Nachhaltige Wirtschaftsflächenentwicklung und Brachflächenrevitalisierung - Stellungnahme der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellung zur nachhaltigen Wirtschaftsflächenentwicklung und Brachflächenrevitalisierung in Dortmund. Bezüglich der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) bewertet die Verwaltung die Regelungen kritisch. Die geplante Nichtanrechnung von Brachflächen auf den Siedlungsflächenbedarf wird als Risiko eingestrebener Innenentwicklung gesehen, da dies den Anreiz zur Flächenreaktivierung senken und die Entwicklung von Außenflächen erleichtern könnte. Die bestehenden Hemmnisse für Brachflächen, wie Altlasten und hohe Erschließungskosten, bleiben durch die LEP-Änderung unberührt. Die Verwaltung bekräftigt die Notwendigkeit des Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.
Hinsichtlich der Förderung durch die Richtlinie „GRW-Infrastruktur NRW 2026“ liegen derzeit keine offenen Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg vor. Die Wirtschaftsförderung prüft jedoch die Förderfähigkeit von Flächen des Sondervermögens Technologiezentrum (SVTZ). Für die Zukunft besteht die Ungewissheit, ob Dortmund nach der Neugestaltung der GRW-Richtlinien ab 2028 weiterhin Teil der Gebietskulisse bleibt.
Im Bereich der Altlastensanierung wurden in den letzten fünf Jahren keine neuen Projekte mit dem AAV NRW abgeschlossen, wobei die Bearbeitung des Projekts „Winterkampweg“ im Jahr 2021 endete. Kooperationen für die ehemalige Zeche Holstein und die Kanalstraße 70 befinden sich in Vorbereitung oder Diskussion. Zudem wurde für die Fläche „Industriecampus“ im Dortmunder Hafen eine Projektanmeldung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026anstehend
- 04.11.2026anstehend
- 14.10.2026zur Kenntnis genommen
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