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Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss

Nutzungs- und Entgeltordnung für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung

03101-26

🟡 In Beratung Nächste Station: 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll die Einführung einer neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung beschließen. Diese Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ersetzt die bisherigen Ordnungen für das Fritz-Henßler-Haus sowie die Erlebniswelt am Fredenbaum.

Die Einrichtungen des Jugendamtes, einschließlich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, werden für verschiedene Funktionen genutzt. Neben den Angeboten des Jugendamtes können in den Räumlichkeiten auch Veranstaltungen freier Träger der Jugendhilfe stattfinden. Bisher fehlte hierfür eine einheitliche nutzungsrechtliche Ausgestaltung. Die neue Ordnung ermöglicht die Überlassung von Räumlichkeiten oder Außengeländen an interessierte Personen, Gruppen, gemeinnützige Vereine oder Organisationen, sofern die Aktivitäten den Kriterien der Jugendhilfe gemäß SGB VIII entsprechen.

Im Zuge der Neuregelung wurde die Höhe der Nutzungsentgelte angepasst. Da sich der potenzielle Kreis der Nutzenden durch die neue Regelung verringert, werden keine Mehreinnahmen für die Stadt erwartet. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch den Beschluss entstehen und keine Fördermittel in Anspruch genommen werden, da es sich um privatrechtliche Nutzungsüberlassungen handelt. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Rat der Stadt.

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