Prüfung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen im Amt für Wohnen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde im Rahmen der Sitzung vom 7. Mai 2026 eine Stellungnahme zur Prüfung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen im Amt für Wohnen zur Kenntnis genommen.
Im Zuge der Beratung wurden weitere Punkte für die zukünftige parlamentarische Arbeit angefragt. Ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion schlug vor, die Fachbereichsleitung des Amtes für Wohnen im Februar 2027 zu einer Anhörung einzuladen. Zudem stellte ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei Fragen zur Differenzierung zwischen der Fluktuationsreserve und dem Flexi-Pool. Hierbei wurde um die Bereitstellung entsprechender Zahlen gebeten. Da zum Zeitpunkt der Sitzung keine Vertretung des Personalamtes anwesend war, wurde die Beantwortung dieser Fragen im Protokoll angefordert.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026zur Kenntnis genommen
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