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Beschlussvorlage

Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplans Lü 152 –Indupark– Änderung

02174-26

🟢 Beschlossen 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll ermächtigt werden, der Verwaltung die Erteilung einer Baugenehmigung auf Grundlage der vorgezogenen Planreife gemäß § 33 BauGB zu ermöglichen. Dies betrifft die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplans Lü 152 im Indupark, ein etwa 1,73 Hektar großes Gebiet im Dortmunder Stadtteil Oespel. Eine Genehmigung soll erfolgen, sofern nach der öffentlichen Auslegung die Planreife bescheinigt werden kann und alle gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Einhaltung der Bauordnung vorliegen.

Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit eines Grundstücks, auf dem sich ehemalige Möbelhäuser befinden. Da der Mietvertrag für den bisherigen Nutzer Ende 2025 ausläuft, strebt der Eigentümer eine Änderung der Sondergebietsfestsetzung an. Ziel ist es, eine Nutzung als Indoor-Spielplatz oder Fitnessstudio zu ermöglichen, da die aktuelle Planung lediglich Möbelmärkte zulässt. Durch die Änderung sollen Leerstände im Indupark vermieden werden. Während die Option für Möbelhäuser beibehalten und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden soll, ist eine weitergehende Änderung des Bebauungsplans für ein breiteres Nutzungsspektrum als spätere Änderung Nr. 6 geplant. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch das vorhandene Personal des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes ohne zusätzliche finanzielle Auswirkungen.

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