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Beschlussvorlage

Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße –

02936-26

🟢 Beschlossen 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 02936-26 sieht die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Ev 157 – Evinger Straße/Bergstraße im Stadtbezirk Dortmund Eving vor. Die aktuelle Satzung, die am 09.04.2025 in Kraft trat, endet planmäßig am 07.11.2026. Es wird vorgeschlagen, diese Sperre um ein Jahr bis zum 07.11.2027 zu verlängern.

Ziel der Verlängerung ist die Sicherstellung der planungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Bau einer neuen Tageseinrichtung für Kinder mit einer Kapazität von etwa 70 Plätzen auf einem rund 0,5 Hektar großen Areal. Durch die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre soll verhindert werden, dass Bauvorhaben genehmigt werden, die den Zielen der Bauleitplanung entgegenstehen. Die Bezirksvertretung Eving sowie der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen haben bereits Empfehlungen zu diesem Vorschlag abgegeben.

Die Vorlage weist zudem auf die Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW hin, wonach die Bauleitplanung die Barrierefreiheit in baulichen Anlagen und der Infrastruktur fördern soll. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der späteren Genehmigungsverfahren. Für die Verlängerung der Veränderungssperre sind keine finanziellen Auswirkungen oder die Inanspruchnahme von Fördermitteln vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW.

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