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Beschlussvorlage

Anpassung der Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften zum 01.01.2027

03593-26

🟡 In Beratung Nächste Station: 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund hat die Änderung der Entgeltordnung für Leistungen in Darlehens- und Grundstücksgeschäften mit Wirkung zum 1. Januar 2027 beschlossen. Die Neuregelung umfasst Anpassungen der Gebühren für verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung sowie der Darlehens- und Forderungsbewirtschaftung.

Die Verwaltung führt eine Prüfung der Entgelte durch, die eine jährliche Überprüfung der Kosten und inhaltlicher Bedarfe vorsieht. Die vorliegende Anpassung begründet die Stadtverwaltung mit gestiegenen Arbeitsplatzkosten, die den bisherigen Kostenaufwand für einzelne Dienstleistungen teilweise nicht mehr vollständig decken. In der Kalkulation wurden sowohl die durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes als auch der zeitliche Aufwand für die jeweiligen Leistungen berücksichtigt.

Im Rahmen der Neuregelung werden die Entgelte für die Vorrangeinräumung von 126,00 Euro auf 214,00 Euro (netto) erhöht. Ebenso steigen die Gebühren für Stillhalteerklärungen, die Zweitausfertigung von Löschungsbewilligungen, die Genehmigung von Änderungen im Schuldverhältnis sowie die Zustimmung zu Neuvalutierungen oder Abtretungen von Grundpfandrechten. Die übrigen Entgelte der Ordnung bleiben in ihrer bisherigen Höhe bestehen, da diese als kostendeckend eingestuft wurden. Die neue Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisher gültige Fassung.

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