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Gemeinsame Bitte um Stellungnahme

Novellierung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

00646-25

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei, B90/Die Grünen und Volt sowie die SPD-Fraktion haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zur Novellierung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eingereicht. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung vom 10. Juni 2025, die seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist. Diese sieht vor, dass eine Vertretung örtlicher Jugendselbstvertretungen als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie teilnimmt.

Die anfragenden Fraktionen weisen darauf hin, dass die gesetzliche Vorgabe in den bisherigen Ausschusssitzungen noch nicht umgesetzt wurde. Da zum Termin der kommenden Ausschusssitzung am 21. Januar 2026 keine Informationen über den aktuellen Stand der Umsetzung vorliegen, bitten die Fraktionen die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen.

Es wird nach dem Sachstand der Vorbereitungen zur Umsetzung des Vertretungsrechts gefragt. Zudem soll geklärt werden, welche Organisationen oder Jugendselbstvertretungen berechtigt sind, eine Person für diese Vertretung zu benennen. Abschließend wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, ob für die Umsetzung der Gesetzesänderung Anpassungen an der Satzung des Jugendamtes erforderlich sind und wie eine solche Änderung gestaltet sein müsste.

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