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Beschlussvorlage

Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2026 genehmigt hat.

03596-26

🟡 In Beratung Nächste Station: 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt im Rahmen der Berichtspflicht gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Kenntnis von den im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2026 bewilligten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtkämmerei bezieht sich auf die durch den Stadtkämmerer genehmigten Beträge, die gemäß den geltenden Regelungen als nicht erheblich eingestuft wurden.

Die außerplanmäßigen Mehraufwendungen belaufen sich auf 45.869,82 Euro. Davon entfallen 16.526,90 Euro auf gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen der Stadt, die nicht durch andere Körperschaften gedeckt sind. Die restlichen Beträge der Mehraufwendungen werden durch sonstige Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt.

Zudem wurden außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 272.000,00 Euro bewilligt. Die Summe aus Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen beträgt insgesamt 317.869,82 Euro. Zur Deckung dieser Beträge sind Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen in Höhe von 272.000,00 Euro vorgesehen.

Die Vorlage dient der Information des Rates über die im abgelaufenen Quartal getroffenen Entscheidungen des Stadtkämmerers. Personelle Auswirkungen oder Klimarelevanz werden für diesen Vorgang nicht ausgewiesen. Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch die genannten Mehrerträge, während die Mehrauszahlungen durch entsprechende Minderaufwendungen ausgeglichen werden.

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