Klinikum Dortmund gGmbH - Verfahren zur Bestellung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über eine Änderung des Verfahrens zur Bestellung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern für die Klinikum Dortmund gGmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die künftige Ausschreibung, Auswahl und Bestellung dieser Stellen ausschließlich auf Ebene des Krankenhausträgers erfolgt. Damit übernimmt die Geschäftsführung sowie der Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH die Verantwortung für den Prozess, anstatt dass künftig ein Besetzungsvorschlag des Rates der Stadt vorgeschaltet wird.
Das neue Verfahren orientiert sich an dem Leitfaden des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Auswahl soll durch eine öffentliche Ausschreibung erfolgen, wobei die Geschäftsführung nach einer kriterienorientierten Prüfung zwei Personen dem Aufsichtsrat zur Bestellung empfiehlt. Eine Einbindung der Gesellschafterversammlung ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
Die Anzahl der Stellen bleibt mit zwei Personen bestehen, wobei jeweils eine Person für die Standorte Klinikum-Nord und Klinikum-Mitte zuständig ist. Die Amtszeit ist weiterhin auf drei Jahre festgelegt. Die Patientenfürsprecher werden auch künftig einmal jährlich dem Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über ihre Tätigkeit berichten. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung im Rahmen eines Minijobs gezahlt. Durch die Umstellung entstehen für die Stadt Dortmund keine personellen oder finanziellen Auswirkungen; die Aufwendungen für den Betrieb der Anlaufstelle verbleiben bei der Klinikum Dortmund gGmbH.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.11.2026anstehend
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