Anfrage: „Fest der Demokratie“ am 23.05.2026 / Beantwortung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen der Vorlage 02549-26/1 die Anfrage der AfD-Ratsfraktion zum „Fest der Demokratie“, das am 23. Mai 2026 stattfand.
Hinsichtlich der Kosten für die Durchführung der Veranstaltung teil die Verwaltung mit, dass es sich nicht um eine städtische Veranstaltung handelte, sondern um eine eigenständige Durchführung des Arbeitskreises gegen Rechtsextremismus und dessen Bündnispartner. Aufgrund der fehlenden eigenen Zuständigkeit liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse zu den entstandenen Kosten vor.
Auf die Frage nach der Teilnahme des Bürgermeisters an der Veranstaltung, bei der für das Verbot einer politischen Partei geworben wurde, führt die Verwaltung aus, dass der Bürgermeister den Termin in Vertretung des Oberbürgermeisters sowie in seiner Funktion als ehrenamtlicher Bürgermeister wahrnahm. Die Verantwortung für das Programm, die Redebeiträge und die Standaktionen Dritter lag beim Veranstalter und nicht bei der Stadt Dortmund.
Eine Verletzung der Neutralitätspflicht durch den Bürgermeister wird von der Verwaltung verneint. Der Bürgermeister habe sich zu keinem Zeitpunkt zu einem Parteiverbotsverfahren geäußert oder sich mit Forderungen Dritter identifiziert. Äußerungen einzelner Bündnispartner seien der Stadt Dortmund nicht zuzurechnen, da diese der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Veranstalter unterliegen. Die Teilnahme an der Veranstaltung zum Tag des Grundgesetzes liege zudem im Rahmen der städtischen Aufgabe der Demokratieförderung.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026zur Kenntnis genommen
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