Novellierung des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Anfrage die Fragen zur Novellierung der Ausführungsgesetze zum Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie zur Umsetzung der geänderten Gemeindeordnung NRW. Seit Anfang 2026 steht das Jugendamt im Austausch mit dem Jugendring, um die Voraussetzungen für eine nachhaltige Beteiligung junger Menschen in politischen Gremien wie dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu klären. Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig in den Prozess einzubinden, wobei die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung eine zentrale Rolle bei der Begleitung und der Aufbereitung von Themen übernimmt.
Parallel dazu findet eine Recherche zum Umsetzungsstand in anderen NRW-Großstadtkommunen statt, insbesondere im Hinblick auf die Geschäftsordnungen stadtweiter Jugendselbstvertretungen. Die Verwaltung erarbeitet einen Beschlussvorschlag zur Anpassung der Satzung des Jugendamtes, der sich auf die Jugendselbstvertretung konzentriert. Als Grundlage dient das bereits beschlossene Fachkonzept zur stadtweiten Partizipation junger Menschen.
Hinsichtlich der Struktur der Jugendselbstvertretung stellt die Verwaltung klar, dass die Benennung von Mitgliedern durch die örtliche Jugendselbstvertretung als selbstorganisierte Interessenvertretung erfolgen soll. Diese soll politisch unabhängig agieren und die Vielfalt der Lebenswelten junger Menschen in Dortmund abbilden. Ein weiterer Schritt umfasst die Erarbeitung einer Geschäftsordnung für die Jugendselbstvertretung, die Mitwirkungsrechte, den organisatorischen Aufbau sowie die finanzielle und fachliche Unterstützung regelt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026zur Kenntnis genommen
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