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Beantwortung von Anfragen

Hilfe zur Erziehung im Ausland

00708-26/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Anfrage der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei die Fragen zur Durchführung von Hilfe zur Erziehung im Ausland. Das Jugendamt vertritt die fachliche Haltung, Unterbringungen im Ausland gemäß § 38 SGB VIII aufgrund der erschwerten Kontrollmöglichkeiten, der Betreuungssituation vor Ort sowie der gesetzlichen Bestimmungen derzeit nicht zu befürworten. Dies resultiert aus einem mehrjährigen Auswertungs- und Qualitätsentwicklungsprozess.

Ein einziger aktueller Fall betrifft einen 14-jährigen Jugendlichen in Portugal. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Auslandsmaßnahme nach § 38 SGB VIII, sondern um ein bestehendes Pflegeverhältnis in einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft, die im Jahr 2023 ins Ausland verzogen ist. Die Anbindung an den deutschen Jugendhilfeträger sowie an einen ambulanten Jugendhilfeträger vor Ort bleibt bestehen, um die Einhaltung der Qualitätsstandards zu gewährleisten. Solche Fälle werden als Ausnahmen durch die Fachbereichsleitung genehmigt.

Das Jugendamt initiiert keine Auslandsmaßnahmen als Alternative zu geschlossenen Unterbringungen und führt aktuell keine Fallübernahmen mit Jugendhilfeträgern zur Realisierung von Auslandsmaßnahmen durch. Für die konzeptionell entwickelten „Time out Maßnahmen“ im In- und Ausland sind die Prozesse zur Leistungserbringung und Nachbetreuung seit 2020 im Qualitätshandbuch hinterlegt. An einer genannten Umfrage hat die Verwaltung nicht teilgenommen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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