7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -unbesetzt-
- 3Finanzen
- 3.14. Managementbericht
- 3.2Nachfrage Gruppe FDP/Bürgerliste zum Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026 (aus der Sitzung vom 24.09.26)Zur Vorlage · 03571-26 · Anfrage zur Tagesordnung FDP/Bürgerliste
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist der Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse der Haushaltspläne für die Jahre 2019 bis 2025/2026. Die Gruppe bittet um Auskunft zu drei spezifischen Punkten bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 5. November 2026.
Im ersten Punkt wird nach dem aktuellen Umsetzungsstand der Optimierung des Fördermittelmanagements gefragt. Hierbei wird auf den Sachstandsbericht verwiesen, wonach die Umsetzung bis zum Ende des dritten Quartals 2026 abgeschlossen sein soll.
Der zweite Punkt der Anfrage betrifft die Bereitstellung von Eco-Toiletten im öffentlichen Raum. Die Ratsgruppe bittet um Erläuterungen zur Umsetzung der Bereitstellung öffentlicher Toiletten. Als Hintergrund wird angeführt, dass die im Sachstandsbericht genannten Toiletten in öffentlichen Gebäuden aufgrund der Öffnungszeiten nicht jederzeit zugänglich und somit für die Nutzung durch wohnungslose Menschen nicht geeignet seien.
Abschließend wird nach dem aktuellen Umsetzungsstand der Digitalisierung bei der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gefragt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 3.2.1Nachfrage Gruppe FDP/Bürgerliste zum Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 03571-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Anfrage der Gruppe FDP/Bürgerliste Stellung zum Sachstand der Bereitstellung öffentlicher Toilettenanlagen im Stadtgebiet. Hintergrund der Anfrage ist die Frage, wie die Umsetzung der Bereitstellung öffentlicher Toiletten erfolgen soll, da die Nutzung von Toiletten in öffentlichen Gebäuden aufgrund der Öffnungszeiten nicht durchgehend möglich sei.
Die Verwaltung verweist auf den Ratsbeschluss vom Dezember 2024, der verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Toilettenangebots festlegte. Neben der Öffnung von Toiletten in öffentlichen Gebäuden als sogenannte „Nette Toilette“ werden barrierefreie WC-Anlagen, die im Rahmen einer Dienstleistungskonzession betrieben werden, als rund um die Uhr nutzbar beschrieben. Zudem wird ein mobiler, kostenfrei nutzbarer Toilettenwagen eingesetzt, der aktuell auf dem Hansaplatz zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet hat. Weitere Planungen, wie etwa eine „Toilette für alle“ im Stadthaus, sind Gegenstand künftiger Überlegungen, wobei die Finanzierung und Umsetzung derzeit nicht absehbar ist, da hierfür keine Mittel in der Haushaltsplanung vorgesehen sind.
Hinsichtlich des Betriebs weist die Verwaltung auf die Herausforderungen durch Vandalismus und Verunreinigungen hin. So mussten die nach einer Sanierung wieder eröffnete Nordmarkttoilette sowie mobile Toiletten gegenüber dem Gast-Haus aufgrund von Schäden und Reinigungserschwernissen vorübergehend geschlossen werden.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.2.2Nachtrag: 23.10.2026 Nachfrage Gruppe FDP/Bürgerliste zum Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 03571-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Sachstandsbericht über die Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zur Digitalisierung bei Feuerwehr und Rettungsdienst Auskunft gegeben. Die Vorlage bezieht sich auf eine Anfrage der Gruppe FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 24. September 2026.
Der aktuelle Sachstand zur Digitalisierung im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz ist laut der Stellungnahme unverändert. Die Integration der Projektstellen in das Team 37/2-IT hat sich als wirksam erwiesen. Da die Stellen aufgrund einer Organisationsuntersuchung und einer Bestätigung durch den Fachbereich 11 als organisatorisch erforderlich eingestuft wurden, können die derzeit von den Projektmitarbeitenden ausgeübten Aufgaben dauerhaft bewältigt werden. Parallel dazu wird die Strategie für die Digitalisierung der genannten Bereiche in Abstimmung mit den zuständigen Teams und dem Fachbereich 10 erarbeitet und fortgeschrieben.
Um die dauerhafte Sicherstellung der Aufgaben zu gewährleisten, ist aus Sicht des Fachbereichs 37 eine Verstetigung der entsprechenden Planstellen im Stellenplan 2027 notwendig. Diese Notwendigkeit wurde zudem durch einen Gutachter im Rahmen der Bevölkerungsschutzbedarfsplanung bestätigt. Die Entfristung der Planstellen soll in die Vorlage zum Bevölkerungsschutzbedarfsplan aufgenommen werden, welche zum Jahresende dem Rat der Stadt Dortmund vorgelegt werden soll.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.2.3Nachtrag: 30.10.2026 Nachfrage Gruppe FDP/Bürgerliste zum Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 03571-26/3 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beantwortung von Anfragen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde der aktuelle Umsetzungsstand zur Optimierung des Fördermittelmanagements dargelegt. Hintergrund der Anfrage der Gruppe FDP/Bürgerliste war die Überprüfung des Beschlusses, wonach die Umsetzung der Maßnahmen zum Ende des dritten Quartals 2026 abgeschlossen sein sollte.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Erarbeitung einer Dienstanweisung zum Umgang mit Fördermitteln sowie zur Nutzung der entsprechenden Software weiterhin andauert. Die Fertigstellung der Software ist derzeit von technischen Abhängigkeiten sowie von der Entwicklung der Software selbst abhängig. Da es beim Auftragnehmen zu Personalengpässen gekommen ist, verzögert sich die Bereitstellung einer testfähigen Version.
Aufgrund dieser Umstände kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Angabe zum künftigen Fertigstellungstermin gemacht werden. Sobald eine entsprechende Version der Software vorliegt, ist ein umfassender Test vorgesehen. Die anschließende Einführung in der Verwaltung soll schrittweise erfolgen und mit einer Standardisierung von Dokumenten und Prozessen einhergehen.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.3Nachfrage Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei zum Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026 (aus der Sitzung vom 24.09.26)Zur Vorlage · 03572-26 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist der Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen für die Jahre 2019 bis 2025/2026.
Konkret bittet die Fraktion um Auskunft zu der Situation an der Max-Wittmann-Förderschule. Im vorliegenden Sachstandsbericht wird aufgeführt, dass zwei Stellen für Schulsozialarbeit aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht besetzt werden konnten. Die Fraktion fordert in diesem Zusammenhang eine nähere Erläuterung sowie eine Aufarbeitung des entsprechenden Haushaltsbegleitbeschlusses. Die Antwort auf diese Anfrage wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 5. November 2026 erwartet.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 3.4Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips: Auswirkungen auf den städtischen HaushaltZur Vorlage · 03672-26 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. November 2026 die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes beantragt. Der angefragte Punkt befasst sich mit der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips und den damit verbundenen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Die Anfrage dient der Kenntnisnahme im genannten Ausschuss. Die Fraktion gab an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.5Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif 2027 der Stadt DortmundZur Vorlage · 03276-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Der Rat der Stadt Dortmund soll über den Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung sowie den dazugehörigen Gebührentarif für das Jahr 2027 entscheiden. Die Anpassung der Gebühren erfolgt als Reaktion auf gestiegene Kosten, wobei insbesondere ein Anstieg der Personalkosten bei Beamten um durchschnittlich 1,27 % und bei Beschäftigten um durchschnittlich 3,51 % zugrunde liegt.
Der Entwurf sieht neben inhaltlichen Anpassungen auch redaktionelle Änderungen vor. So werden Tarifstellen zum Aktenversand zusammengeführt und bestimmte Stellen im Bereich der Akteneinsicht und -auskunft gestrichen. Im Fachbereich 61 bleiben Gebühren für die Bereitstellung von Bauakten, die Anforderung aus externen Lagern sowie die Aktenausleihe an Sachverständige bestehen. Für den zeitlichen Aufwand wird ein Satz von 33,00 Euro pro angefangene halbe Stunde festgelegt.
Die Gebührenerhebung für Akteneinsichten, Auskünfte und Ausleihen im Fachbereich 61 bezieht sich auf den Zeitraum nach Abschluss von Verwaltungsverfahren; für laufende Verfahren werden keine Gebühren erhoben. Die Gewährung von Auskünften nach Abschluss eines Verfahrens erfolgt im Ermessen der Behörde. Die Entscheidungskompetenz für die Satzung liegt beim Rat der Stadt Dortmund. Die Empfehlungsfristen für die zuständigen Gremien sind für den 5. November 2026 sowie den 12. November 2026 angesetzt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.6Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2023Zur Vorlage · 03373-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 03373-26 sieht die Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2023 vor. Der Rat der Stadt soll den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Abschluss förmlich bestätigen und den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss entlasten.
Der Gesamtabschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang, die Kapitalflussrechnung sowie den Eigenkapitalspiegel. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt beinhaltete neben der Buchführung und dem Gesamtlagebericht auch die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie ergänzender satzungsrechtlicher Bestimmungen. Ziel der Prüfung war es, wesentliche Unrichtigkeiten oder Verstöße bei der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit hinreichender Sicherheit zu identifizieren.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. September 2026 der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes gefolgt und die Ergebnisse des Prüfberichts inklusive des Bestätigungsvermerks übernommen. Der Abschluss weist für das Jahr 2023 einen Gesamtjahresüberschuss von 49.852.778,99 Euro aus, welcher im Eigenkapital fortgeschrieben wird. Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Hauptausschuss und im Rat der Stadt vorgesehen.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.7Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2025Zur Vorlage · 02812-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02812-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 feststellt. Mit dieser Feststellung ist auch die Entlastung des Oberbürgermeisters aus diesem geprüften Abschluss verbunden. Der städtische Haushalt weist für das Jahr 2025 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 352.727.764,94 Euro aus. Dieser Fehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Die Grundlage der Vorlage bildet die Prüfung des Jahresabschlusses, der aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und dem Anhang besteht. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung unter Berücksichtigung der Buchführung, des Lageberichts sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ortsrechtlicher Bestimmungen durchgeführt. Ziel der Prüfung war die Identifizierung wesentlicher Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. September 2026 der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes einstimmig zugestimmt und die Ergebnisse des Prüfungsberichts inklusive des Bestätigungsvermerks übernommen. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. November 2026, dem Hauptausschuss und Ältestenrat am 12. November 2026 sowie dem Rat der Stadt am 12. November 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.8Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31. Dezember 2025Zur Vorlage · 03366-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31. Dezember 2025 feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, dessen Bericht sowie dem Bestätigungsvermerk der zuständigen Stelle als Grundlage dienen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Ergebnisse der Prüfung in seiner Sitzung am 17. September 2026 einvernehmlich übernommen und die Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes unterstützt.
Mit der Feststellung des Abschlusses ist die Entlastung des Oberbürgers aus diesem geprüften Jahresabschluss verbunden. Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 1.733.152,36 Euro aus. Dieser Betrag resultiert nach Angaben der Verwaltung im Wesentlichen aus einer Anpassung bei der Berechnung der Drohverlustrückstellung, wobei es sich nach aktuellem Kenntnisstand um einen Einmaleffekt handelt. Durch diesen Überschuss verringert sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate um den genannten Betrag. Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Hauptausschuss und Ältestenrat vorgesehen, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.9Nachtrag: 23.10.2026 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2026 genehmigt hat.Zur Vorlage · 03596-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt im Rahmen der Berichtspflicht gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Kenntnis von den im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2026 bewilligten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtkämmerei bezieht sich auf die durch den Stadtkämmerer genehmigten Beträge, die gemäß den geltenden Regelungen als nicht erheblich eingestuft wurden.
Die außerplanmäßigen Mehraufwendungen belaufen sich auf 45.869,82 Euro. Davon entfallen 16.526,90 Euro auf gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen der Stadt, die nicht durch andere Körperschaften gedeckt sind. Die restlichen Beträge der Mehraufwendungen werden durch sonstige Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt.
Zudem wurden außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 272.000,00 Euro bewilligt. Die Summe aus Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen beträgt insgesamt 317.869,82 Euro. Zur Deckung dieser Beträge sind Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen in Höhe von 272.000,00 Euro vorgesehen.
Die Vorlage dient der Information des Rates über die im abgelaufenen Quartal getroffenen Entscheidungen des Stadtkämmerers. Personelle Auswirkungen oder Klimarelevanz werden für diesen Vorgang nicht ausgewiesen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch die genannten Mehrerträge, während die Mehrauszahlungen durch entsprechende Minderaufwendungen ausgeglichen werden.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.10Nachtrag: 23.10.2026 Anpassung der Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften zum 01.01.2027Zur Vorlage · 03593-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Änderung der Entgeltordnung für Leistungen in Darlehens- und Grundstücksgeschäften mit Wirkung zum 1. Januar 2027 beschlossen. Die Neuregelung umfasst Anpassungen der Gebühren für verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung sowie der Darlehens- und Forderungsbewirtschaftung.
Die Verwaltung führt eine Prüfung der Entgelte durch, die eine jährliche Überprüfung der Kosten und inhaltlicher Bedarfe vorsieht. Die vorliegende Anpassung begründet die Stadtverwaltung mit gestiegenen Arbeitsplatzkosten, die den bisherigen Kostenaufwand für einzelne Dienstleistungen teilweise nicht mehr vollständig decken. In der Kalkulation wurden sowohl die durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes als auch der zeitliche Aufwand für die jeweiligen Leistungen berücksichtigt.
Im Rahmen der Neuregelung werden die Entgelte für die Vorrangeinräumung von 126,00 Euro auf 214,00 Euro (netto) erhöht. Ebenso steigen die Gebühren für Stillhalteerklärungen, die Zweitausfertigung von Löschungsbewilligungen, die Genehmigung von Änderungen im Schuldverhältnis sowie die Zustimmung zu Neuvalutierungen oder Abtretungen von Grundpfandrechten. Die übrigen Entgelte der Ordnung bleiben in ihrer bisherigen Höhe bestehen, da diese als kostendeckend eingestuft wurden. Die neue Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisher gültige Fassung.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 4Personal und Organisation -unbesetzt-
- 5Eigenbetriebe und Sondervermögen
- 5.1Nordbad: BetonsanierungZur Vorlage · 03269-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 03269-26 befasst sich mit der Instandsetzung des Nordbades sowie der finanziellen Planung für den laufenden und kommenden Betrieb. Der Rat der Stadt Dortmund soll über verschiedene Optionen zur Betonsanierung entscheiden. Die erste Variante sieht die Beauftragung der Maßnahmen auf Basis einer Kostenschätzung in Höhe von 160.000 Euro netto vor, was eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund im Haushaltsjahr 2027 erfordern würde. Die zweite Variante sieht den Verzicht auf diese Maßnahmen vor, was laut Vorlage die dauerhafte Standsicherheit gefährden könnte. Alternativ wird die dauerhafte Schließung des Schwimmbades zur Debatte gestellt. Diese würde den Kernhaushalt um durchschnittlich 620.000 Euro pro Jahr entlasten, jedoch einen zusätzlichen jährlichen Instandhaltungsaufwand von 100.000 Euro nach sich ziehen.
Zusätzlich sind weitere Instandsetzungsmaßnahmen für den Haushalt 202kom 7 und folgende geplant. Dazu gehören die Erneuerung der Notbeleuchtung, der Einbau einer Filterpumpe sowie die Begutachtung der Dachkonstruktion. Für ein neues Kassensystem wird ein Bedarf von 213.000 Euro netto veranschlagt. Die Betriebskosten für das Jahr 2027 werden auf 620.000 Euro geschätzt. Um kurzfristige Schließungen zu überbrücken, ist ein Notfallplan zur Umverteilung von Schwimmunterricht auf andere Bäder vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass Instandhaltungsmaßnahmen über 50.000 Euro durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit freizugeben sind. Zudem wird eine Abweichung von der Gremienfolge beantragt, um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 5.1.1Dauerhafte Schließung NordbadZur Vorlage · 03269-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur finanziellen Planung des Neubaus des Nordbades die Details zum Investitionskostenzuschuss für den Zeitraum ab 2027 dargelegt. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 31.587.245 Euro. Während das Volumen im Vergleich zum Grundsatzbeschluss vom Dezember 2024 unverändert bleibt, hat sich die zeitliche Verteilung der Mittel auf die Finanzplanjahre geändert. Im Haushaltsplanentwurf 2027 ff. sind für das Jahr 202kom 1.579.362 Euro, für 2028 und 2029 jeweils 12.634.898 Euro sowie für 2030 ein Betrag von 4.738.087 Euro vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigungen werden im Kernhaushalt analog zur Wirtschaftsplanung der Sport- und Freizeitbetriebe (SFB) geplant.
Hinsichtlich der Kosten des Bestandsgebäudes sind für die Dachsanierung und die Autarkie des Gebäudekomplexes aus Dietrich-Keuning-Haus und Nordbad insgesamt 6,34 Millionen Euro veranschlagt. Eine abschließende Bewertung etwaiger Rückbaukosten oder Kostensteigerungen steht noch aus. Im Falle einer Stilllegung des Nordbades würden Kosten für die Autarkie in Höhe von etwa 1,23 Millionen Euro sowie etwa 14.000 Euro für eine technische Dachuntersuchung unmittelbar anfallen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die technische Weiterversorgung des Dietrich-Keuning-Haus nach einer Stilllegung des Nordbades zwar möglich erscheint, die daraus resultierenden Kosten für die Kulturbetriebe jedoch erst durch fachspezifische Begutachtungen ermittelt werden können.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 5.2Achter Sachstandsbericht zum Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023Zur Vorlage · 01946-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen des achten Sachstandsberichts zum Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023 eine Kostenerhöhung für das Projekt Andenbärenanlage beschließen. Dabei steigt der Anteil der Sport- und Freizeitbetriebe von 300.000 € auf 1,13 Mio. €, während sich die Gesamtkosten des Projekts von 480.000 € auf 1,4 Mio. € erhöhen. Die Finanzierung erfolgt aus einem Investitionsbudget von 50,9 Mio. €, ergänzt durch 4,1 Mio. € aus dem Förderprogramm „LuKIFG“. Das ursprüngliche Gesamtbudget des Zukunftskonzepts wurde bereits um insgesamt 15,795 Mio. € erweitert.
Im Bereich der laufenden Bauvorhaben ist die Fertigstellung des Kängurustalls erfolgt. Die Arbeiten am Tapirhof sollen Anfang 2027 abgeschlossen sein, während der Bau des Giraffenbullenstalls für Mitte 2028 geplant ist. Die Robbenanlage verzögert sich aufgrund von Baumängeln und wird voraussichtlich im ersten Quartal 2027 fertiggestellt.
Aufgrund von Baukostensteigerungen und der Mitfinanzierung weiterer Projekte werden das Nashornhaus, das Tropenhaus sowie das Zooforum zurückgestellt. Mittel aus dem Förderprogramm „LuKIFG“ in Höhe von 4,1 Mio. € sollen anderen Zoo-Projekten zugeführt werden, wobei die Auswahl der Projekte nach Abschluss laufender Vorhaben und Prüfung der Schlussrechnungen erfolgt. Der Zoo Dortmund überprüft zudem seine konzeptionelle Ausrichtung mit Fokus auf Artenschutz, Nachhaltigkeit und die Funktion als Wissenschaftsstandort. Eine Ratsbefassung ist für November 2026 vorgesehen.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 5.3Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund (SVTZ) hier: PHOENIX West - Weiterentwicklung des HochofenarealsZur Vorlage · 02668-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Im Rahmen der Vorlage 02668-26 wird die Weiterentwicklung des Hochofenareals PHOENIX West unter Einbeziehung des Sondervermögens Verpachtung Technologiezentrum Dortmund (SVTZ) thematisiert. Der Rat der Stadt soll den aktuellen Entwicklungsstand zur Kenntnis nehmen und das SVTZ mit der Konkretisierung einer technologieorientierten Flächenentwicklung des Baufelds 13 sowie der Sicherung und Teilsanierung der Hochofenanlage beauftragen. Für die Durchführung der ersten Stufe der Maßnahme „Entwicklung des Hochofenareals“ im Jahr 2027 ist ein Gesamtvolumen von 1.320.500 Euro vorgesehen. Hierfür sollen dem SVTZ zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 200.000 Euro für konsumtive und 600.000 Euro für investive Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Für die Jahre 2028 bis 2030 werden jährliche Bedarfe von bis zu 620.500 Euro konsumtiv sowie 600.000 Euro investiv kalkuliert.
Die strategische Planung für das Baufeld 13 sieht eine Analysephase durch einen Fachplaner vor, um ein Innovationszentrum zur Verknüpfung der Zentren MST.Factory und ZfP zu entwickeln. Für die Hochofenanlage ist ein dreistufiges Verfahren geplant, welches kurzfristig eine technische Bestandsaufnahme und Gefahrenabwehr umfasst. Für die Umsetzung der ersten Stufe ab 2027 wird ein Finanzierungsbedarf von 0,8 Millionen Euro veranschlagt, während Mittel für spätere Stufen aufgrund der Haushaltslage vorerst zurückgestellt bleiben. Parallel dazu findet ein Bieterwettbewerb der NRW.URBAN GmbH & Co. KG für die ehemalige Gasgebläsehalle, das Pumpenhaus und den Gasometer statt, dessen Abschluss für Ende 2026 vorgesehen ist. Nach der Klärung von Konzept, Budget und Trägerschaft soll die weitere Umsetzung den zuständigen Gremien erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 5.4Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht 2025Zur Vorlage · 02811-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02811-26 behandelt den Jahresabschluss sowie den Lagebericht 2025 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von rund 553,7 Millionen Euro aus, wobei das Eigenkapital 187,6 Millionen Euro beträgt. Das Jahresergebnis beläuft sich auf 4,8 Millionen Euro, während die Umsatzerlöse bei etwa 30,8 Millionen Euro liegen. Die Miet- und Pachterlöse beliefen sich auf rund 25,1 Millionen Euro, ergänzt durch Veräußerungserlöse aus Grundstücken in Höhe von 5,3 Millionen Euro. Das Zinsergebnis weist ein Minus von 5,1 Millionen Euro auf.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von etwa 4,8 Millionen Euro sowie einen Teilbetrag aus Gewinnrücklagen in Höhe von 6,2 Millionen Euro an den städtischen Haushalt auszuschütten. Diese Ausschüttung führt laut Vorlage zu einem voraussichtlichen Zinsaufwand von 440.000 Euro durch Kreditaufnahme im Folgejahr. Die Rücklagen des Sondervermögens belaufen sich nach der Ausschüttung auf etwa 168,7 Millionen Euro zuzüglich der geminderten Gewinnrücklagen.
Das Sondervermögen plant zudem Investitionen und Vermietungen für die Immobilien Heiliger Weg 74-80, die Junge Bühne sowie die Rheinische Straße 1. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2025 feststellt sowie die Betriebsleitung und den Betriebsausschuss entlastet. Die entsprechenden Beratungen in den Gremien sind für November 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 5.5Abwassergebührensatzung 2027 der Stadt DortmundZur Vorlage · 03262-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Entwurf der Abwassergebührensatzung für das Jahr 2027 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtentwässerung Dortmund basiert auf einer neuen Gebührenkalkulation, die Kosten in Höhe von 200,47 Millionen Euro vorsieht. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die zu deckenden Kosten 191,51 Millionen Euro betrugen, ergibt sich eine Differenz von knapp 9 Millionen Euro.
Die Kalkulation berücksichtigt verschiedene Kostenfaktoren. Die Personalkosten orientieren sich am Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs und beinhalten Anpassungen durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sowie Änderungen bei der Beamtenbesoldung. Während die Sachkosten gegenüber der Vorjahreskalkulation sinken, steigen die Mitgliedsbeiträge und Abgaben an Wasserwirtschaftsverbände um etwa 3,81 Millionen Euro. Zudem werden kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für Eigen- und Fremdkapital einbezogen.
Zur Stabilisierung der Gebühren nutzt die Stadt den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum, um Unterdeckungen aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 verteilt über mehrere Jahre auszugleichen. Gleichzeitig wird eine Überdeckung aus dem Niederschlagswasserbereich von 2025 ebenfalls gestaffelt verrechnet. Ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 30,43 Millionen Euro wird für die Entwässerung von Straßen, Wegen und Plätzen veranschlagt. Im Bereich der Klimarelevanz sieht der Entwurf Anpassungen bei Gebührenreduzierungen für die Versickerung von Regenwasser auf Privatgrundstücken sowie für begrünte Dachflächen vor.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.6Wirtschaftsplan 2027 ff. der Stadtentwässerung DortmundZur Vorlage · 03351-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 03351-26 behandelt den Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Dortmund für das Jahr 2027 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Zeitraum 2028 bis 2030. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün ist zuständig für die Entscheidung über Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von bis zu 5.000.000 Euro pro Maßnahme. Für Maßnahmen, die diesen Betrag überschreiten, liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat der Stadt. Zudem sollen die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Kenntnis genommen und der Wirtschaftsplan inklusive der Stellenübersicht verabschiedet werden.
Für das Wirtschaftsjahr 2027 sind Erträge in Höhe von 213.005.230 Euro und Aufwendungen von 173.807.896 Euro vorgesehen. Die Mittelverwendung wird mit 96.253.23ierung Euro angesetzt. Ein Jahresüberschuss von 39.197.334 Euro ist geplant, wobei dieser Betrag als Vorabgewinnausschüttung an den städtischen Haushalt abgeführt werden soll. Davon sind 29.770.597 Euro für Reinvestitionszwecke zur Stadtentwässerung zurückzuführen. Die Planung sieht zudem Höchstbeträge für Liquiditätskredite in Höhe von 20 Millionen Euro, Investitionskredite von 15,24 Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen von 59.373.055 Euro vor. Die Stellenübersicht beinhaltet eine Reduzierung um etwa vier Vollzeitstellen.
Der Zinsaufwand umfasst die Zinsen für das Trägerdarlehen der Stadt Dortmund an den Eigenbetrieb sowie für zusätzliche Investitionsdarlehen. Die Vorlage regelt zudem die Behandlung der Differenz zwischen bilanziellen und gebührenrechtlich ansatzfähigen Abschreibungen im Rahmen der Gewinnabführung.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 6Kommunalwirtschaft
- 6.1Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) auf das Klinikum DortmundZur Vorlage · 03671-26 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat eine Anfrage zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. November 2026 gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Untersuchung der Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) auf das Klinikum Dortmund.
Die Fraktion bittet darum, diesen Punkt bei der Erstellung der Tagesordnung für die anstehende Sitzung zu berücksichtigen. Ein konkreter Inhalt der Anfrage wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung angesetzt und dient der Kenntnisnahme.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 6.2Unterjährige Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) der Stadt Dortmund – Strategische Weiterentwicklung der Dortmunder Abfallwirtschaftskonzeption durch abfallwirtschaftlich notwendige und vorteilhafte gesellschafts- und vertragsrechtliche Neu-Justierungen der MVA-Verbünde Hamm und HEB-HUI (Hagen)Zur Vorlage · 03513-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 03513-26 befasst sich mit der unterjährigen Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Dortmund. Im Zentrum steht die gesellschafts- und vertragsrechtliche Neu-Justierung der MVA-Verbünde Hamm und HEB-HUI (Hagen). Der Rat der Stadt soll die Neugestaltung des MVA-Hamm-Verbundes ab 2027 beschließen und die Gesellschaftsvertreter sowie die Geschäftsführung der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH ermächtigen, einen Konsortialvertrag zu unterzeichnen. Die Zusammenarbeit mit dem HEB/HUI-Verbund soll mit Änderungen zum 1. Januar 2028 fortgeführt werden.
Für den MVA-Hamm-Verbund, an dem die Städte Dortmund und Hamm sowie die Kreise Unna, Soleg und Warendorf beteiligt sind, wird eine Fortsetzung der Kooperation bis mindestens 2042 angestrebt. Ein neuer Konsortialvertrag soll voraussichtlich im November 2026 beurkundet werden. Im HEB/HUI-Verbund ist eine Expansion der Anliefermenge der EDG E auf 50.000 Tonnen pro Jahr sowie eine Erhöhung der Gewinnbeteiligung der EDG H auf 40 Prozent vorgesehen.
Die Verwaltung und die EDG E sind beauftragt, strategische Handlungsoptionen für ein Zielmodell ab 2027/28 zu prüfen. Dies umfasst unter anderem die Kooperation mit den Technischen Betrieben Solingen, den Mengentausch mit dem Kreis Borken sowie den Bau einer Biomethananlage im Projekt Energiepark Deponie Dortmund-Nordost. Für den städtischen Haushalt ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 6.3Klinikum Dortmund gGmbH - Verfahren zur Bestellung von Patientenfürsprecherinnen und PatientenfürsprechernZur Vorlage · 01400-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über eine Änderung des Verfahrens zur Bestellung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern für die Klinikum Dortmund gGmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die künftige Ausschreibung, Auswahl und Bestellung dieser Stellen ausschließlich auf Ebene des Krankenhausträgers erfolgt. Damit übernimmt die Geschäftsführung sowie der Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH die Verantwortung für den Prozess, anstatt dass künftig ein Besetzungsvorschlag des Rates der Stadt vorgeschaltet wird.
Das neue Verfahren orientiert sich an dem Leitfaden des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Auswahl soll durch eine öffentliche Ausschreibung erfolgen, wobei die Geschäftsführung nach einer kriterienorientierten Prüfung zwei Personen dem Aufsichtsrat zur Bestellung empfiehlt. Eine Einbindung der Gesellschafterversammlung ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
Die Anzahl der Stellen bleibt mit zwei Personen bestehen, wobei jeweils eine Person für die Standorte Klinikum-Nord und Klinikum-Mitte zuständig ist. Die Amtszeit ist weiterhin auf drei Jahre festgelegt. Die Patientenfürsprecher werden auch künftig einmal jährlich dem Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über ihre Tätigkeit berichten. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung im Rahmen eines Minijobs gezahlt. Durch die Umstellung entstehen für die Stadt Dortmund keine personellen oder finanziellen Auswirkungen; die Aufwendungen für den Betrieb der Anlaufstelle verbleiben bei der Klinikum Dortmund gGmbH.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 6.4Deutsches Fußballmuseum: Voraussichtlicher Mehrbedarf 2026 und wirtschaftliche LageZur Vorlage · 03075-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll für das Haushaltsjahr 2026 überplanmäßige Mittel in Höhe von 644.000 Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag dient dem Ausgleich von Verpflichtungen gegenüber dem Deutschen Fußballmuseum. Der voraussichtliche Mehrbedarf im Amt 1D beläuft sich insgesamt auf 907.000 Euro. Dieser setzt sich aus einem erhöhten Verlustausgleich in Höhe von 834.000 Euro sowie einem Sponsorenausgleich in Höhe von 73.000 Euro zusammen. Während ein Teil des Bedarfs bereits innerhalb des Teilergebnisplans gedeckt werden kann, muss der restliche Betrag überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch die Gewinnabführung des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung.
Die Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage des Deutschen Fußballmuseums wird zur Kenntnis genommen. Für das Geschäftsjahr 2026 wird eine stabile Entwicklung prognostiziert, wobei die Ticketverkäufe sowie Vermietungs- und Pachterlöse als zentrale Einnahmequellen dienen. Trotz des erwarteten handelsrechtlichen Jahresfehlbetrags von rund 2,77 Millionen Euro wird ein hoher operativer Kostendeckungsgrad erreicht. Der Mehrbedarf beim Verlustausgleich resultiert unter anderem daraus, dass geplante strukturelle Zuwendungen von Bund und Land bislang nicht realisiert werden konnten. Im Bereich des Sponsorenausgleichs wurden für 2026 bislang 111.000 Euro an Sponsorenbeträgen eingeworben, wodurch die vertraglich festgelegte Differenz zur Stadt Dortmund zur Ausgleichspflicht führt. Für das Jahr 2027 wird ein ähnlicher Finanzierungsbedarf unter vergleichbaren Rahmenbedingungen erwartet.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 7Liegenschaften und Bauen
- 7.1Neubau der Overberg-Grundschule - hier: Priorisierung von Maßnahmen | Anfrage des RM Schreyer (aus der Sitzung vom 02.07.26)Zur Vorlage · 39302-25/5 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine mündliche Anfrage zum Neubau der Overberg-Grundschule eingebracht. Ein Ratsmitglied erkundigte sich im Rahmen der Sitzung am 2. Juli 2026 nach dem zeitlichen Ablauf und der Priorisierung der anstehenden Maßnahmen.
Konkret wurde angefragt, ob ein Auszug der Nordmarkt-Grundschule zum Schuljahr 2027/2028 realisierbar ist. Zudem wurde die Frage gestellt, ob die Umsetzung des Neubauprojekts unmittelbar nach diesem Zeitpunkt beginnen kann oder ob mit zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf zu rechnen ist. Die Anfrage dient der Klärung der zeitlichen Planung für die Umsetzung des Schulbauvorhabens.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 7.2Entwicklung nördliche SpeicherstraßeZur Vorlage · 03634-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. November 2026 beantragt. Der beantragte Punkt befasst sich mit der Entwicklung der nördlichen Speicherstraße.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für die anstehende Ausschusssitzung und ist als öffentlicher Vorgang eingestuft. Eine federführende Stelle wird im Dokument nicht explizit ausgewiesen.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 7.3Brukterer-GS, Gürtlerstr. 1: Sanierung der Innentoiletten und raumstrukturelle AnpassungenZur Vorlage · 02678-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Anpassung des Investitionsvolumens für die Sanierung der Innentoiletten sowie für raumstrukturelle Anpassungen an der Brukterer-Grundschule in der Gürtlerstraße 1 beschlossen. Auf Basis des fortgeschriebenen Arbeitsbudgets erhöht sich das Investitionsvolumen von ursprünglich 691.613,91 Euro um 321.754,09 Euro zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 65.001,03 Euro auf insgesamt 1.078.369,03 Euro.
Die Erhöhung des Finanzbedarfs begründet sich durch verschiedene Faktoren im Zuge der Ausführungsplanung. So mussten die Anforderungen an die dezentrale Lüftungsanlage im Einklang mit den Dortmunder Immobilienstandards konkretisiert werden. Zudem führten geänderte nutzungsbedingte Anforderungen bei den Ausschreibungen für Rohbau-, Heizungs- und Sanitärarbeiten zu erweiterten Leistungen in mehreren Gewerken.
Zusätzlich traten bei den Rückbauarbeiten Schäden und Mängel an Estrich, Wandputz, Abhangdecke und Gebäudetechnik sowie Defizite im Brandschutz zutage, die Nachträge erforderlich machten. Die Verzögerungen im Baubeginn führten zudem dazu, dass reguläre Baupreissteigerungen sowie Submissionsergebnisse über den kalkulierten Ansätzen berücksichtigt werden mussten.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgt über Investitionskredite, woraus sich über die gesamte Finanzierungsdauer Zinsaufwendungen von bis zu 638.422 Euro ergeben können. Die Maßnahme wird innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen durchgeführt, sodass keine personellen Auswirkungen entstehen. Die Sanierungsarbeiten begannen im Januar 2026.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 7.4Neubau Helmholtz-Gymnasium und Gertrud-Bäumer-RealschuleZur Vorlage · 02664-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die weitere Planung und Realisierung zweier Schulbauprojekte am Standort Schulzentrum Münsterstraße beschließen. Die Beschlussvorlage sieht vor, den Neubau der Gertrud-Bäumer-Realschule sowie den Erweiterungsbau des Helmholtz-Gymnasiums in den Leistungsphasen 3 bis 8 der HOAI umzusetzen.
Für den Neubau der Realschule liegen vertiefte Kostenschätzungen vor, die je nach Variante zwischen etwa 67,8 Millionen Euro und 73,7 Millionen Euro liegen. Der Erweiterungsbau des Helmholtz-Gymnasiums wird mit Kosten zwischen etwa 35,2 Millionen Euro und 38,5 Millionen Euro veranschlagt. In beiden Schätzungen sind notwendige Infrastrukturmaßnahmen am Standort in Höhe von circa 6,4 Millionen Euro bereits enthalten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über Investitionskredite erfolgen, was zu Zinsaufwendungen im städtischen Haushalt führt. Die Kostenunterschiede zwischen den Varianten ergeben sich aus dem Grad der Klimaneutralität: Während die Variante V1 eine sofortige Klimaneutralität vorsieht, orientiert sich die Variante V0 an den gesetzlichen Mindeststandards des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Es wird angestrebt, Fördermittel aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ in Höhe von insgesamt 1,75 Millionen Euro zu erhalten. Die Bauvorhaben sollen unter anderem durch eine Holzbauweise und eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen realisiert werden. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Konzepts zur Erweiterung der Schulraumressourcen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 7.5Gerhart-Hauptmann-GS, Untere Pekingstr. 24: Neubau Turnhalle und GrundschuleZur Vorlage · 01206-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Neubau der Gerhart-Hauptmann-Grundschule sowie einer dazugehörigen Turnhalle an der Unteren Pekingstraße beschlossen. Für die weitere Planung und Realisierung der Maßnahme, die die Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI umfasst, werden investive Mittel in Höhe von 34.764.900,00 Euro bereitgestellt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
Die Vorlage sieht zudem die Einplanung verschiedener Haushaltsmittel vor. Für das Jahr 2030 sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff. eine investive Ausstattung in Höhe von 327.808,00 Euro sowie eine konsumtive Ausstattung von 709.092,00 Euro im Fachbereich 40 vorgesehen. Für den Betrieb der Gebäude sind im Fachbereich 65 Folgeaufwendungen von rund 1,1 Millionen Euro für das Jahr 2030 und etwa 1,2 Millionen Euro ab dem Jahr 2031 einzuplanen. Gleichzeitig werden Minderaufwendungen für die Grünpflege im Fachbereich 63 für die Jahre 2030 und 2031 berücksichtigt.
Der Neubau soll auf den an das bestehende Schulgrundstück angrenzenden Grabeländern errichtet werden, um den aktuellen pädagogischen Anforderungen und dem Bedarf an einer zusätzlichen Sporthalleneinheit gerecht zu werden. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfordert die Aufnahme von Investitionskrediten, wodurch Zinsaufwendungen von bis zu 33.765.000 Euro über die gesamte Finanzierungsdauer zu erwarten sind. Zur Deckung der Kosten wird die Beantragung von Fördermitteln, unter anderem durch die KfW, angestrebt.
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Hauptdokument|2205505|2205506|2205507|2205508|2205509|2226971|2226972|2230203|2230204|2231457
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 7.6Rettungswache 21 - Errichtung einer Interimsrettungswache - hier: Anpassung der InvestitionskostenZur Vorlage · 02593-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Anpassung der Investitionskosten für die Errichtung einer Interimsrettungswache 21 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das bisherige Investitionsvolumen von 932.599,00 Euro, welches auf einer Kostenberechnung der Leistungsphase 3 basierte, um 755.173,60 Euro zu erhöhen. Damit würde sich die Gesamtsumme für das Projekt auf 1.687.772,60 Euro belaufen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Vergabeergebnisse für die Containeranlage über den ursprünglich kalkulierten Kosten liegen. Dies resultiert primär aus einem Submissionsmehrbedarf für das Interimsquartier in Höhe von 652.673,60 Euro sowie der zusätzlichen Berücksichtigung von Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in Höhe von 102.500 Euro.
Die finanziellen Auswirkungen der Anpassung verteilen sich auf die Jahre 2026 bis 2029. Dabei ist für das Jahr 2026 ein Betrag von 297.280,08 Euro, für 2027 ein Betrag von 953.679,60 Euro, für 2028 ein Betrag von 253.071,00 Euro und für 2029 ein Betrag von 11.516,00 Euro vorgesehen. Diese Mehrbedarfe ergeben sich sowohl aus der Erhöhung der Investitionssumme als auch aus zeitlichen Verzögerungen der Maßnahme und den damit verbundenen Verschiebungen der Mittelabflüsse. Personelle Auswirkungen durch die Maßnahme werden nicht erwartet. Da es sich um eine temporäre Einrichtung handelt, stehen keine Fördermittel zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 7.7Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes - Veränderungsbericht 3. Quartal 2026Zur Vorlage · 02926-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02926-26 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem zweiten Veränderungsbericht zum Arbeitsprogramm für das dritte Quartal 2026. Ziel des Berichts ist es, den Rat der Stadt Dortmund sowie die weiteren politischen Gremien über Anpassungen in den laufenden Projekten zu informieren.
Der Bericht dokumentiert wesentliche Veränderungen im Projektstatus, die sich seit der Erstellung des ursprünglichen Arbeitsprogramms ergeben haben. Dazu zählen insbesondere Verschiebungen von Bauphasen, insbesondere über den Jahreswechsel hinaus, sowie vorläufige Projektstopps oder signifikante zeitliche Anpassungen in verschiedenen Projektphasen. Unwesentliche Verschiebungen von bis zu sechs Monaten sowie kurzzeitige Maßnahmen, wie etwa der Bau von Bushaltestellen oder Lichtsignalanlagen, werden in diesem Bericht nicht berücksichtigt. Der Bericht stellt den bisherigen Terminplan den aktuellen Zeitplan gegenüber und führt die Gründe für die Anpassungen aus.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes 2026 und Folgejahre; der Bericht selbst löst keine neuen Kosten aus. Die Fördermittelfähigkeit der Projekte bleibt durch die angezeigten Verschiebungen vorerst unberührt. Die Verwaltung stellt den Bericht sowohl in analoger Form als auch digital über die Internetseite des Tiefbauamtes und das Open Data Portal der Stadt zur Verfügung. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den verschiedenen Bezirksvertretungen, Ausschüssen sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 7.8Eisenbahnüberführung FlughafenstraßeZur Vorlage · 03272-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Flughafenstraße sowie den gleichzeitigen Umbau der Straße beschließen. Die Maßnahme umfasst die Erweiterung des Brückenbauwerks auf eine lichte Weite von 13,20 Metern und eine lichte Höhe von 4,20 Metern. Für die Erneuerung der Überführung sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.193.526,46 Euro vorgesehen, während der Umbau der Straße ein Investitionsvolumen von 326.112,50 Euro beansprucht.
Die Kosten der Gesamtkosten von rund 6,14 Millionen Euro werden im Rahmen einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Deutschen Bahn AG aufgeteilt, wobei die Stadt einen Anteil von 56,5 % trägt. Die Finanzierung der Straßenumgestaltung erfolgt ab den Haushaltsjahren 2028 ff. aus dem Budget des Tiefbauamtes. Die Stadt plant, die Kosten über Zuwendungen beim LuKIFG zu refinanzieren.
Die Neugestaltung der Straße sieht unter anderem einen Richtungsfahrstreifen pro Fahrtrichtung, einen Gehweg sowie eine beidseitige Radverkehrsführung vor. Im Kurvenbereich wird die Spurbreite auf über 4,30 Meter erweitert, um die Sicherheit für den Busverkehr zu gewährleisten. Die Baumaßnahme wird als Vollsperrung durchgeführt. Der Baustart der Eisenbahnüberführung ist für Ende 2027 vorgesehen, während die Straßenerneuerung für das vierte Quartal 2028 geplant ist. Die Maßnahme ist mit dem Vorhaben zur Erneuerung der Straßenüberführung Körner Bach gekoppelt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 7.9Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im Stadtbahnnetz der Stadt Dortmund; Stadtbahnhaltestellen Obernette, Buschstraße und Parsevalstraße an der Linie U47 (2. Bauabschnitt), BeschlusserhöhungZur Vorlage · 02856-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Investitionsvolumen für den zweiten Bauabschnitt zur Herstellung der Barrierefreiheit an den Stadtbahnhaltestellen Obernette, Buschstraße und Parsevalstraße der Linie U47 erhöhen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das ursprünglich mit der Drucksache Nr. 38972-25 beschlossene Volumen von 1.270.000 Euro um 633.000 Euro auf insgesamt 1.903.000 Euro netto zu steigern.
Grund für die Erhöhung ist ein Angebot aus einem Vergabeverfahren, das 51,6 Prozent über der ursprünglichen Kostenschätzung liegt. Eine erneute Ausschreibung wurde als nicht vertretbar eingestuft, da die Fertigstellung der Haltestellen bis zur Eröffnung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 gefährdet wäre.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Budget des Tiefbauamtes. Die Auszahlungen sind auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt, wobei im Jahr 2027 ein Bedarf von 1.210.000 Euro besteht. Die Stadt erwartet hierfür Förderungen, die einen wesentlichen Teil der Kosten decken sollen. Zur Umsetzung der Maßnahme wird zudem eine außerplanmäßige Verlagerung des Verpflichtungsermächtigungsbudgets für das Haushaltsjahr 2028 in Höhe von 520.397,04 Euro beantragt. Die Finanzierung der Kostensteigerungen wird durch die Umplanung und das Zurückstellen anderer Projekte, wie etwa bei der Brücke Lange Straße oder der Haltestelle Westerfilde, haushaltsneutral realisiert.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 7.10Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Speicherstraße zwischen Santa-Monika-Park und Bahnübergang (Höhe Haus-Nr. 38a)Zur Vorlage · 02185-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Einzelsatzung beschließen, um Beiträge für die straßenbauliche Erschließungsanlage in der Speicherstraße zwischen dem Santa-Monika-Park und dem Bahnübergang zu erheben. Die Maßnahme umfasst den Ausbau der Straße zu einer Mischverkehrsfläche, die zwischen dem 21. Juni 2021 und dem 31. August 2022 durchgeführt wurde. Dabei wurden unter anderem die Entwässerung und die Beleuchtung optimiert sowie ein neuer Straßenbelag sowie eine Frostschutzschicht eingebaut.
Da die Speicherstraße im Gewerbegebiet „Dortmunder Hafen“ liegt und als Fußgängerzone einen besonderen Charakter aufweist, wird eine Anpassung der Anliegeranteile vorgeschlagen. Um das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Vorteil für die Allgemeinheit und den Anliegern auszugleichen, soll der reguläre Anteil der Beitragspflichtigen für die Teileinrichtung einer Mischverkehrsfläche von 75 % um 25 % gekürzt werden, sodass ein Anliegeranteil von 50 % verbleibt.
Die ermittelten beitragsfähigen Kosten belaufen sich auf 1.254.352,18 €. Nach Abzug der Anteile auf städtische Grundstücke ergibt sich ein zu erhebender Betrag von 307.862,52 €. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Summe über die NRW.Bank zu fördern, wobei die Übernahme der Kosten von einem positiven Zuwendungsbescheid abhängt. Die Einzelsatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt betreffen die Investitionsrechnung des Jahres 2027.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 7.11Gebührenanpassungen im Bereich der Fliegenden BautenZur Vorlage · 02690-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02690-26 sieht eine Anpassung der Gebühren im Bereich der Fliegenden Bauten durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vor. Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, die Gebühren für Leistungen wie die Prüfbuchbearbeitung und Gebrauchsabnahmen zum 1. Januar 2027 zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Rahmengebühren des Verwaltungsgebührengesetzes. In vielen Bereichen ist eine Erhöhung um 20 Prozent vorgesehen, wobei die Steigerung pro Gebührenpunkt mindestens 20 Euro und höchstens 100 Euro betragen soll. Durch diese Maßnahme werden ab dem Haushaltsjahr 2027 jährliche Mehrerträge in der Teilergebnisrechnung von schätzungsweise 50.000 Euro erwartet.
Die Vorlage beinhaltet zudem eine Neubewertung und Systematisierung der Gebühren für verschiedene Objekttypen wie Zelte, Fahrgeschäfte, Bühnen und Tribünen. Neue Gebührenpunkte werden für zweigeschossige Zelte sowie besonders aufwändige Konstruktionen eingeführt. Konkrete Anpassungen betreffen unter anderem Karussells, Autoscooter und schienengebundene Bahnen. So steigt die Gebühr für Karussells bis zu einer Höhe von 5,10 Metern von 20 Euro auf 40 Euro, während für größere Karussells eine Erhöhung von 25 Euro auf 45 Euro vorgesehen ist. Die Stundensätze für Abnahmen und Mängelkontrollen werden zwischen 70 Euro und 110 Euro festgesetzt, wobei ein Höchstwert von 300 Euro gilt. Die Vorlage durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie den Hauptausschuss und den Ältestenrat.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 7.12Nachhaltige Wirtschaftsflächenentwicklung und Brachflächenrevitalisierung - Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02352-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellung zur nachhaltigen Wirtschaftsflächenentwicklung und Brachflächenrevitalisierung in Dortmund. Bezüglich der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) bewertet die Verwaltung die Regelungen kritisch. Die geplante Nichtanrechnung von Brachflächen auf den Siedlungsflächenbedarf wird als Risiko eingestrebener Innenentwicklung gesehen, da dies den Anreiz zur Flächenreaktivierung senken und die Entwicklung von Außenflächen erleichtern könnte. Die bestehenden Hemmnisse für Brachflächen, wie Altlasten und hohe Erschließungskosten, bleiben durch die LEP-Änderung unberührt. Die Verwaltung bekräftigt die Notwendigkeit des Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.
Hinsichtlich der Förderung durch die Richtlinie „GRW-Infrastruktur NRW 2026“ liegen derzeit keine offenen Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg vor. Die Wirtschaftsförderung prüft jedoch die Förderfähigkeit von Flächen des Sondervermögens Technologiezentrum (SVTZ). Für die Zukunft besteht die Ungewissheit, ob Dortmund nach der Neugestaltung der GRW-Richtlinien ab 2028 weiterhin Teil der Gebietskulisse bleibt.
Im Bereich der Altlastensanierung wurden in den letzten fünf Jahren keine neuen Projekte mit dem AAV NRW abgeschlossen, wobei die Bearbeitung des Projekts „Winterkampweg“ im Jahr 2021 endete. Kooperationen für die ehemalige Zeche Holstein und die Kanalstraße 70 befinden sich in Vorbereitung oder Diskussion. Zudem wurde für die Fläche „Industriecampus“ im Dortmunder Hafen eine Projektanmeldung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 7.13Information zur Neugestaltung des zentralen Bereichs der Kampstraße und des ReinoldiumfeldsZur Vorlage · 02820-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Ergebnis eines Vergabeverfahrens sowie die Beauftragung des Planungsbüros BOGL ApS zur Neugestaltung des zentralen Bereichs der Kampstraße und des Reinoldiumfelds zur Kenntnis nehmen. Die Planung umfasst zudem die Straßen Petergasse und Lühringhof. Die Beauftragierung erfolgt über einen Stufenvertrag, der für die Bereiche Kampstraße und Reinoldiumfeld die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI vorsieht. Für die Petergasse und den Lühringhof sind die Leistungsphasen 1 und 2 vorgesehen.
Für die Planungs- und Projektsteuerungsleistungen sind in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 insgesamt 2,5 Millionen Euro an investiven Auszahlungen vorgesehen. Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2025/2026 und den Folgejahren bereits berücksichtigt. Die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9, welche die Ausführungsplanung, die Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Objektüberwachung umfassen, sind als spätere Abrufoption aus dem Generalplanungsvertrag vorgesehen. Eine detaillierte Festlegung der Kosten und der Durchführung der Bauleistungen soll im Rahmen eines späteren Baubeschlusses erfolgen.
Hinsichtlich der zeitlichen Rahmenbedingungen ist zu beachten, dass die Zweckbindung von Fördermitteln für bestehende Spielpunkte zum 31. Dezember 2029 bzw. zum 31. Dezember 2033 ausläuft. Eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurfskonzept ist für September 2026 geplant. Die zugehörigen Anlagen der Vorlage sind elektronisch für die politischen Gremien einsehbar.
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Hauptdokument|2227915|2227916|2227917|2227918|2227919|2227920|2227921|2227922|2227923
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 7.14Immobilien-Managementbericht 2.Quartal 2026Zur Vorlage · 03088-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 03088-26 des Fachbereichs Liegenschaften sieht die Kenntnisnahme des Immobilien-Managementberichts für das zweite Quartal 2026 vor. Der Bericht enthält detaillierte Informationen zur Verwaltung und zum Status der städtischen Immobilienbestände.
Die Vorlage ist für eine Vielzahl von Gremien vorgesehen, darunter die Bezirksvertretungen Brackel, Aplerbeck, Hörde, Huckarde, Eving, Mengede, Scharnhorst, Lütgendortmund, Hombruch sowie die Innenstadt-Bezirke Ost, West und Nord. Zudem wird der Bericht in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Mobilität, Infrastruktur und Grün, Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Kinder, Jugend und Familie sowie im Schulausschuss zur Kenntnis gebracht. Auch der Betriebsausschuss der FABIDO ist in den Beratungszeitraum im Oktober und November 2026 aufgenommen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Kenntnisnahme des Berichts keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Bedarf an Fördermitteln entstehen. Die inhaltliche Grundlage für die Vorlage bildet der dem Dokument beigefügte Immobilienmanagementbericht.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 8Sonstiges
- 8.1Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 und Vorjahre | Anfrage des RM Dr. Neumann (aus der Sitzung vom 21.05.26)Zur Vorlage · 01862-26/1 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 sowie für die Vorjahre eingebracht. Der Gegenstand der Anfrage bezieht sich konkret auf den Haushaltsposten „2016 – Innenstadt-Nord – konsumtiv“.
Ein Ratsmitglied stellt in diesem Zusammenhang drei Fragen zur Verwaltung der entsprechenden Mittel. Zunächst wird nach den Gründen für einen noch offenen Betrag in Höhe von 9.800 Euro von ursprünglich 15.000 Euro gefragt. Des Weiteren wird nach dem zeitlichen Rahmen für die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2016 gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob dieser sowie weitere ältere Beschlüsse zurückgenommen werden müssten. Die Anfrage ist als öffentlicher Tagesordnungspunkt im genannten Ausschuss gelistet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 8.2Beschlussverfolgung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften | Anfrage des RM Mader (aus der Sitzung vom 21.05.26)Zur Vorlage · 01966-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Beschlussverfolgung eingebracht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Status der Umsetzung des Beschlusses „Defibrillatoren in Sporthallen“. Die Anfrage bezieht sich auf das Projekt mit der Projektnummer 00074/2025, welches als laufende Nummer 36 in der Anlage zur entsprechenden Vorlage geführt wird. Ein Ratsmitglied bittet um Auskunft darüber, wie weit die Umsetzung der Maßnahmen zur Ausstattung der Sporthallen mit Defibrillatoren fortgeschritten ist.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 8.3"Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten – Aktionsplan der Stadt Dortmund zur Prävention von Extremismus" (aus der Sitzung vom 24.09.26)Zur Vorlage · 02052-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den novellierten Aktionsplan „Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten“ beschließen. Dieser Plan dient der Prävention von Extremismus und umfasst eine Neustrukturierung in drei Säulen sowie vier Handlungsbereiche mit jeweils fünf Aufgabenfeldern. Die in der Vorlage enthaltenen Handlungsempfehlungen wurden durch die Fachhochschule Münster unter Einbeziehung von Fachleuten, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung entwickelt.
Mit der Verabschiedung des Plans sollen die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie um die Themenfelder Antisemitismus sowie türkischer Ultranationalismus erweitert werden. Der Beginn dieser erweiterten Tätigkeit ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Zudem soll der bereits seit 2007 bestehende Aktionsfonds zur Förderung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten fortgeführt werden. Um die neuen Themenfelder, einschließlich Extremismus in migrantisch geprägten Communities, zu unterstützen, ist eine jährliche Aufstockung des Aktionsfonds um 100.000 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen dem Aufbau fachlicher Expertise, der Konzeptentwicklung und der Schaffung von Fördermöglichkeiten dienen.
Ab dem Haushaltsjahr 2027 werden jährliche Sachaufwendungen in Höhe von 100.000 Euro erwartet, die sich aus Sach- und Dienstleistungen, sonstigen ordentlichen Aufwendungen sowie variierenden Zuschüssen zusammensetzen. Eine Refinanzierung dieser Kosten ist nicht vorgesehen. Für das zweite Halbjahr 2027 ist eine Evaluation der Arbeitsaufwände geplant. Die Umsetzung der Maßnahmen wird der Verwaltung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 8.3.1Nachtrag: 30.10.2026 "Demokratie stärken. Menschenfeindlichkeit entgegentreten – Aktionsplan der Stadt Dortmund zur Prävention von Extremismus"Zur Vorlage · 02052-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt, SPD sowie LINKE & Tierschutzpartei über die Finanzierung von Präventionsprojekten zur Extremismusprävention Stellung bezogen. Gegenstand des Antrags ist die Prüfung einer kommunalen Förderung für das Projekt MIDeinander des Vereins BackUp - ComeBack e. V. sowie für das schulische Präventionsprojekt „Kein Bammel! Engagiert gegen Antisemitismus!“ der Organisation ADIRA.
Die Verwaltung führt aus, dass das Projekt MIDeinander bisher mit Mitteln aus dem Aktionsplan der Stadt Dortmund gefördert wurde. Eine Fortführung der Förderung aus dem Budget der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sei ab 2027 nicht möglich, da die bestehenden Ressourcen ausgeschöpft seien und zusätzliche Belastungen durch Einsparvorgaben im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zu berücksichtigen seien. Zudem seien durch die geplante Änderung der Bundesförderung aus dem Programm „Demratie leben!“ Unsicherheiten bezüglich eines möglichen Folgeprojekts entstanden.
Der zusätzliche Finanzbedarf für beide genannten Projekte wird auf 400.000,00 Euro pro Jahr geschätzt, was das Budget der Koordinierungsstelle übersteigt. Eine Finanzierung aus den Mitteln des Fachbereichs 1 konnte nicht ermittelt werden. Inhaltlich werden beide Projekte als Instrumente zur Umsetzung des Aktionsplans zur Prävention von Extremismus unterstützt. Eine Einbindung in die Umsetzungsstruktur des Aktionsplans sei auch ohne städtische Förderung möglich. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. November 2026 über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 8.4Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume für kommunale Regelbefreiungen frühzeitig identifizieren (Überweisung des Rates)Zur Vorlage · 03342-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 03342-26/2 einen Zusatzantrag eingereicht, der die Identifizierung von Handlungsfeldern für kommunale Regelbefreiungen zum Ziel hat. Hintergrund ist der Entwurf eines Kommunalen Regelbefreiungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, der es Kommunen ermöglichen soll, zeitweise von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen, um alternative Formen der Aufgabenerledigung zu erproben.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geeignete Bereiche zu ermitteln, in denen landesrechtliche Vorschriften, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften Verfahren erschweren, einen hohen Aufwand verursachen oder die Digitalisierung behindern. Dabei sollen die Erfahrungen der zuständigen Fachbereiche einbezogen werden. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, dem Rat und den Fachausschüssen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eine Übersicht möglicher Anwendungsfälle vorzulegen. Diese Übersicht soll aufzeigen, welche Regelungen als hinderlich betrachtet werden, wo konkrete Hemmnisse bestehen und welche einfacheren Alternativen sowie die Sinnhaftigkeit von Anträgen auf Regelbefreiung denkbar wären.
Der Antrag sieht vor, dass dieser Prüfauftrag im Rahmen der laufenden Verwaltungsarbeit durchgeführt werden soll, um zusätzliche aufwendige Untersuchungen oder Gutachten zu vermeiden. Ziel ist es, das vorhandene Wissen der Verwaltung frühzeitig zu bündeln, um die neuen Möglichkeiten des Landesgesetzes gezielt nutzen zu können.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 8.5Anfrage zur Vergabepraxis nach geänderten RahmenbedingungenZur Vorlage · 03684-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Vergabepraxis der Stadt Dortmund gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die seit dem 1. Januar 2026 geänderten Rahmenbedingungen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte in Nordrhein-Westfalen, die den Kommunen erweiterte Spielräume bei der Ausgestaltung ihrer Vergabeverfahren einräumen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie die Stadt Dortmund diese erweiterten Möglichkeiten nutzt und welche Standards für eine transparente sowie wirtschaftliche Vergabe angewandt werden. Konkret werden Fragen zur Informationspolitik gegenüber unterlegenen Bietern gestellt, insbesondere dazu, ob Ablehnungsgründe, die Namen des erfolgreichen Bieters oder die Ergebnisse der Angebotsöffnung bekanntgegeben werden.
Des Weiteren fordert die Anfrage Informationen zu den geltenden Regeln für Nebenangebote sowie zur Dokumentation der Wirtschaftlichkeit durch den zuständigen Fachbereich. Zudem wird nach den internen Kontrollmechanismen gefragt, die sicherstellen sollen, dass wirtschaftlich günstigere, zulässige Alternativen im Vergabeprozess berücksichtigt werden. Die Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung des Ausschusses am 5. November 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 8.6Sonderstab Ordnung und Stadtleben – 2. Fortschreibung des Konzeptes zum Umgang mit den Auswirkungen von Drogenkonsum und Obdachlosigkeit auf die Stadt und die StadtgesellschaftZur Vorlage · 02028-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 2. Fortschreibung des Konzeptes des Sonderstabs Ordnung und Stadtleben sieht eine umfassende Weiterentwicklung der Drogenhilfe sowie Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Dortmunder Innenstadt vor. Die jährlichen Gesamtkosten für die aufgeführten Maßnahmen belaufen sich auf etwa 4,6 Millionen Euro.
Ein zentraler Bestandteil ist die bauliche Qualifizierung der Unionstraße 33 als neuer Standort für einen Drogenkonsumraum. Es ist vorgesehen, diesen Raum nach einer sechsmonatigen Parallelbetriebsphase zum bestehenden Angebot am Grafenhof zu etablieren und den Standort am Grafenhof zeitgleich zu schließen. Zudem wird die Prüfung weiterer Standorte, etwa in der Schlägelstraße/Bornstraße, sowie die Schaffung einer neuen Männerübernachtungsstelle am Sunderweg angestrebt. Als Interimslösung für die Übernachtungsstätte wurde die Leuthardstraße 7 identifiziert.
Zur personellen und finanziellen Unterstützung sollen Stellen für Suchtprävention, Streetwork und Kontakt- und Interventionsteams durch Kompensation eingerichtet werden. Im Bereich der öffentlichen Ordnung ist die Ergänzung des Kommunalen Ordnungsdienstes durch einen privaten Sicherheitsdienst sowie die Ausweitung der Dortmund Guides vorgesehen.
Die Stadtverwaltung plant zudem die Schaffung einer neuen, handlungsfähigen Verwaltungseinheit zur Bündelung von Ressourcen in der Innenstadt. Weitere Maßnahmen umfassen die Aufwertung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes, die Installation einer steuerbaren Einsatzbeleuchtung im Stadtgarten sowie das Projekt „Familienfreundliche City“, welches die Attraktivität durch verbesserte Spielmöglichkeiten und öffentliche Infrastruktur steigern soll.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig abgelehnt
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 8.7Genehmigung eines überplanmäßigen Mehrbedarfs im Bereich der Unfallkassenbeiträge gem. § 83 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Zur Vorlage · 03257-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung eines überplanmäßigen Mehrbedarfs in Höhe von 1,16 Millionen Euro vorgelegt. Der Betrag betrifft die Beiträge zur Unfallkasse NRW. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Mehraufwendungen gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW genehmigt.
Die Ursache für den Mehraufwand liegt in der Entwicklung der Hebesätze und der Berechnungsgrundlagen. Während die Grundlagen für die Beitragsberechnung zwischen 2024 und 2026 um etwa 2,5 Prozent gestiegen sind, wurden für die Jahre 2025 und 2026 zudem deutliche Steigerungen der Hebesätze mitgeteilt. Besonders betroffen ist der Bereich der allgemeinbildenden Schulen, für den ein Anstieg der Beiträge um rund 835.000 Euro erwartet wird. Dieser Anstieg resultiert aus einer Erhöhung der Hebesätze um 18,30 Prozent sowie einer Zunahme der Schülerzahlen um 4,43 Prozent.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll durch verschiedene Einsparungen und Minderaufwendungen innerhalb des Fachbereichs 10 erfolgen. Ein Teil der Kosten wird durch verzögerte personelle Dienstleistungen bei den Campusmanagerinnen und Campusmanagern gedeckt. Weitere Mittel stammen aus geringeren Aufwendungen für Software-Lizenzen sowie aus günstigeren Konditionen bei einem Software-Support-Vertrag für die Unterhaltung von Anlagen und Maschinen.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 8.8Genehmigung eines überplanmäßigen Mehrbedarfs im Bereich der Postdienstleistungen gem. § 83 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Zur Vorlage · 03258-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 03258-26 sieht die Genehmigung eines überplanmäßigen Mehrbedarfs im Bereich der Postdienstleistungen vor. Gemäß § 83 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung NRW wird der Rat der Stadt Dortmund um die Freigabe von Mehraufwendungen in Höhe von 660.000 Euro gebeten.
Der Bedarf entsteht im Bereich der Porto- und Versandaufwendungen. Während die Kosten in den Jahren bis einschließlich 2023 jeweils unter 2,14 Millionen Euro lagen, wird für das Jahr 2026 mit Gesamtaufwendungen von 2,80 Millionen Euro gerechnet. Grund hierfür sind die im Jahr 2025 und 2026 im Rahmen einer Neuausschreibung gestiegenen Entgelte der Postdienstleister.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll durch Umverteilungen innerhalb des Haushalts erfolgen. Ein Betrag von 600.000 Euro wird durch Minderaufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen für Bau und Technik des Fachbereichs 10 gedeckt, da sich die Auflösung von Papieraktenbeständen verzögert. Weitere 60.000 Euro sollen aus Einsparungen bei der Unterhaltung von Anlagen und Maschinen des Fachbereichs 10 stammen, die sich aus günstigeren Konditionen eines Software-Support-Vertrags ergeben.
Die Verwaltung führt aus, dass Porto- und Versandaufwendungen als Nebenleistungen für das Verwaltungshandeln notwendig sind und kurzfristig nur begrenzt beeinflussbar sind. Langfristig wird eine Reduzierung des analogen Postversands durch die sukzessive Digitalisierung des Schriftguts angestrebt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 8.9Dortmunder Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2026Zur Vorlage · 03193-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 03193-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund sowie die verschiedenen politischen Gremien den „Dortmunder Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2026“ zur Kenntnis nehmen. Der Bericht dient der Information über die aktuelle Lage der Zuwanderung aus der genannten Region.
Die Vorlage legt fest, dass die Zuständigkeit für die Kenntnisnahme beim Rat der Stadt sowie bei den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen liegt. Die Vorlage ist für zahlreiche Gremien zur Kenntnisnahme vorgesehen, darunter der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie verschiedene Bezirksvertretungen wie die Innenstadt-Nord, Eving oder Hörde. Die Termine für die Vorlage in den jeweiligen Gremien sind im Zeitraum vom 6. Oktober bis zum 26. November 2026 angesetzt.
Aus den finanziellen und personellen Auswirkungen geht hervor, dass durch die Vorlage keine Veränderungen entstehen. Es werden keine Auswirkungen auf die Klimarelevanz ausgewiesen. Bezüglich der Förderung wird darauf hingewiesen, dass Fördermittel laufend eingeworben werden, wobei auf die entsprechende Anlage des Sachstandsberichts verwiesen wird. Zur Schonung der Ressourcen wurde in diesem Jahr erstmals auf den physischen Druck des Sachstandsberichts verzichtet. Die Dokumentation kann weiterhin über das Rats- und Gremieninformationssystem oder die Homepage der Stadt Dortmund abgerufen werden.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 8.10Evaluationsbericht zur Weiterentwicklung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes "lokal willkommen"Zur Vorlage · 00958-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen, der die Zwischenevaluation des AMIF-Projekts „Dynamische ‚lokal willkommen‘-Dependancen“ zum Integrationsnetzwerk „lokal willkommen“ darstellt. Das Projekt wird durch Mittel des Europäischen Fonds für Flucht, Migration und Integration (AMIF) finanziert und umfasst die Finanzierung von 14 Stellen für Sozialarbeitende sowie 1,5 Stellen für die Verwaltung und Koordination für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2027. Die AMIF-Fördersumme beträgt rund 4,36 Millionen Euro, wobei die Stadt Dortmund einen Eigenanteil von etwa 485.188 Euro leistet.
Die Zwischenevaluation belegt die Erreichung verschiedener Zielwerte. So wurden die Einrichtung von 25 Dependancen sowie die Durchführung von 50 Netzwerktreffen vollständig realisiert. Zudem wurden 53 Quartiersbegegnungen identifiziert, was 212 Prozent des Zielwerts entspricht. Bisher wurden 1.564 Drittstaatsangehörige professionell beraten, was 65 Prozent des angestrebten Zielwerts entspricht. Im Zeitraum von Oktober 2016 bis März 2026 wurden insgesamt 119.362 Kontakte, 6.897 Haushalte und 21.438 Personen erreicht.
Das Angebot umfasst neben offenen Sprechstunden auch individuelle Beratungen und dient der Armutsprävention sowie der Stabilisierung von Menschen mit Migrationsgeschichte. Durch die Vernetzung mit dem Haupt- und Ehrenamt wurden Bedarfe in den Bereichen Sprache, Arbeitsmarkt, Information und Bewegung identifiziert. Da knapp die Hälfte der Stellen durch die AMIF-Finanzierung bis Mai 2027 befristet ist, wird die Notwendigkeit der Festigung von Schnittstellen zu Behörden sowie der Ausbau von Qualitätsmanagement und Monitoring angeführt. Eine Prüfung zur Verstetigung der Angebotsstruktur über das Jahr 2027 hinaus wird den politischen Gremien gesondert vorgelegt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 8.11Nutzungs- und Entgeltordnung für die Einrichtungen der Kinder- und JugendförderungZur Vorlage · 03101-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Einführung einer neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung beschließen. Diese Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ersetzt die bisherigen Ordnungen für das Fritz-Henßler-Haus sowie die Erlebniswelt am Fredenbaum.
Die Einrichtungen des Jugendamtes, einschließlich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, werden für verschiedene Funktionen genutzt. Neben den Angeboten des Jugendamtes können in den Räumlichkeiten auch Veranstaltungen freier Träger der Jugendhilfe stattfinden. Bisher fehlte hierfür eine einheitliche nutzungsrechtliche Ausgestaltung. Die neue Ordnung ermöglicht die Überlassung von Räumlichkeiten oder Außengeländen an interessierte Personen, Gruppen, gemeinnützige Vereine oder Organisationen, sofern die Aktivitäten den Kriterien der Jugendhilfe gemäß SGB VIII entsprechen.
Im Zuge der Neuregelung wurde die Höhe der Nutzungsentgelte angepasst. Da sich der potenzielle Kreis der Nutzenden durch die neue Regelung verringert, werden keine Mehreinnahmen für die Stadt erwartet. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch den Beschluss entstehen und keine Fördermittel in Anspruch genommen werden, da es sich um privatrechtliche Nutzungsüberlassungen handelt. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Rat der Stadt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 8.12Systemische Klassenhelfende an Offenen Ganztagsschulen mit Schulsozialindex 8 und 9Zur Vorlage · 02709-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Verlängerung der Maßnahme „Systemische Klassenhelfende an Offenen Ganztagsschulen mit Schulsozialindex 8 und 9“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, das Projekt mit den aktuell tätigen Trägern der Offenen Ganztagsschulen bis zum Ende des Schuljahres 2026/27, konkret bis zum 31. Juli 2027, fortzuführen. Damit verbunden ist der Antrag, die daraus resultierenden Mehraufwendungen in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 zu berücksichtigen.
Für das Jahr 2027 werden Kosten in Höhe von 396.317 Euro veranschlagt. Diesen Aufwendungen stehen entsprechende Erträge aus der Inklusionspauschale des Landes gegenüber, wodurch die Maßnahme für das städtische Budget ergebnisneutral bleibt. Die jährliche Inklusionspauschale des Landes beläuft sich auf 2,76 Millionen Euro. Die Maßnahme ist im aktuellen Haushaltsplan 25/26 nicht enthalten.
Die Fortführung der Maßnahme dient der Sicherstellung der Planungssicherheit für Schulen, Personal und Leistungsträger sowie der Kontinuität der Schülerunterstützung. Zudem soll die Stabilität der multiprofessionellen Zusammenarbeit gewahrt bleiben, während die organisatorische Zuständigkeit bis zum Schuljahr 2027/2028 auf das Jugendamt übergehen soll. Die Stadt strebt zudem eine Teilnahme am Forschungsvorhaben „Transfer Infrastrukturelle Poolmodelle“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an, um eine wissenschaftliche Evaluation zu ermöglichen. Die Entscheidungskompetenz hierüber liegt beim Rat.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 8.13Sicheres Leben für Alle in Dortmund - Mehr Präsenz des KOD in den AußenbezirkenZur Vorlage · 03394-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Beschlussvorlage zum Thema „Sicheres Leben für Alle in Dortmund“ eine Stellungnahme zum Ausbau der Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) vorgelegt. Mit dem vorliegenden „Zukunftskonzept KOD“ reagiert die Verwaltung auf einen Antrag der Fraktionen SPD, Grüne, Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei, der eine verstärkte Präsenz des Dienstes in den Außenbezirken fordert.
Das Konzept sieht eine schrittweise personelle und organisatorische Weiterentwicklung vor. In einer ersten Ausbaustufe sollen 25 zusätzliche Planstellen geschaffen werden, die primär den operativen Außendienst sowie den Innendienst, die Einsatzleitstelle und die Dienstgruppenleitungen verstärken. Ziel ist es, den Einsatzschwerpunkt in der Dortmunder City zu sichern und gleichzeitig die Präsenz in den restlichen Stadtbezirken auszuweiten. Vor dem 1. April 2030 soll zudem geprüft werden, ob die Einrichtung von „Besonderen Verbindungskräften“ (BVK) zur Stärkung der Handlungsfähigkeit in den Abendstunden und an Wochenenden zweckmäßig ist.
Zur Steuerung der Ressourcen wird die Verwaltung künftig die Einsatzstunden in den Außenbezirken separat erfassen. Die Ergebnisse dieser Auswertung sollen halbjährlich dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorgelegt werden, um die Transparenz über den Ressourceneinsatz zu gewährleisten. Durch den geplanten Personalaufbau soll eine bedarfsgerechte Einsatzplanung in den Ortsteilzentren und an bekannten Problemlagen ermöglicht werden.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 8.14Biodiversitätsstrategie für die Stadt DortmundZur Vorlage · 02778-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02778-26 sieht die Verabschiedung der Biodiversitätsstrategie für die Stadt Dortmund vor. Mit dem Beschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, konkrete Projekte und Maßnahmen in Abstimmung mit Fachbereichen, städtischen Gesellschaften, externen Partnern sowie Flächennutzenden zu entwickeln und umzusetzen. Die Strategie basiert auf sieben Leitbildern und sieben Handlungsfeldern, welche unter anderem die Planungsrelevanz, die Sicherung von Lebensräumen und die Umweltbildung umfassen.
Die Umsetzung der Strategie soll die Bündelung von Maßnahmen und die Kooperation zwischen der Verwaltung, Vereinen, Unternehmen und anderen Akteuren fördern. Dabei wird festgehalten, dass die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sowie die Verfügbarkeit von Flächen für Wohnungsbau und Infrastruktur nicht eingeschränkt werden sollen. Aktuell werden keine personellen oder finanziellen Auswirkungen angegeben, die über die verfügbaren Haushaltsmittel hinausgehen. Die Finanzierung soll primär aus vorhandenen Mitteln erfolgen.
Nach der Beschlussfassung ist ein Jahr später eine erste Information der Politik über den Projektstand vorgesehen. Ab dem Jahr 2029 soll ein regelmäßiger, ausführlicher schriftlicher Bericht über den Umsetzungsstand vorgelegt werden. Der Gremiengang der Vorlage sieht Empfehlungen verschiedener Ausschüsse sowie Kenntnahmen der Bezirksvertretungen im Zeitraum zwischen Oktober und Dezember 2026 vor. Um den geplanten Termin im Rat am 12. November 2026 einzuhalten, ist eine Abweichung von der üblichen Sitzungsfolge erforderlich. Die Verwaltung hat zudem Stellungnahmen zu Anfragen der SPD- und CDU-Fraktion beigefügt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 8.15Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen - 20. SachstandsberichtZur Vorlage · 02712-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den 20. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zum Stichtag 30. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage der städtischen Immobilienwirtschaft dokumentiert den Fortschritt bei Instandhaltungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Gebäudesubstanz und der Beseitigung von Instandhaltungsstau dienen. Zum Berichtszeitpunkt belaufen sich die Instandhaltungsrückstellungen auf insgesamt 7.967.849,22 Euro, die sich aus 28 einzelnen Rückstellungen zusammensetzen.
Der Bericht umfasst Maßnahmen, die sich in der Bauausführung, in der Planung oder noch im Vorbereitungsstadium befinden. Während zwei Maßnahmen aktuell gebaut werden und für fünf weitere die Planung begonnen hat, sind 16 Projekte noch nicht gestartet. Fünf Maßnahmen konnten seit dem letzten Bericht baulich abgeschlossen werden. Für fertiggestellte und vollständig abgerechnete Projekte wurden verbleibende Mittel in Höhe von 55.436,42 Euro unterjährig aufgelöst.
Hinsichtlich der Finanzierung wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Projekte, wie Sanierungen an der Tremonia-Schule, dem Max-Planck-Gymnasium und der Freiligrath-Grundschule, voraussichtlich über das Landes- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz finanziert werden. Für die übrigen Maßnahmen liegen derzeit keine Fördermittel vor, da es sich um rein erhaltende Instandsetzungen ohne Steigerung der Gebäudeeffizienz handelt. Die Durchführung der Projekte erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen ohne personelle Auswirkungen.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 8.16Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 21. SachstandsberichtZur Vorlage · 02695-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit der Beschlussvorlage 02695-26 den 21. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen mit Stand zum 30. Juni 2026 zur Kenntnis. Im Rahmen dieses Berichts wird zudem die Auflösung einer Brandschutzrückstellung in Höhe von 1.155.954,35 Euro, die das Westfalenkolleg betrifft, zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet über insgesamt neun Maßnahmen, die sich in unterschiedlichen Projektphasen befinden. Während sich ein Projekt, die Brandschutzsanierung des Berufskollegs Hacheney, bereits in der Bauausführung befindet, ist für das Geschäftshaus Borsigplatz/Oestermärsch die Beauftragung eines externen Planungsbüros für die baulichen Brandschutzanforderungen vorgesehen. Für die im Bericht betrachteten Maßnahmen beläuft sich das Rückstellungsvolumen zum Stichtag auf 1.386.887,54 Euro.
Die finanziellen Mittel für die brandschutztechnische Verkehrssicherung stehen in Höhe von 502.714,00 Euro zur Verfügung, wovon bis Ende Juni 2026 bereits 193.687,28 Euro verausgabt wurden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen ohne personelle Auswirkungen. Die Beauftragung der Gewerke erfolgt nach dem regulären Bauprozess, wobei der Mittelabfluss dem Bauverlauf folgt. Da es sich um rein erhaltende Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicherungspflicht handelt, stehen für diese Projekte keine Fördermittel zur Verfügung. Ein weiterer Sachstandsbericht wird voraussichtlich im Mai 2027 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 8.17Dortmund hilftZur Vorlage · 03688-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Antrag auf Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes mit dem Titel „Dortmund hilft“ in die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. November 2026 eingebracht.
Der Antrag wurde im Rahmen eines Vorschlags zur Tagesordnung (Vorlagennummer 03688-26) eingereicht. Die Fraktion gibt an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung angesetzt. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des Punktes liegt zum Zeitpunkt der Einbringung noch nicht vor.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften