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Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss

Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif 2027 der Stadt Dortmund

03276-26

🟡 In Beratung Nächste Station: 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll über den Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung sowie den dazugehörigen Gebührentarif für das Jahr 2027 entscheiden. Die Anpassung der Gebühren erfolgt als Reaktion auf gestiegene Kosten, wobei insbesondere ein Anstieg der Personalkosten bei Beamten um durchschnittlich 1,27 % und bei Beschäftigten um durchschnittlich 3,51 % zugrunde liegt.

Der Entwurf sieht neben inhaltlichen Anpassungen auch redaktionelle Änderungen vor. So werden Tarifstellen zum Aktenversand zusammengeführt und bestimmte Stellen im Bereich der Akteneinsicht und -auskunft gestrichen. Im Fachbereich 61 bleiben Gebühren für die Bereitstellung von Bauakten, die Anforderung aus externen Lagern sowie die Aktenausleihe an Sachverständige bestehen. Für den zeitlichen Aufwand wird ein Satz von 33,00 Euro pro angefangene halbe Stunde festgelegt.

Die Gebührenerhebung für Akteneinsichten, Auskünfte und Ausleihen im Fachbereich 61 bezieht sich auf den Zeitraum nach Abschluss von Verwaltungsverfahren; für laufende Verfahren werden keine Gebühren erhoben. Die Gewährung von Auskünften nach Abschluss eines Verfahrens erfolgt im Ermessen der Behörde. Die Entscheidungskompetenz für die Satzung liegt beim Rat der Stadt Dortmund. Die Empfehlungsfristen für die zuständigen Gremien sind für den 5. November 2026 sowie den 12. November 2026 angesetzt.

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