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Ergänzung zum Vorgang

Ergänzung der CDU-Fraktion

01237-26/1

❌ Abgelehnt 07.05.2026 · 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses · mehrheitlich abgelehnt

✦ KI-Zusammenfassung

Das Rechnungsprüfungsamt hat eine rechtliche Prüfung dazu vorgelegt, ob die Einbringung von Vorlagen als Tischvorlagen anstelle einer Veröffentlichung in der Software Session gegen geltende Vorschriften verstößt. Die Prüfung erfolgte in Abstimmung mit dem Rechtsamt sowie der Geschäftsführung Rat und Gremienkoordination.

Die Untersuchung ergab, dass das Vorgehen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19. Februar 2026 rechtlich nicht zu beanstanden ist. Zwar bestehen in den einschlägigen Vorschriften Regelungslücken bezüglich der zeitlichen Definition von „jederzeit“ einbringbaren Vorlagen, jedoch liegt kein Verstoß gegen die Geschäftsordnung vor. Es wurde zudem klargestellt, dass der Vorlagentyp „Bitte um Stellungnahme“ zur Einholung einer Bewertung durch den Oberbürgermeister dient, während für andere Funktionen die Typen „Anfrage“ oder „Antrag“ zu wählen sind.

Um die Sitzungsvorbereitung zu sichern, wird eine Präzisierung des Beschlusses vom Februar 2026 angestrebt. Für öffentliche Themen soll die Aufnahme auf die Tagesordnung und die Veröffentlichung in Session erfolgen, sofern die Sachverhalte der Geschäftsführung bis 16:00 Uhr des Tages vor der Sitzung über Session zur Verfügung gestellt werden. Sachkundige Bürger, die keinen Zugang zu Session haben, sollen weiterhin über Tischvorlagen informiert werden. Zudem wird eine Fristsetzung für die Verwaltung beantragt: Unterlagen müssen grundsätzlich eine Woche vor dem allgemeinen Redaktionsschluss, jeweils mittwochs um 12:00 Uhr, dem Rechnungsprüfungsamt vorliegen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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