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Bitte um Stellungnahme BG + V

Gebühren der Stadt Dortmund bei Abschleppmaßnahmen

01422-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt eine Anfrage zur Regelung der Gebühren bei Abschleppmaßnahmen der Stadt Dortmund vor. Hintergrund der Anfrage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die bisherige Praxis der Stadt als rechtswidrig eingestuft hat. Demnach ist die Erhebung zusätzlicher Verwaltungsgebühren für den Erlass eines Kostenbescheids im Rahmen von Abschleppmaßnahmen nicht zulässig.

Die Antragsteller bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme sowie um die Beantwortung spezifischer Fragen zur bisherigen Gebührenpraxis. Es wird nach dem Zeitpunkt der Einführung dieser zusätzlichen Gebühren sowie nach deren aktueller Anwendung nach dem Urteil gefragt. Zudem wird um Auskunft darüber gebeten, wie viele Kostenbescheide in den vergangenen fünf Jahren mit dieser Gebühr erlassen wurden und welche Gesamthöhen der Gebühren in den einzelnen Jahren erreicht wurden.

Darüber hinaus fordert die Anfrage Informationen über die geplanten Schritte der Verwaltung infolge der gerichtlichen Entscheidung. Es wird nach den Konsequenzen für den Haushalt der Stadt Dortmund sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Sicherstellung der Kostendeckung von Abschleppmaßnahmen sowie den Zeitpunkt der letzten Überprüfung dieser Kostendeckung.

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