Bildung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl am 25.04.2027
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 03055-26 wird die Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 25. April 2027 beantragt. Der Ausschuss soll die Landtagswahlkreise 111 Dortmund I, 112 Dortmund II, 113 Dortmund III und 114 Dortmund IV umfassen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes ist der Rat der Stadt Dortmund für die Wahl der Mitglieder zuständig.
Der beantragte Ausschuss soll aus sechs Beisitzern bestehen, die von den im Rat vertretenen Fraktionen benannt werden. Die Verteilung der Sitze orientiert sich an der aktuellen Zusammensetzung des Rates nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die SPD-Fraktion stellt zwei Beisitzer, während die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion sowie die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN + VOLT und Die Linke + Tierschutzpartei jeweils einen Beisitzer entsenden. Für jeden Beisitzer ist zudem eine persönliche Vertretung zu berufen.
Die Aufgaben des Kreiswahlausschusses umfassen die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, die Beschlussfassung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge sowie die Feststellung der Wahlergebnisse. Die Mitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungstagegeld in Höhe von 28,20 Euro gemäß den geltenden kommunalrechtlichen Regelungen. Eine personelle oder finanzielle Belastung über diese Entschädigungen hinaus ist nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026einstimmig beschlossen
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