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Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T

Integriertes Handlungskonzept – Zentrale Nordstadt Kommunaler Entwicklungsfonds zur Reaktivierung von Problemimmobilien

00475-25/2

❌ Abgelehnt 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften · mehrheitlich abgelehnt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Vorlage 00475-25/2 eine verbindliche Regelung für die Veräußerung von Immobilien im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts – Zentrale Nordstadt sowie des Kommunalen Entwicklungsfonds zur Reaktivierung von Problemimmobilien beantragt.

Der Antrag sieht vor, die Verwaltung dazu zu verpflichten, Gebäude, die durch die öffentliche Hand erworben wurden, ausschließlich an Akteure des Wohnungsmarktes zu verkaufen, die als seriös eingestuft werden. Dabei sollen Genossenschaften und öffentliche Wohnungsunternehmen bei der Veräußerung bevorzugt werden. Ein Verkauf an wohnungsmarktfremde Kapitalgesellschaften sowie an börsennotierte Wohnungskonzerne soll nach den Vorgaben des Antrags ausgeschlossen werden.

Als Begründung führt die Fraktion an, dass die öffentliche Hand bei der Bewältigung von Problemen, die durch Fehlverhalten privater Immobilienbesitzer entstanden sind, sicherstellen müsse, dass nach der Instandsetzung der Gebäude keine erneuten Mietsteigerungen oder eine Verwahrlosung der Wohnungsbestände stattfinden. Der Antrag wurde zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellt.

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