Bestellung der Schriftführung für den Rechnungsprüfungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01695-26 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für den Rechnungsprüfungsausschuss für die kommende Wahlperiode 2025 bis 2030.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die im Rechnungsprüfungsausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, welche unter anderem von der Schriftführung zu unterzeichnen ist. Der Oberbürgermeister schlägt vor, die Schriftführung für den Ausschuss ab dem 7. Mai 2026 zu bestellen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag liegt in der Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses, der die Vorlage in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 öffentlich beraten wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 07.05.2026einstimmig beschlossen
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