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Stellungnahme der Verwaltung

Hitzeschutz für städtische Beschäftigte

02962-26/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Die Linke dargelegt, wie der Hitzeschutz für städtische Beschäftigte geregelt ist. Nach dem vergangenen Sommer wurden aus verschiedenen Arbeitsbereichen Rückmeldungen über eine erhöhte Belastung durch hohe Temperaturen sowie über eingeschränkte Belüftungsmöglichkeiten in einigen Gebäuden des Innendienstes registriert.

Der Wärmeschutz in städtischen Gebäuden erfolgt durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen. Bei Neubauten und Sanierungen werden die Dortmunder Immobilienstandards sowie klimatische Entwicklungen berücksichtigt, etwa durch Außenbeschattung, spezielle Verglasungen und Lüftungskonzepte. Bestehende Gebäude werden individuell auf Basis der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 geprüft. Ergänzend gilt seit 2020 die Geschäftsanweisung „Hitze am Arbeitsplatz“.

Für den Innendienst sieht die Verwaltung flexible Arbeitszeitgestaltung, mobile Arbeit und angepasste Pausenregelungen vor. Im Außendienst werden persönliche Schutzausrüstung wie Kopfbedeckungen und Sonnenschutzmittel bereitgestellt sowie die Versorgung mit Trinkwasser sichergestellt. Zudem können Tätigkeiten in kühlere Morgenstunden verlegt werden.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen und unter Einbeziehung von Mitarbeiterrückmeldungen überprüft. Aktuell sind keine weiteren konkreten Hitzeschutzmaßnahmen an spezifischen Standorten geplant, jedoch werden Bedarfe im Rahmen der laufenden Instandhaltung und Projektplanung bearbeitet. Die Verwaltung prüft zudem, ob die bestehende Geschäftsanweisung aufgrund der klimatischen Entwicklungen angepasst werden muss.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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