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Beschlussvorlage

DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH - hier: Einlage in die Kapitalrücklage

03168-26

🟢 Beschlossen 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll der Einlage in die Kapitalrücklage der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH zustimmen. Die Maßnahme soll durch die EDG Holding GmbH in Höhe von 2,0 Millionen Euro erfolgen.

Die DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH war bis zum Ende des Jahres 2025 eine hundertprozentige Beteiligungsgesellschaft der Stadt Dortmund. Mit einem Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025 wurden die Geschäftsanteile zum 1. Januar 2026 an die EDG Holding GmbH veräußert. Im Rahmen des Kaufvertrages wurden im Jahr 2026 die vollständige Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2025 sowie die Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025 in Höhe von rund 330.468 Euro an die Stadt Dortmund übertragen. Zuvor war bereits im Geschäftsjahr 2025 eine Sonderausschüttung aus der Gewinnrücklage in Höhe von 500.000 Euro an die Stadt erfolgt.

Die geplante Einlage der EDG Holding GmbH dient der Sicherstellung der künftigen Liquidität sowie der Finanzierung geplanter Investitionen innerhalb der Gesellschaft. Konkret ist eine Modernisierung des Fuhrparks für die Jahre 2027 und 2028 mit Kosten von etwa 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Entscheidung unterliegt der Zuständigkeit des Rates gemäß der Gemeindeordnung NRW, wobei die Erhöhung der Kapitaleinlage der Kommunalaufsicht anzuzeigen ist. Personelle Auswirkungen auf die Stadt Dortmund ergeben sich aus der Maßnahme nicht. Finanzielle Auswirkungen treten ausschließlich innerhalb der EDG Holding auf.

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