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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Bestellung der Schriftführung für den RechnungsprüfungsausschussZur Vorlage · 01695-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01695-26 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für den Rechnungsprüfungsausschuss für die kommende Wahlperiode 2025 bis 2030.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die im Rechnungsprüfungsausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, welche unter anderem von der Schriftführung zu unterzeichnen ist. Der Oberbürgermeister schlägt vor, die Schriftführung für den Ausschuss ab dem 7. Mai 2026 zu bestellen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag liegt in der Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Vorlage in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 öffentlich beraten wird.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 1.4Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.5Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 2Prüfungsberichte
- 2.1Betätigungsprüfung "Konzerthaus Dortmund GmbH"Zur Vorlage · 01248-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Betätigungsprüfung der Konzerthaus Dortmund GmbH durchgeführt. Gegenstand der Untersuchung war die Tätigkeit der Stadt Dortmund in ihrer Funktion als Gesellschafterin, die unmittelbar zu 99,88 % und mittelbar zu 0,12 % an dem Unternehmen beteiligt ist. Die Prüfung umfasste die Geschäftsjahre 2022/2023 bis 2024/2025.
Die finanziellen Eckdaten der Vorlage weisen eine Stammeinlage von etwa 10,25 Millionen Euro aus. Die Bilanzsummen bewegten sich im Zeitraum zwischen circa 34,5 Millionen Euro und 36,0 Millionen Euro. Die jährlichen Zuwendungen der Stadt lagen zwischen 6,1 Millionen Euro und 7,3 Millionen Euro. Darüber hinaus umfasst die Vorlage Informationen zu laufenden Zuschüssen in Höhe von insgesamt 27,722 Millionen Euro für den Zeitraum von 2022 bis Januar 2026 sowie zu Ausfallbürgschaften der KfW aus den Jahren 1999 und 2001. Der Betrauungsakt wurde im Jahr 2022 um zehn Jahre verlängert.
Das Ergebnis der Prüfung fiel positiv aus. Im Bereich der Korruptionsprävention wurden keine Prüffeststellungen gemacht. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll das Ergebnis dieser Untersuchung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.2Kassen- und Belegprüfung im Dortmunder UZur Vorlage · 01631-26 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.3Prüfung der Halterpflichtenüberwachung und -durchsetzung bei den Bürgerdiensten (FB 33)Zur Vorlage · 01579-26 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.4Prüfung der Leistungen des Sozialamtes in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Jahr 2025)Zur Vorlage · 01836-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Leistungen des Sozialamtes im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für das Jahr 2025 geprüft. Die Prüfung umfasste eine Auswertung der SAP-Buchungen sowie eine Aktenprüfung mit Schwerpunkt auf Vorgängen mit hohen Zahlungen für Mieten und Energiekosten. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis.
Im Rahmen der Prüfung der Jahresnachweise wurde festgestellt, dass Quartalsmeldungen an das Land Nordrhein-Westfalen nicht vollständig korrekt waren. Eine Monatsanweisung wurde doppelt berücksichtigt und Einnahmen wurden unvollständig ausgewertet. Nach einem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes überarbeitete die Verwaltung die Auswertungen, sodass der korrekte Betrag im Jahresnachweis ausgewiesen wurde. Die Verwaltung führte diesen Fehler auf einen Personalwechsel zurück.
Bei der Stichprobenprüfung der SAP-Buchungen wurden Fehlbuchungen bei der Zuordnung von Einnahmen zu verschiedenen Hilfearten festgestellt. Die Aktenprüfung ergab zudem Feststellungen im Bereich der Unterkunftskosten, etwa bei der Übernahme von Betriebskosten oder Energiekosten, sowie Mängel bei der Einkommensermittlung und der Verfolgung von Rückforderungsansprüchen. Die Verwaltung führt diese Auffälligkeiten auf die bestehenden Rahmenbedingungen und eine erhöhte Arbeitsbelastung zurück. Als Reaktion wurden die Mitarbeitenden für die Dokumentationsanforderungen sensibilisiert und interne Qualitätssicherungsmaßnahmen nachgeschärft.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3Sachstandsberichte
- 3.1Sachstandsberichte des Rechnungsprüfungsamtes
- 3.1.1Ergänzung der CDU-FraktionZur Vorlage · 01237-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Rechnungsprüfungsamt hat eine rechtliche Prüfung dazu vorgelegt, ob die Einbringung von Vorlagen als Tischvorlagen anstelle einer Veröffentlichung in der Software Session gegen geltende Vorschriften verstößt. Die Prüfung erfolgte in Abstimmung mit dem Rechtsamt sowie der Geschäftsführung Rat und Gremienkoordination.
Die Untersuchung ergab, dass das Vorgehen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19. Februar 2026 rechtlich nicht zu beanstanden ist. Zwar bestehen in den einschlägigen Vorschriften Regelungslücken bezüglich der zeitlichen Definition von „jederzeit“ einbringbaren Vorlagen, jedoch liegt kein Verstoß gegen die Geschäftsordnung vor. Es wurde zudem klargestellt, dass der Vorlagentyp „Bitte um Stellungnahme“ zur Einholung einer Bewertung durch den Oberbürgermeister dient, während für andere Funktionen die Typen „Anfrage“ oder „Antrag“ zu wählen sind.
Um die Sitzungsvorbereitung zu sichern, wird eine Präzisierung des Beschlusses vom Februar 2026 angestrebt. Für öffentliche Themen soll die Aufnahme auf die Tagesordnung und die Veröffentlichung in Session erfolgen, sofern die Sachverhalte der Geschäftsführung bis 16:00 Uhr des Tages vor der Sitzung über Session zur Verfügung gestellt werden. Sachkundige Bürger, die keinen Zugang zu Session haben, sollen weiterhin über Tischvorlagen informiert werden. Zudem wird eine Fristsetzung für die Verwaltung beantragt: Unterlagen müssen grundsätzlich eine Woche vor dem allgemeinen Redaktionsschluss, jeweils mittwochs um 12:00 Uhr, dem Rechnungsprüfungsamt vorliegen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.2Sachstandsberichte der Verwaltung
- 3.2.1Einbürgerungsangelegenheiten – Amt für Migration/EinbürgerungsstelleZur Vorlage · 00774-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Stellungnahme die Fragen der CDU-Fraktion zu Einbürgerungsangelegenheiten im Amt für Migration. Eine fachlich angemessene Bearbeitungsdauer für Einbürgerungsanträge wird auf etwa sechs bis neun Monate geschätzt, wobei die Dauer von der Personalausstattung, der Vollständigkeit der Unterlagen sowie den Rückmeldungen beteiligter Behörden abhängt.
Für das Jahr 2026 werden rund 6.000 Anträge erwartet, während ab 2027 mit jährlich etwa 5.000 Anträgen zu rechnen ist. Im ersten Quartal 2026 wurden bereits 1.583 Anträge gestellt. Die aktuelle Personalausstattung im Bereich Einbürgerung umfasst zum Stichtag 31. März 2026 etwa 23 Planstellen, während der Soll-Bedarf bei rund 25,6 Planstellen liegt. Um die hohe Zahl der Wartelisten zu bewältigen, sind seit Juni 202läufig fünf Mitarbeitende des mittleren Dienstes überplanmäßig im Einsatz. Für die prognostizierte Fallzahl von 5.000 Anträgen pro Jahr wird eine Ausstattung von 30 bis 32 Planstellen als ausreichend erachtet.
Hinsichtlich der Fachaufsicht wird erläutert, dass die Fallprüfungen aufgrund struktureller Anpassungen nach der Amtsgründung im Jahr 2025 zeitweise nicht durchgeführt wurden, da bereits Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt vorlagen. Für 2026 soll die Anzahl der Fallprüfungen wieder erhöht werden. Bei der Terminwahrnehmung wurde für das Jahr 2025 eine Quote von 10 % bei der Aushändigung von Urkunden und 25 % bei anderen Terminen verzeichnet. Die Dauer der Termine zur Aushändigung wurde von 30 auf 15 Minuten reduziert, um dem Anstieg der Fallzahlen zu begegnen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — überweisen
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2.2Prüfung der Erhebung von Elternbeiträgen durch das JugendamtZur Vorlage · 39644-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen einer Stellungnahme zum Rechnungsprüfungsausschuss Stellung zur Prüfung der Erhebung von Elternbeiträgen durch das Jugendamt. Derzeit erfolgt die Identifizierung von Kindern, die aufgrund ihres Alters in beitragsfreie Betreuungsjahre fallen, durch die jährliche Erstellung von Listen. Diese Listen dienen der zuständigen Sachbearbeitung als Hilfsmittel, um festzustellen, ob ein Beitrag lediglich als Prognose oder bereits als überprüft festgesetzt wurde. In Fällen, in denen nur eine Prognose vorliegt, werden die für eine endgültige Beitragsfestsetzung notwendigen Unterlagen angefordert.
Eine maschinelle Auswertung der bereits überprüften Fälle ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Um eine regelmäßige Auswertung der abschließend geprüften Fälle zu ermöglichen, wird derzeit gemeinsam mit der IT-Firma, welche das Fachverfahren betreut, eine technische Lösung erarbeitet.
Zudem findet im Bereich der Elternbeiträge eine organisatorische Überprüfung statt. Diese umfasst auch die Prüfung einer generellen Stellenausweitung, die aufgrund der vorhandenen Fallzahlen sowie des Ausbaus von Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen in Betracht gezogen wird.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2.2.1Nachtrag: 06.05.2026 Prüfung der Erhebung von Elternbeiträgen durch das JugendamtZur Vorlage · 39644-25/3 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt stellt im Rechnungsprüfungsausschuss erneut eine Bitte um Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Erhebung von Elternbeiträgen durch das Jugendamt. Die Anfrage bezieht sich auf die Beantwortung zuvor gestellter Fragen, die nach Ansicht der Fraktion noch nicht vollständig geklärt wurden.
Im Zentrum der Nachfragen steht der Zeitplan für die Entwicklung einer technischen Lösung, die in Zusammenarbeit mit der zuständigen IT-Firma erarbeitet wird, um die Auswertung abschließend geprüfter Fälle zu ermöglichen. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob geplant ist, den Anteil der überprüften Prognosen als regelmäßige Kennziffer im Rahmen des Controllings gegenüber der Politik darzustellen.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zum Abschluss der laufenden organisatorischen Prüfung im Bereich der Elternbeiträge. Hierbei geht es insbesondere um die Klärung, welcher Personalanbau erforderlich wäre, um sämtliche Prognosen im Regelgeschäft oder jede Familie während der Kindergartenlaufbahn zu überprüfen. Die Fraktion erkundigt sich zudem, ob die Ergebnisse zur Prüfung einer möglichen Stellenausweitung rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2027 vorliegen werden. Die Verwaltung hatte zuvor mitgeteilt, dass die Prüfung der personellen Kapazitäten aufgrund der Fallzahlen sowie des Ausbaus von Kitas und Offener Ganztagsschulen derzeit stattfindet.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2.3Prüfung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen im Amt für WohnenZur Vorlage · 38415-25/6 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen einer Stellungnahme zum Rechnungsprüfungsausschuss zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen im Amt für Wohnen Stellung. Aufgrund der gesetzlichen Dynamisierung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025 ist die Zahl der Anträge bis zum Jahresende um 18 % gestiegen. Zusammen mit dem Wegfall befristeter Projektstellen führte dies zu einem Anstieg der Bearbeitungsrückstände, die zum Stand des 31. März 2026 bei 5.232 Anträgen lagen.
Zur Reduzierung der Rückstände wurden zum 1. Dezember 2025 sieben zusätzliche Scan-Kräfte eingestellt, wodurch der Digitalisierungsrückstand bei der Überführung in die elektronische Akte bereits abgebaut werden konnte. Zur weiteren Bewältigung des Aufkommens plant das Personal- und Organisationsamt die Einrichtung einer Fluktuationsreserve durch die Ausschreibung von fünf zusätzlichen Stellen sowie den Einsatz eines Flexi-Pools.
Seit dem 5. Januar 2026 ist ein Online-Antrag im Einsatz, über den etwa 50 % der Anträge eingehen. Das Dortmunder Systemhaus arbeitet gemeinsam mit dem Softwareanbieter an der Behebung technischer Probleme bei der Datenübertragung. Weitere Digitalisierungsschritte, wie eine KI-basierte Lösung zur Aufbereitung analoger Unterlagen und eine Schnittstelle zum Einwohnermeldeamtsverfahren, sind in Planung.
Hinsichtlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Bescheiden wurde die Kontrollintervalle von bis zu 18 Monaten auf ein Quartalsintervall verkürzt. Zudem wurden neue Arbeitsanweisungen für den Umgang mit verjährten Forderungen sowie für die Nutzung der elektronischen Akte erlassen. Ziel der Verwaltung ist der vollständige Abbau der Rückstände bis zum Ende des laufenden Jahres.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2.3.1Prüfung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen im Amt für WohnenZur Vorlage · 38415-25/8 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde im Rahmen der Sitzung vom 7. Mai 2026 eine Stellungnahme zur Prüfung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen im Amt für Wohnen zur Kenntnis genommen.
Im Zuge der Beratung wurden weitere Punkte für die zukünftige parlamentarische Arbeit angefragt. Ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion schlug vor, die Fachbereichsleitung des Amtes für Wohnen im Februar 2027 zu einer Anhörung einzuladen. Zudem stellte ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei Fragen zur Differenzierung zwischen der Fluktuationsreserve und dem Flexi-Pool. Hierbei wurde um die Bereitstellung entsprechender Zahlen gebeten. Da zum Zeitpunkt der Sitzung keine Vertretung des Personalamtes anwesend war, wurde die Beantwortung dieser Fragen im Protokoll angefordert.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2.4Nachschauprüfung zur Bewirtschaftung der Rahmenverträge „Bombenverdachtspunkte“ im TiefbauamtZur Vorlage · 00896-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen einer Stellungnahme zum Rechnungsprüfungsausschuss Stellung zur Nachschauprüfung der Rahmenverträge für die Bewirtschaftung von Bombenverdachtspunkten im Tiefbauamt. Die Kostenabweichungen bei den Sondierungsmaßnahmen werden mit der Unvorhersehbarkeit der Bodenverhältnisse begründet. Da die Arbeiten primär auf bereits bebauten Flächen stattfinden, fehlen oft Daten über unterirdische Schichten. Unvorhergesehene Gegebenheiten wie zusätzliche Leitungen, Betonschichten oder Materialvorkommen sowie die Ergebnisse der Sondierungen selbst können den Arbeitsaufwand und die Kosten beeinflussen. So erfordern festgestellte Anomalien oft die Vergrößerung von Baugruben oder die Umlegung von Versorgungsleitungen.
Für die Finanzplanung wird ein verbindlicher Richtwert genutzt, der auf den Mittelwerten der Abrechnungsdaten der Verträge aus den Jahren 2022 bis 2025 basiert. Die Kalkulation der Einzelmaßnahmen erfolgt weiterhin auf Basis des bekannten Umfangs und erfahrungsbasierter Einschätzungen. Die Kostenentwicklung hängt maßgeblich davon ab, ob eine vollständige Aufklärung möglich ist oder erschütterungsarme Bauweisen mit Flüssigboden eingesetzt werden müssen. Zudem können die Kosten durch die Mitwirkung privater Grundstückseigentümer beeinflusst werden.
Hinsichtlich der Mängelprüfung wird erläutert, dass die geprüften Maßnahmen keine wesentlichen Mängel aufwiesen. Geringfügige Mängel, die keine Verkehrsgefahr darstellen, wurden dokumentiert und die Beseitigung wurde kontrolliert. Die Verwaltung hat die schriftliche Dokumentation der Mängelbeseitigung nach Erhalt des Prüfungsberichtes angepasst, um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit für zukünftige Maßnahmen sicherzustellen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Anträge und Anfragen
- 4.1Anträge
- 4.2Anfragen
- 5Verschiedenes