3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10.12..2025Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
- 2.1Aktueller Bericht aus dem Dezernat und zur Zuwanderungslage - Mündlicher BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.2Sprachkitas - Mündlicher BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.3Sachstandsbericht über städtische Zuschüsse zur Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren bis zum Schuleintritt im Kalenderjahr 2025Zur Vorlage · 00740-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00740-26 des Jugendamtes dient der Information des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den aktuellen Sachstand der städtischen Zuschüsse. Diese Mittel dienen der Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege, um den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren bis zum Schuleintritt im Kalenderjahr 2025 zu unterstützen.
Die Grundlage für die Gewährung dieser Zuschüsse bilden Beschlüsse des Ausschusses aus den Jahren 2011 und 2016, die eine städtische Beteiligung von bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten vorsehen. Diese ergänzen die Bewilligungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Aufgrund geänderter Förderrichtlinien des LWL ab dem Jahr 2024 erfolgt die Ermittlung der Investitionszuschüsse nicht mehr nach einer Trennung in Plätze unter drei Jahren und Plätze ab drei Jahren, sondern konzentriert sich auf die Gesamtzahl der neu geschaffenen Plätze für Kinder unter sechs Jahren.
Im Jahr 2025 hat die Verwaltung des Jugendamtes Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 40.263,53 Euro für 171 Betreuungsplätze bewilligt. Zusätzlich wurden Fördermittel in Höhe von 362.075,77 Euro beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt, vereinnahmt und an die entsprechenden Träger weitergeleitet. Der Ausschuss nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.4Städtische Beihilfe für den Ring politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verteilerschlüssel 2026 - 2030Zur Vorlage · 00966-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie befasst sich mit der Anpassung des Verteilerschlüssels für die städtische Beihilfe an den Ring Politischer Jugend (RPJ) und dessen angeschlossene Mitgliedsverbände für die Jahre 2026 bis 2030. Die Änderung der Verteilung ergibt sich aus der Neuzusammensetzung des Rates der Stadt Dortmund nach der Kommunalwahl im September 2025, da sich ein Teil der Fördermittel nach der Anzahl der jeweils erlangten Mandate berechnet.
Die jährliche Gesamtsumme der Förderung beläuft sich auf 23.600,40 Euro. Diese Mittel sind im Haushaltsplan für die entsprechenden Jahre bereits vorgesehen, sodass keine Ausweitung des Budgets erfolgt. Die Beihilfe ist zweckgebunden für Bereiche wie Schulungs- und Bildungsarbeit, Mitgliederwerbung, internationale Zusammenarbeit sowie Organisationskosten.
Der Verteilungsmodus sieht für die Mitgliedsorganisationen jeweils einen Grundbetrag von 750,00 Euro sowie einen zusätzlichen Aufstockungsbetrag in Höhe von 235,63 Euro pro Ratsmandat vor. Für den Dachverband des RPJ ist ein Grundbetrag von 1.000,00 Euro vorgesehen. Die konkrete Aufteilung der Mittel für die Jahre 2026 bis 2030 umfasst die Jungsozialisten, die Grüne Jugend, die Junge Union, die Junge Liberale und die Linksjugend. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der jährlich durch den Rat zu beschließenden Haushaltsmittel.
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- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 2.4.1Nachtrag: 17.02.2026 Städtische Beihilfe für den Ring politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verteilerschlüssel 2026 - 2030Zur Vorlage · 00966-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Zusatzantrag zur städtischen Beihilfe für den Ring politischer Jugend (RPJ) sowie dessen angeschlossene Mitgliedsverbände vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Festlegung des Verteilerschlüssels für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, die Berechnung der Aufstockungsbeträge neu vorzunehmen. Grundlage der aktuellen Vergabe ist gemäß § 10.1 der Satzung des RPJ ein Verfahren, bei dem ein Sockelbetrag von 20 % zu gleichen Teilen an die Mitgliedsorganisationen und den Vorstand des RPJ ausgeschüttet wird. Die verbleibenden Mittel werden proportional nach der Anzahl der Ratsmandate verteilt, die den jeweiligen Mutterparteien im Rat der Stadt Dortmund zustehen.
Der Antrag weist darauf hin, dass einige Fraktionen aus Zusammenschlüssen bestehen, deren Teile keine Mitgliedsorganisation im RPJ sind. Die Verwaltung soll die Verteilung der Mittel unter Berücksichtigung der sich aus der Satzung ergebenden Änderungen neu berechnen. Der Antrag wurde zur Beratung und Abstimmung in den Ausschuss eingebracht.
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- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zurückgezogen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — vertagt
Ergebnis: vertagt - 2.5Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege zum 01.08.2026Zur Vorlage · 00909-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00909-26 befasst sich mit den Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder sowie der Kindertagespflege ab dem 1. August 2026. Für das Kindergartenjahr 2026/2
7 werden Mittel für insgesamt 23.849 Plätze in 347 Tageseinrichtungen beantragt. Davon entfallen 4.916 Plätze auf Kinder unter drei Jahren und 18.933 Plätze auf Kinder über drei Jahren. Zum genannten Stichtag werden 276 Kinder mit Behinderung in den Einrichtungen betreut. Im Bereich der Kindertagespflege werden Mittel für 2.948 Plätze beantragt, wobei 90 Plätze in Kinderstuben vorgesehen sind. Die Kapazitäten in der Kindertagespflege verringern sich im Vergleich zum Vorzeitraum um 129 Plätze. Die Plätze werden von bis zu 730 aktiven Kindertagespflegepersonen angeboten, wobei bis zu 100 Plätze als Freihalteplätze umgewandelt werden können.
Hinsichtlich der Trägerschaft übernimmt die PLANB Ruhr gGmbH die Leitung der Tageseinrichtung an der Bornstraße 110/Missundestraße 37, während das Ruhr Familienbildungszentrum e. V. für die Einrichtung in der Aspeystraße 75 zuständig ist. Die Standorte Oskarweg 50 und Rahmestraße 132 sollen mittelfristig aufgegeben werden. Aufgrund von Baumängeln wurden die Einrichtungen in der Sternstraße 23 und im Steinkühlerweg 215 bereits geschlossen.
Ein Beschluss bis zum 25. Februar 2026 ist erforderlich, um die Beantragung der Fördermittel beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe fristgerecht zu gewährleisten. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, bei der Antragstellung auf Landesfördermittel zum 15. März 2025 sachlich begründete Anpassungen vorzunehmen, sofern sich bis dahin förderrelevante Änderungen ergeben.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 2.6Nachtrag: 18.02.2026 Strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2026 - 2035Zur Vorlage · 00778-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Dortmund plant im Rahmen der strategischen Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung für den Zeitraum 2026 bis 2035 eine Erhöhung der Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Planung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, bis zum Jahr 2035 eine Versorgungsquote von mindestens 60 % für diese Altersgruppe sicherzustellen. Damit wird das bisherige Ziel aus dem Beschluss vom März 2021, eine Quote von 50 % bis Ende 2025 zu erreichen, nach oben korrigiert.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten frühkindlichen Betreuungsangebots sowie mit steigenden Bedarfen, die durch Studien des Deutschen Jugendinstituts und aktuelle Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen belegt werden. Die Planung berücksichtigt dabei Bevölkerungsprognosen sowie die Berechnung von Platzbedarf und Platzlücken.
Für die Umsetzung der Ausbauplanung ergeben sich laut der Vorlage zusätzliche finanzielle Anforderungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes. Während durch Elternbeiträge und Landeserträge Rückgangsraten bei den Einnahmen prognostiziert werden, steigt der Transferaufwand deutlich an. Für das Jahr 2030 wird ein jährlicher Saldo von etwa 7,2 Millionen Euro an Mehraufwendungen veranschlagt. Diese Kosten sind im aktuellen Haushaltsplan noch nicht enthalten, sollen jedoch in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
- 3.1Bildungsbericht Ruhr - Mündlicher BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.2Bauagenda Hochbau 2026 ff. mit den Arbeitsprogrammen der Fachbereiche Liegenschaften (FB 23) und der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB65) / aus Sitzung 20.01.2026Zur Vorlage · 39266-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3Ergänzender Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 00797-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtkämmerei (00797-26) dient der Kenntnisnahme eines ergänzenden Sachstandsberichts zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen der Jahre 2019 bis 2025/2026.
Der Bericht ergänzt den ursprünglichen Sachstandsbericht, der bereits im Oktober 2025 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben wurde. Hintergrund der Ergänzung ist ein technischer Fehler, durch den 14 Sachverhalte, deren Umsetzungszeitpunkt zuvor als nicht bestimmbar eingestuft worden war, nicht in die Sachstandsabfrage für das Jahr 2025 übertragen wurden. Dieser Fehler wurde behoben, sodass die 14 betroffenen Haushaltsbegleitbeschlüsse nun nebst ihrem aktuellen Status in der Anlage der Vorlage aufgeführt sind.
Die Vorlage wird analog zum ursprünglichen Bericht allen Fachausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt. Die Abweichung von der üblichen Beratungsfolge beruht auf der Zusage des Stadtkämmerers, den ergänzenden Bericht bereits im ersten Sitzungslauf des Jahres 2026 vorzulegen. Mit der Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden, und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Der nächste vollständige Sachstandsbericht wird planmäßig erstellt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 10.03.2026 · 1. Sitzung des Gleichstellungsausschusses
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.4Projekt "Bildungskommune Dortmund" – Antrag auf Verlängerung der Projektlaufzeit sowie der befristeten projektbezogenen Planstellen bis 12/2027Zur Vorlage · 00875-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00875-26 sieht die Verlängerung der Projektlaufzeit des BMBF-Programms „Bildungskommune Dortmund“ bis zum 31. Dezember 2027 vor. Mit dieser Verlängerung ist die Befristung von insgesamt 5,5 projektbezogenen Planstellen verbunden, wobei 3,5 Stellen dem Fachbereich Schule und 2,0 Stellen dem Jugendamt zugeordnet sind. Die inhaltliche Ausrichtung des Projekts soll dabei unverändert bleiben.
Der Rat der Stadt soll zudem die Bereitstellung von 367.600 Euro für das Jahr 2026 nach § 83 GO NRW sowie die Berücksichtigung einer Mittelverlagerung im Haushaltsplan 2027 genehmigen. Die finanziellen Auswirkungen für den Fachbereich 40 belaufen sich im Jahr 2026 auf Personalaufwendungen von 107.400 Euro und Sachaufwendungen von 494.500 Euro, wobei 40 Prozent durch Erstattungen gedeckt werden. Für den Fachbereich 51 entstehen im selben Zeitraum Personalaufwendungen in Höhe von 62.400 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen soll teils über zweckgebundene Mehrerträge oder Budgeteinsparungen erfolgen.
Da die Büro- und IT-Ausstattung für die Arbeitsplätze bereits im Jahr 2022 beschafft wurde, fallen keine weiteren Investitionskosten an. Die Verlängerung wird als haushaltsneutral beschrieben. Insgesamt erhält die Stadt Dortmund Fördermittel in Höhe von 1.450.929,50 Euro, wobei die Maßnahme zu 40 Prozent förderfähig ist. Die beantragte Laufzeitverlängerung beim Fördermittelgeber wird mit Verzögerungen bei den Rahmenbedingungen und der Beschaffung des Bildungsportals begründet, um den Abschluss zentraler Prozesse zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.53. Fortschreibungsbericht konsumtive HochbaumaßnahmenZur Vorlage · 39113-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den dritten Fortschreibungsbericht zum Bauprogramm für konsumtive Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis nehmen. Das Programm umfasst insgesamt 89 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 21,4 Millionen Euro. Die Vorlage sieht die Umsetzung neuer Maßnahmen im Wert von rund 3,8 Millionen Euro vor, deren Anmeldung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab dem Jahr 2027 erfolgen soll. Zudem wird die Durchführung der investiven Teilmaßnahme zur Sanierung der Haupteingänge am Max-Planck-Gymnasium durch die Städtische Immobilienwirtschaft mit einem Kostenvolumen von rund 330.000 Euro beschlossen.
Für das Jahr 2026 wird ein Aufwand von etwa 5 Millionen Euro prognostiziert, was einen Mehrbedarf gegenüber dem Planansatz von rund 651.000 Euro bedeutet. Da die aktuellen Haushaltsansätze für 2026 als unzureichend eingestuft werden, wird die Prognose als Bedarfsliste geführt. Es wird angestrebt, übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresabschluss 2025 zu nutzen, um eine Ausweitung des gesamtstädtischen Haushalts 2026 zu vermeiden.
Die Maßnahmen gliedern sich in verschiedene Pakete, darunter Arbeiten an Alarmierungsanlagen, Kanalisationssanierung, Gebäudeleittechnik sowie Schulen, Tageseinrichtungen, Sporthallen und Mittelspannungsschaltanlagen. Bei den Schulbaumaßnahmen sind Kostensteigerungen am Max-Planck-Gymnasium und am Stadtgymnasium verzeichnet. Zur Beschleunigung der Umsetzung wird ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei dringenden Gründen sowie ein Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse vorgeschlagen. Die Städtische Immobilienwirtschaft weist zudem auf personelle Engpässe im Bereich Schulneubau hin.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — vertagt
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.6Nachtrag: 18.02.2026 Überweisung: Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025Zur Vorlage · 00793-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 00793-26 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) für den Zeitraum von November 2023 bis März 2025. Der Prüfbericht vom 16. Mai 2025 analysiert die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2022 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027. Der Rat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und sich der Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der gpaNRW sowie der Bezirksregierung Arnsberg anschließen. Die Frist für diese Stellungnahme endet am 28. Februar 2026.
Die Prüfung umfasste verschiedene Verwaltungsbereiche, darunter Finanzen, Mobilitätsmanagement, Informationstechnik, Gebäudewirtschaft, Bestattungswesen, Krisenmanagement und Hilfe zur Erziehung. Zu den Feststellungen gehören der steigende Konsolidierungsbedarf in den Finanzen, die Relevanz des Mobilitätsmanagements für die Klimaziele 2035 sowie die IT-Sicherheit.
Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden der Neuaufbau der Gesundheitsberichterstattung zur Stärkung der Prävention sowie die Notwendigkeit einer Fachstrategie und optimierter Kennzahlen im Controlling thematisiert. Zudem wird die Einführung eines lokalen Infektionsschutzplans empfohlen. In der Bauaufsicht wird die Nutzung des Bauportals des Landes NRW sowie digitaler Beteiligungsverfahren zur Verkürzung von Genehmigungszeiten angeführt. Trotz sinkender Antragszahlen seit 201kom 2017 ist das Fallaufkommen pro Vollzeitstelle im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten höher, wobei die Zahl unerledigter Fälle im Vergleichsjahr zugenommen hat. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt prüft derzeit die Umsetzung der Empfehlungen.
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Hauptdokument|2192893|2192894|2192895|2192896|2192897|2192898|2192899|2192900|2192901|2192902|2192903
Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.6.1Nachtrag: 18.02.2026 Überweisung: Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025Zur Vorlage · 00793-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rat der Stadt Dortmund einen Zusatzantrag zur überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Mit diesem Antrag wird beantragt, dass der Rat den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2025 zur Kenntnis nimmt.
Zudem soll der Bericht zusammen mit den entsprechenden Vorschlägen der Verwaltung an die jeweiligen Fachgebiete in die zuständigen Ausschüsse übermittelt werden. Ziel ist die Vorberatung und die Erarbeitung von Empfehlungen in den Gremien.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Stellungnahmen und Handlungsvorschläge insgesamt neun Dokumente zu unterschiedlichen Themen umfassen. Eine Diskussion der einzelnen Verwaltungsvorschläge in den Fachausschüssen soll dazu dienen, eine fundierte Reaktion auf die Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Durch die fachspezifische Beratung in den Ausschüssen sollen zudem langwierige Beratungsverfahren im Rat vermieden und eine nachhaltige Ergebnisfindung unterstützt werden. Der Antrag ist für die Beratung im Rat am 12. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.7Nachtrag: 24.02.2026 Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und KommunenZur Vorlage · 01041-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Finanzierung verschiedener Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Projekte mit geschätzten Gesamtkosten von 364.213.212 Euro über die Pauschale Direktförderung zu finanzieren. Dabei erhält die Stadt Dortmund einen Anteil von 357.905.600,76 Euro an den Fördermitteln. Um die Umsetzung zu beschleunigen, wird ein Verzicht auf separate Grundsatz-, Planungs- und Ausführungsbeschlüsse vorgeschlagen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, Projekte aus der Bauagenda in den Bereichen Hochbau und Tiefbau bei freiwerdenden Mitteln zu ersetzen oder zu ergänzen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den Regelungen des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036. Dabei sind 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 20 Prozent für energetische Sanierung und Klimaschutz sowie 30 Prozent für Verkehr, Digitalisierung, Sport und Sicherheit vorgesehen. Förderfähig sind Sachinvestitionen ab einem Volumen von 50.000 Euro, sofern sie der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen; laufende Verwaltungskosten sind nicht förderfähig. Die Investitionen müssen nach dem 01.01.2025 begonnen haben, bis Ende 2036 bewilligt und bis Ende 2042 abgenommen sein. Die Abwicklung der 57 aufgeführten Maßnahmen erfolgt über die Städtische Immobilienwirtschaft. Ein Sachstandsbericht zur Projektentwicklung und den finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 soll im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — mehrheitlich empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — abgesetzt
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — vertagt
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig abgelehnt
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 4Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
- 4.1Novellierung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und JugendhilfegesetzesZur Vorlage · 00646-25 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei, B90/Die Grünen und Volt sowie die SPD-Fraktion haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zur Novellierung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eingereicht. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung vom 10. Juni 2025, die seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist. Diese sieht vor, dass eine Vertretung örtlicher Jugendselbstvertretungen als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie teilnimmt.
Die anfragenden Fraktionen weisen darauf hin, dass die gesetzliche Vorgabe in den bisherigen Ausschusssitzungen noch nicht umgesetzt wurde. Da zum Termin der kommenden Ausschusssitzung am 21. Januar 2026 keine Informationen über den aktuellen Stand der Umsetzung vorliegen, bitten die Fraktionen die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen.
Es wird nach dem Sachstand der Vorbereitungen zur Umsetzung des Vertretungsrechts gefragt. Zudem soll geklärt werden, welche Organisationen oder Jugendselbstvertretungen berechtigt sind, eine Person für diese Vertretung zu benennen. Abschließend wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, ob für die Umsetzung der Gesetzesänderung Anpassungen an der Satzung des Jugendamtes erforderlich sind und wie eine solche Änderung gestaltet sein müsste.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.1.1Novellierung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und JugendhilfegesetzesZur Vorlage · 00646-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Anfrage die Fragen zur Novellierung der Ausführungsgesetze zum Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie zur Umsetzung der geänderten Gemeindeordnung NRW. Seit Anfang 2026 steht das Jugendamt im Austausch mit dem Jugendring, um die Voraussetzungen für eine nachhaltige Beteiligung junger Menschen in politischen Gremien wie dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu klären. Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig in den Prozess einzubinden, wobei die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung eine zentrale Rolle bei der Begleitung und der Aufbereitung von Themen übernimmt.
Parallel dazu findet eine Recherche zum Umsetzungsstand in anderen NRW-Großstadtkommunen statt, insbesondere im Hinblick auf die Geschäftsordnungen stadtweiter Jugendselbstvertretungen. Die Verwaltung erarbeitet einen Beschlussvorschlag zur Anpassung der Satzung des Jugendamtes, der sich auf die Jugendselbstvertretung konzentriert. Als Grundlage dient das bereits beschlossene Fachkonzept zur stadtweiten Partizipation junger Menschen.
Hinsichtlich der Struktur der Jugendselbstvertretung stellt die Verwaltung klar, dass die Benennung von Mitgliedern durch die örtliche Jugendselbstvertretung als selbstorganisierte Interessenvertretung erfolgen soll. Diese soll politisch unabhängig agieren und die Vielfalt der Lebenswelten junger Menschen in Dortmund abbilden. Ein weiterer Schritt umfasst die Erarbeitung einer Geschäftsordnung für die Jugendselbstvertretung, die Mitwirkungsrechte, den organisatorischen Aufbau sowie die finanzielle und fachliche Unterstützung regelt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.2Hilfe zur Erziehung im AuslandZur Vorlage · 00708-26 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wurde eine Anfrage zur Erörterung des Themas Hilfe zur Erziehung im Ausland eingereicht. Die Vorlage mit der Nummer 00708-26 dient als Bitte um eine Stellungnahme und ist für die Sitzung des Ausschusses am 21. Januar 2026 vorgesehen.
Die Antragsteller geben an, dass sie ihr Anliegen zum genannten Tagesordnungspunkt zeitnah konkretisieren werden. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung der Fragestellung liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Anfrage ist als öffentlicher Tagesordnungspunkt für die kommende Sitzung angekündigt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2.1Hilfe zur Erziehung im AuslandZur Vorlage · 00708-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen der Vorlage 00708-26/1 eine Reihe von Fragen zur Durchführung von Hilfen zur Erziehung im Ausland an die zuständigen Gremien gerichtet. Die Anfrage umfasst detaillierte Informationen über die aktuelle Anzahl der unter Auslandsmaßnahmen untergebrachten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aufgeschlüsselt nach Alter und der jeweiligen Form der Erziehungshilfe. Zudem wird nach den Ländern gefragt, in denen diese Maßnahmen derzeit stattfinden, sowie nach dem Anteil der Auslandsunterbringungen, die als Alternative zu geschlossenen Unterbringungen dienen.
Die Anfrage adressiert zudem die organisatorische und qualitative Umsetzung dieser Maßnahmen. Es wird nach den beteiligten Trägern sowie nach den Verfahren zur Überprüfung von Qualitäts- und örtlichen Standards gefragt, insbesondere im Hinblick auf Fachkräfte, pädagogische Konzepte sowie die medizinische und psychologische Betreuung. Des Weiteren werden die Beteiligung der Betroffenen an der Hilfeplanung, die Sicherstellung einer Nachbetreuung sowie die Einhaltung von Konsultationsverfahren gemäß der Brüssel II b-Verordnung thematisiert.
Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, ob das Jugendamt Dortmund an einer Befragung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik teilgenommen hat und welche Daten hierfür übermittelt wurden. Die Begründung der Anfrage verweist auf die Notwendigkeit, die Einhaltung von Standards bei Auslandsmaßnahmen sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2.2Hilfe zur Erziehung im AuslandZur Vorlage · 00708-26/2 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Anfrage der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei die Fragen zur Durchführung von Hilfe zur Erziehung im Ausland. Das Jugendamt vertritt die fachliche Haltung, Unterbringungen im Ausland gemäß § 38 SGB VIII aufgrund der erschwerten Kontrollmöglichkeiten, der Betreuungssituation vor Ort sowie der gesetzlichen Bestimmungen derzeit nicht zu befürworten. Dies resultiert aus einem mehrjährigen Auswertungs- und Qualitätsentwicklungsprozess.
Ein einziger aktueller Fall betrifft einen 14-jährigen Jugendlichen in Portugal. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Auslandsmaßnahme nach § 38 SGB VIII, sondern um ein bestehendes Pflegeverhältnis in einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, die im Jahr 2023 ins Ausland verzogen ist. Die Anbindung an den deutschen Jugendhilfeträger sowie an einen ambulanten Jugendhilfeträger vor Ort bleibt bestehen, um die Einhaltung der Qualitätsstandards zu gewährleisten. Solche Fälle werden als Ausnahmen durch die Fachbereichsleitung genehmigt.
Das Jugendamt initiiert keine Auslandsmaßnahmen als Alternative zu geschlossenen Unterbringungen und führt aktuell keine Fallübernahmen mit Jugendhilfeträgern zur Realisierung von Auslandsmaßnahmen durch. Für die konzeptionell entwickelten „Time out Maßnahmen“ im In- und Ausland sind die Prozesse zur Leistungserbringung und Nachbetreuung seit 2020 im Qualitätshandbuch hinterlegt. An einer genannten Umfrage hat die Verwaltung nicht teilgenommen.
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- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.3Realisierung von Kita-Projekten freier TrägerZur Vorlage · 00478-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt die aktuelle Situation bei der Realisierung von Kindertageseinrichtungen durch freie Träger. Laut Jugendamt ist die Umsetzung von Kita-Projekten durch Investorinnen weitgehend zum Erliegen gekommen. Projekte wurden abgesagt, ruhen oder sind ins Stocken geraten, da die Rentabilität für Investorinnen nicht mehr gegeben sei. Eine Realisierung sei derzeit meist nur möglich, wenn Kita-Projekte mit anderen Vorhaben wie Wohnungsbau oder Einzelhandel kombiniert werden können.
Hinsichtlich der Mietzinse geht das Jugendamt davon aus, dass ein Mietzins von 15 Euro pro Quadratmeter für freie Träger nicht mehr rentabel darstellbar ist. Eine detaillierte Prüfung durch den Fachbereich Liegenschaften steht noch aus. Die Verwaltung befürwortet die Möglichkeit, Mietzinse je nach Standort unterschiedlich zu gestalten, um die unterschiedlichen Grundstückswerte in Dortmund zu berücksichtigen und die Rentabilität standortunabhängig zu ermöglichen.
Zur Verbesserung der Planungssicherheit befürwortet die Verwaltung den Abschluss von Verträgen zwischen der Stadt und Investorinnen. Diese Verträge sollten Zusicherungen der Stadt zur Betriebsdauer und zur Übernahme des Betriebs im Insolvenzfall enthalten, während die Investorinnen sich zur Einhaltung von Baustandards, zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen und zur Vermietung an vom Jugendamt ausgewählte Träger verpflichten sollten. Dies könnte die Finanzierung durch Banken erleichtern und die Planbarkeit für das Jugendamt sowie die freien Träger erhöhen. Für die Umsetzung wären personelle Kapazitäten in der Verwaltung erforderlich.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.4Kinder- und Jugendbeteiligung beim Bau der Kinderklinik - StellungnahmeZur Vorlage · 00408-25/1 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 00408-25/1 eine Stellungnahme zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung beim Bau der Kinderklinik vorgelegt. Die Vorlage bezieht sich auf eine Anfrage des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12. Dezember 2025.
Der Inhalt der Stellungnahme basiert auf einem Schreiben der Klinikleitung der Kinderklinik am Klinikum Dortmund. Dieses Dokument wurde zudem mit der Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH abgestimmt. Die vorliegende Stellungnahme dient der inhaltlichen Beantwortung der im Ausschuss aufgeworfenen Fragen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Bauvorhaben.
Die Vorlage ist für die öffentliche Kenntnisnahme in den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für Kinder, Jugend und Familie vorgesehen. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 5. Februar 2026 und den 25. Februar 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.5Psychologische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schüler*innenZur Vorlage · 00376-25/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · 1. Sitzung des Schulausschusses — eingebracht
- 4.5.1Psychologische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schüler*innenZur Vorlage · 00376-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen + Volt zum Sachstand der psychologischen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler in Dortmund reagiert. Die Schulpsychologische Beratungsstelle (SPBS) führt dazu aus, dass bereits vielfältige Angebote zur Verfügung stehen. Ein reiner Ausbau der Kapazitäten wird seitens der SPBS kritisch betrachtet, da bestehende Möglichkeiten von den Zielgruppen nicht immer genutzt werden. Als Gründe für eine unzureichende Inanspruchnahme werden mangelndes Wissen über die Angebote, unzureichende Bekanntmachungen, Vorbehalte gegenüber psychologischer Beratung, hohe Zugangsvoraussetzungen wie Sprachbarrieren oder Wartezeiten sowie personelle und zeitliche Ressourcenengpässe an den Schulen angeführt.
Das Beratungsangebot der SPBS richtet sich an alle Dortmunder Schulen und verfolgt einen systemisch-lösungsorientierten Ansatz, der Schülerinnen, Schüler, Sorgeberechtigte und Lehrkräfte einbezieht. Neben regulären Beratungsprozessen werden auch niedrigschwellige Kurzberatungen per Telefon angeboten. Die Fachstelle Schulabsentismus ist ebenfalls erreichbar. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit der Angebote empfiehlt die SPBS eine verstärkte Nutzung digitaler Kanäle und sozialer Medien, wofür jedoch spezifische Fachkompetenzen erforderlich seien.
Die SPBS übernimmt eine Lotsenfunktion und arbeitet mit einem Netzwerk aus städtischen und nicht-städtischen Kooperationspartnern zusammen, wie etwa dem Kontakt- und Beratungsverbund für schulmüde und schulverweigernde Jugendliche. Während die Aufgaben der SPBS neben der Beratung auch Fortbildung und Schulentwicklung umfassen, liegt die Verantwortung für die Sichtbarkeit der Angebote an den Schulen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.5.2Psychologische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schüler*innenZur Vorlage · 00376-25/3 · Anfrage zur TO (nur zur schrftl.Beantw.)
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Beratungsfolge
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.6Prüfung von Räumlichkeiten für Kinder und Jugendliche in AsselnZur Vorlage · 39231-25/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Jugendamtes hat im Rahmen einer Beantwortung auf einen Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion den aktuellen Bedarf an Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit im Dortmunder Stadtteil Asseln dargelegt. Laut der vorliegenden Informationen verzeichnet der Sozialraum zum Ende des Jahres 2024 etwa 1.200 Kinder und Jugendliche sowie rund 670 junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren. Aufgrund des Wegfalls bestehender Angebote, wie des Kindstreffs an der Grundschule Asseln und der Einrichtung „Keller ohne Namen“ zu Beginn des Jahres 2026 sowie des Wegfalls von Räumlichkeiten für die Jugendverbandsarbeit zum 31. Juli 2027, besteht nach Einschätzung der Verwaltung eine Angebotslücke.
Um die Teilhabechancen zu sichern, wird die Einrichtung eines zentralen, wohnortnahen Standorts für die offene Kinder- und Jugendarbeit angestrebt. Die Prüfung der Eignung verschiedener Immobilien umfasst unter anderem Objekte am Asselner Hellweg, die Donnerstraße sowie den Bereich Am Hagedorn. Kriterien für die Auswahl sind die Barrierefreiheit, die räumliche Eignung für Beratungs- und Treffangebote sowie das Potenzial für Kooperationen mit lokalen Akteuren.
Der Fachbereich Liegenschaften hat den Prüfauftrag in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die weitere Handlungsfähigkeit aufgrund einer angeordneten Haushaltssperre derzeit eingeschränkt ist. Über erste Ergebnisse der Standortprüfung wird der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie informiert, sobald die Umsetzung des Prüfauftrags erfolgt ist.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.7KiBizZur Vorlage · 01054-26 · Antrag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Antrag zur Tagesordnung eingereicht. Das Schreiben bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt KiBiz und bittet die Vorsitzende des Ausschusses, diesen Punkt in der kommenden Sitzung am 25. Februar 2026 zu behandeln.
Die Fraktion gibt an, das konkrete Anliegen zeitnah zu präzisieren. Der Antrag ist als Beschluss vorgesehen und die Sitzung findet öffentlich statt. Eine federführende Stelle für die Vorlage wurde nicht benannt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.7.1KiBizZur Vorlage · 01054-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Zusatzantrag eingereicht, der die Verwaltung um eine detaillierte Untersuchung der Auswirkungen der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bittet. Die Fraktion fordert eine Darstellung der Folgen für die Stadt Dortmund sowie für die kommunalen und freien Träger in Form einer Synopse.
Im Rahmen dieser Anfrage wird die Verwaltung um eine Einschätzung zu vier spezifischen Punkten gebeten. Zunächst sollen die potenziellen finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Dortmund nach aktuellem Kenntnisstand ermittelt werden. Zudem wird nach den Folgen der Reform für bestehende strukturelle Finanzierungslücken bei den Trägern gefragt. Des Weiteren soll die Verwaltung bewerten, welche Konsequenzen für die Angebotsvielfalt und die Trägerlandschaft in Dortmund zu erwarten sind. Abschließend wird die Identifizierung konkreter Handlungsoptionen durch die Verwaltung gefordert, um finanziellen Verschärfungen entgegenzuwirken und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben, insbesondere des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze, sicherzustellen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die bestehenden wirtschaftlichen Herausforderungen der Einrichtungen und die Notwendigkeit, die Versorgungssicherheit der Familien sowie die Vielfalt der Angebote im Elementarbereich aufrechtzuerhalten.
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- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.8Verfahren BuT-MittelZur Vorlage · 01084-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25. Februar 2026 beantragt. Der betreffende Punkt befasst sich mit dem Verfahren zur Verwendung von BuT-Mitteln.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur Einbringung in das Gremium vor und ist als öffentliche Sitzung gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.8.1Nachtrag: 17.02.2026 Verfahren BuT-MittelZur Vorlage · 01084-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Bitte um Stellungnahme zum aktuellen Verfahren der Vergabe von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) eingebracht. Im Rahmen der Vorlage 01084-26/1 wird die Verwaltung um einen Sachstandsbericht gebeten, der verschiedene Aspekte der Leistungsgewährung beleuchtet.
Die Anfrage umfasst die Ermittlung der aktuellen Zahl der Anspruchsberechtigten sowie die Anzahl der gestellten Anträge für die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten in den vergangenen drei Jahren. Zudem wird die Verwaltung um eine Bewertung des derzeitigen Antrags- und Bewilligungsverfahrens gebeten, insbesondere im Hinblick auf Möglichkeiten zur weiteren Vereinfachung und Reduzierung bürokratischer Hürden. Ein weiterer Fokus der Anfrage liegt auf der Rolle des Dortmund-Passes für die Bereitstellung der Leistungen.
Hintergrund der Anfrage ist die Problematik, dass nach Angaben der Fraktion nicht alle anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen die Leistungen für Schulbedarf, Ausflüge, Nachhilfe oder Mittagessen erhalten. Die Vorlage verweist auf bereits im Haushalt 2022 vorgesehene Mittel zur Optimierung der Prozesse. Während die Einführung einer Youcard aufgrund geplanter Änderungen bei der Kindergrundsicherung zunächst zurückgestellt wurde, sieht die Verwaltung laut früheren Berichten die Integration der BuT-Leistungen in das Digitalisierungsprojekt „Dortmund-Karte“ vor, welches im Januar 2025 gestartet ist.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.9SprachförderungZur Vorlage · 01083-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, das Thema Sprachförderung als Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aufzunehmen. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung (Vorlagennummer 01083-26) ist für die Sitzung am 25. Februar 2026 vorgesehen.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage befindet sich derzeit im Status der Einbringung und die Sitzung des Ausschusses ist als öffentlich gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.9.1Nachtrag: 17.02.2026 SprachförderungZur Vorlage · 01083-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Anfrage zur aktuellen Lage der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Bitte um einen Sachstandsbericht bezüglich der Verwendung von KiBiz-Mitteln für sogenannte Sprachkitas sowie die Auswirkungen der geplanten Einführung von ABC-Klassen durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie der aktuelle Stand der Mittelverwendung ist und welche Rückmeldungen von Trägern vorliegen, da eine Kofinanzierung von Sprachkitas aus KiBiz-Mitteln laut Mitteilung des Landesjugendamtes künftig nicht mehr möglich sein soll. Zudem wird gefragt, ob aufgrund dieser Änderung bereits Sprachentwicklungsprogramme reduziert oder beendet werden mussten.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Auswirkungen der vom Schulministerium geplanten ABC-Klassen auf bestehende Maßnahmen in den Kitas. Diese Klassen sollen Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vor der Einschulung verpflichtend besuchen, wobei die Verantwortung hierfür bei den Schulen liegen soll. Die Fraktion verweist darauf, dass die Träger durch den Wegfall der Kofinanzierung vor finanziellen Herausforderungen stehen könnten.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Mitteilungen der Vorsitzenden