Baumschutzsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Zusatzantrag L + T zur Aktualisierung der Dortmunder Baumschutzsatzung empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die bestehende Satzung aus dem Jahr 2006 an die aktuelle Rechtsprechung und ökologische Anforderungen anzupassen. Der Antrag sieht zwei Optionen vor: Entweder die vollständige Übernahme der Musterbaumschutzsatzung des Deutschen Städtetages und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) oder die Umsetzung spezifischer Änderungen.
Zu den vorgeschlagenen Anpassungen gehört die Erweiterung des Schutzbereichs durch den Begriff „Gehölz“ statt „Baum“. Dies schließt unter anderem freiwachsende Hecken ab einer Höhe von drei Metern ein, wobei Hecken als Gehölzstreifen aus Laubgehölzen und Eiben ab einer Länge von fünf Metern definiert werden. Gleichzeitig sollen Hecken aus invasiven Neophyten wie Kirschlorbeer oder Bambus von den Ausnahmeregelungen ausgenommen werden. Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Zweckbindung von Ausgleichszahlungen für Gehölzpflanzungen, eine präzisere Definition des Wurzelbereichs sowie das Verbot von Maßnahmen, die den Grundwasserspiegel absenken oder Gegenstände an Gehölzen verankern.
Der Antrag sieht zudem vor, die Ausnahmeregelung für Pappeln zu streichen und die Kriterien für die Genehmigung von Ausnahmen aufgrund von Härtefällen auf die unmittelbare Zerstörung der Bausubstanz durch Wurzelwerk oder Krone zu begrenzen. Zudem soll die Informationspflicht bei Bauanträgen verschärft werden, um die Wirksamkeit der Genehmigungen sicherzustellen. Der Antrag begründet die Änderungen mit der Notwendigkeit des Klimaschutzes, der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der rechtlichen Absicherung der Satzung. Finanzielle Auswirkungen werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026vertagt
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