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Beschlussvorlage

Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO) - Mandatswechsel Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertretung

02783-26

🟢 Beschlossen 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt · mit Änderungen einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 02783-26 regelt einen personellen Wechsel in der Arbeitnehmervertretung des Aufsichtsrats der Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO). Aufgrund des Eintritts in den Ruhestand eines bisherigen Mitglieds zum 1. Oktober 2026 wird der Rat der Stadt Dortmund die Abberufung der entsprechenden Arbeitnehmervertreterin gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW vornehmen.

Als Nachfolge für das vakante Mandat wird die Bestellung eines neuen Arbeitnehmervertreters vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, ein Mitglied der Vorschlagsliste zu bestellen, das bei der letzten Wahl eine entsprechende Stimmenanzahl erreichte und für die Mandatsausübung zur Verfügung steht. Die Neubesetzung erfolgt für den Zeitraum bis zur nächsten Kommunalwahl und der damit einhergehenden Neuentsendung der Aufsichtsratsmitglieder.

Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Bestellung aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der von den Beschäftigten gewählten Vorschlagsliste vornimmt. Durch diesen Vorgang ergeben sich keine personellen Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund. Zudem entstehen durch die personelle Neubesetzung im Aufsichtsrat der SHDO keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Die Vorlage wurde für die Ausschüsse Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.

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