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Stellungnahme der Verwaltung

Wärme- und Hitzeschutz für städtische Kitas

03046-26/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf die Anfrage der SPD-Fraktion zum Wärme- und Hitzeschutz in städtischen Kindertageseinrichtungen Stellung bezogen. Der bauliche und technische Hitzeschutz in den Einrichtungen der FABIDO wird primär durch außenliegenden Sonnenschutz sowie Verschattungsmöglichkeiten auf den Außenspielflächen gewährleistet. Bei Neubauten, Anbauten und umfangreichen Sanierungen im Eigentum der Stadt Dortmund dienen die Dortmunder Immobilienstandards (DIS) als Grundlage. Diese umfassen Anforderungen wie außenliegenden Sonnenschutz, innenliegende Verdunkelungsmöglichkeiten und Markisen über Terrassen. Für angemietete Einrichtungen gelten die gesetzlichen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Bei den Außenspielflächen wird vorrangig auf Baumbestand gesetzt, ergänzt durch Markisen oder Sonnensegel.

Einschränkungen ergeben sich bei Fluchtwegen, an denen aus Sicherheitsgründen kein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden kann, weshalb auf innenliegende Lösungen zurückgegriffen wird. Organisatorisch erschwert die Abwesenheit von Personal außerhalb der Dienstzeiten eine kontrollierte nächtliche Fensterlüftung sowie die Sicherung gegen Einbruch oder Witterungseinflüsse.

Die Maßnahmen bei hohen Temperaturen orientieren sich an technischen Richtlinien und einer spezifischen Dienstanweisung. Präventiv werden Maßnahmen wie Querlüften und das Schließen von Fenstern durchgeführt. Bei Raumtemperaturen zwischen 26 und 30 Grad Celsius sowie zwischen 30 und 35 Grad Celsius sind die Verlegung der Betreuung in kühlere Bereiche, die Einschränkung körperlicher Aktivität sowie die Reduzierung von Öffnungszeiten oder Kinderzahlen vorgesehen. Ab 35 Grad Celsius werden betroffene Bereiche geschlossen. Ein konkreter zusätzlicher Investitionsbedarf für den Haushaltsentwurf 2027 kann derzeit nicht benannt werden, da hierfür zunächst eine Bestandsaufnahme und ein übergreifendes Maßnahmenprogramm zur Ermittlung des Nachrüstungsbedarfs erforderlich sind.

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