Widmung der Straße "Annaweg"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Lütgendortmund hat einen Beschluss zur Widmung der Straße „Annaweg“ vorgelegt. Mit Wirkung vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung soll die Straße gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraße ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs gewidmet werden.
Die Begründung für diesen Vorgang gibt an, dass die betreffende Straße bereits endausgebaut ist, der Unterhaltungspflicht der Stadt Dortmund unterliegt und dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht. Die formale Widmung dient dazu, der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen.
Der Beschluss hat laut der Vorlage keine Auswirkungen auf die personellen Ressourcen oder die Klimarelevanz. Auch finanzielle Belange werden durch diesen Vorgang nicht berührt. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Dortmund. Eine zeichnerische Darstellung der betroffenen Fläche ist der Vorlage beigefügt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2207478
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2207485
Beratungsfolge
- 19.05.2026einstimmig beschlossen
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