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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der NiederschriftErgebnis: vertagt
- 2Einwohnerfragestunde
- 3Berichte/Themen
- 3.1Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
- 3.2Berichte aus den Ausschüssen
- 4Vorlagen
- 4.1Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der BezirksvertretungenZur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
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Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: vertagt - 4.1.1Änderung von § 12 der Hauptsatzung (Behindertenpolitisches Netzwerk)Zur Vorlage · 01918-26/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat mit der Vorlage 01918-26/3 einen Änderungsantrag zur Hauptsatzung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) eingebracht. Ziel des Antrags ist die Ergänzung von § 12 der Hauptsatzung, um die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen des Netzwerks zu präzisieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass das BPN dem Rat der Stadt Dortmund die Möglichkeit erhält, sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner aus der Mitte seiner gewählten Mitglieder für die Ausschüsse vorzuschlagen. Zudem wird festgelegt, dass die zur Erledigung der Aufgaben erforderlichen Mittel dem Netzwerk zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Höhe dieser Mittel soll sich am konkreten Bedarf und der kommunalen Haushaltslage orientieren. Der Rat erhält zudem die Option, dem BPN ein Finanzbudget zur selbstständigen Bewirtschaftung zu übertragen.
Hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder regelt der Antrag, dass für die regulären Sitzungen des BPN sowie für Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise Sitzungsgelder und Fahrtkostenerstattungen gemäß den Bestimmungen des § 15 der Hauptsatzung gezahlt werden können. Eine pauschale Aufwandsentschädigung ist nicht vorgesehen. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, soll die Gesamtzahl der Sitzungen von Vorstand und Arbeitskreisen auf monatlich fünf Sitzungen beschränkt werden. Der Vorgang ist zur Beratung im Behindertenpolitischen Netzwerk sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 4.2Systemische Klassenhelfende an Offenen Ganztagsschulen mit Schulsozialindex 8 und 9Zur Vorlage · 02709-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Verlängerung der Maßnahme „Systemische Klassenhelfende an Offenen Ganztagsschulen mit Schulsozialindex 8 und 9“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, das Projekt mit den aktuell tätigen Trägern der Offenen Ganztagsschulen bis zum Ende des Schuljahres 2026/27, konkret bis zum 31. Juli 2027, fortzuführen. Damit verbunden ist der Antrag, die daraus resultierenden Mehraufwendungen in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 zu berücksichtigen.
Für das Jahr 2027 werden Kosten in Höhe von 396.317 Euro veranschlagt. Diesen Aufwendungen stehen entsprechende Erträge aus der Inklusionspauschale des Landes gegenüber, wodurch die Maßnahme für das städtische Budget ergebnisneutral bleibt. Die jährliche Inklusionspauschale des Landes beläuft sich auf 2,76 Millionen Euro. Die Maßnahme ist im aktuellen Haushaltsplan 25/26 nicht enthalten.
Die Fortführung der Maßnahme dient der Sicherstellung der Planungssicherheit für Schulen, Personal und Leistungsträger sowie der Kontinuität der Schülerunterstützung. Zudem soll die Stabilität der multiprofessionellen Zusammenarbeit gewahrt bleiben, während die organisatorische Zuständigkeit bis zum Schuljahr 2027/2028 auf das Jugendamt übergehen soll. Die Stadt strebt zudem eine Teilnahme am Forschungsvorhaben „Transfer Infrastrukturelle Poolmodelle“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an, um eine wissenschaftliche Evaluation zu ermöglichen. Die Entscheidungskompetenz hierüber liegt beim Rat.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.3Sachstandsbericht zur Umsetzung der inklusiven LösungZur Vorlage · 03275-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 03275-26 des Jugendamtes dient der Information über den aktuellen Projektstand zur Umsetzung einer inklusiven Lösung. Im Zentrum steht dabei die Prüfung und Erarbeitung konkreter Handlungsschritte, um die Eingliederungshilfe in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe zu überführen. Dieser Auftrag geht auf eine vorherige Entscheidung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zurück.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde ein Projektplan erstellt, der die Definition erster Arbeitspakete sowie die Festlegung einer Projektstruktur und klarer Entscheidungswege umfasst. Dieser Plan wurde bereits im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschlossen. Die Erarbeitung des Plans erfolgte in einer verwaltungsinternen Steuerungsgruppe, in der auch die beteiligten Fachbereiche, der Personalrat sowie die Gleichstellungsbeauftragte eingebunden waren.
Der vorliegende Sachstandsbericht fasst den aktuellen Fortschritt dieses Prozesses zusammen. Die Vorlage ist für verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, das Behindertenpolitische Netzwerk sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit und für Personal, Organisation und Digitalisierung, zur Kenntnisnahme vorgesehen. Es werden keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Bericht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.4Evaluationsbericht zur Weiterentwicklung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes "lokal willkommen"Zur Vorlage · 00958-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen, der die Zwischenevaluation des AMIF-Projekts „Dynamische ‚lokal willkommen‘-Dependancen“ zum Integrationsnetzwerk „lokal willkommen“ darstellt. Das Projekt wird durch Mittel des Europäischen Fonds für Flucht, Migration und Integration (AMIF) finanziert und umfasst die Finanzierung von 14 Stellen für Sozialarbeitende sowie 1,5 Stellen für die Verwaltung und Koordination für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2027. Die AMIF-Fördersumme beträgt rund 4,36 Millionen Euro, wobei die Stadt Dortmund einen Eigenanteil von etwa 485.188 Euro leistet.
Die Zwischenevaluation belegt die Erreichung verschiedener Zielwerte. So wurden die Einrichtung von 25 Dependancen sowie die Durchführung von 50 Netzwerktreffen vollständig realisiert. Zudem wurden 53 Quartiersbegegnungen identifiziert, was 212 Prozent des Zielwerts entspricht. Bisher wurden 1.564 Drittstaatsangehörige professionell beraten, was 65 Prozent des angestrebten Zielwerts entspricht. Im Zeitraum von Oktober 2016 bis März 2026 wurden insgesamt 119.362 Kontakte, 6.897 Haushalte und 21.438 Personen erreicht.
Das Angebot umfasst neben offenen Sprechstunden auch individuelle Beratungen und dient der Armutsprävention sowie der Stabilisierung von Menschen mit Migrationsgeschichte. Durch die Vernetzung mit dem Haupt- und Ehrenamt wurden Bedarfe in den Bereichen Sprache, Arbeitsmarkt, Information und Bewegung identifiziert. Da knapp die Hälfte der Stellen durch die AMIF-Finanzierung bis Mai 2027 befristet ist, wird die Notwendigkeit der Festigung von Schnittstellen zu Behörden sowie der Ausbau von Qualitätsmanagement und Monitoring angeführt. Eine Prüfung zur Verstetigung der Angebotsstruktur über das Jahr 2027 hinaus wird den politischen Gremien gesondert vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.5„Nordstadt planen – grüner, kühler, schöner!" – ein Projekt des Integrierten Handlungskonzeptes „Zentrale Nordstadt"Zur Vorlage · 02118-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Konzept „Nordstadt planen – grüner, kühler, schöner!“ als gemeinsame städtische Handlungsstrategie für die Themen Grün, Klima, Nutzung und Gestaltung in der Dortmunder Nordstadt verabschieden. Die Vorlage sieht vor, dass vorhandene Grünflächen im Stadtteil, unter Abwägung konkurrierender Ziele, möglichst zu schützen und von Bebauung freizuhalten.
Das Konzept ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes „Zentrale Nordstadt“ und konkretisiert Maßnahmen des Masterplans integrierte Klimaanpassung der Stadt Dortmund. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu steigern, die Klimaanpassung zu verbessern und die Biodiversität zu fördern. Angesichts der hohen Bevölkerungsdichte und des hohen Versiegelungsanteils in der Nordstadt sollen durch die Strategie Hitzeinseln reduziert und die ökologischen sowie sozialen Funktionen der Grünflächen gesichert werden.
Die Erarbeitung erfolgte unter Federführung des Amtes für Stadterneuerung unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche sowie der Bewohnerschaft durch öffentliche Beteiligungsverfahren. Das Konzept umfasst Checklisten für acht Nutzungskategorien, die als Arbeitshilfe für künftige Baumaßnahmen dienen sollen. Die Kosten für die Erstellung des Konzeptes beliefen sich auf insgesamt 225.865,88 Euro brutto, wobei 70 Prozent der Summe durch Fördermittel gedeckt wurden. Die Anwendung der beschriebenen Prinzipien erfolgt bereits in laufenden Projekten, wie etwa der Neugestaltung der Münsterstraße oder dem Nachbarschaftspark Leibnizstraße.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.6Dortmunder Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2026Zur Vorlage · 03193-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 03193-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund sowie die verschiedenen politischen Gremien den „Dortmunder Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2026“ zur Kenntnis nehmen. Der Bericht dient der Information über die aktuelle Lage der Zuwanderung aus der genannten Region.
Die Vorlage legt fest, dass die Zuständigkeit für die Kenntnisnahme beim Rat der Stadt sowie bei den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen liegt. Die Vorlage ist für zahlreiche Gremien zur Kenntnisnahme vorgesehen, darunter der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie verschiedene Bezirksvertretungen wie die Innenstadt-Nord, Eving oder Hörde. Die Termine für die Vorlage in den jeweiligen Gremien sind im Zeitraum vom 6. Oktober bis zum 26. November 2026 angesetzt.
Aus den finanziellen und personellen Auswirkungen geht hervor, dass durch die Vorlage keine Veränderungen entstehen. Es werden keine Auswirkungen auf die Klimarelevanz ausgewiesen. Bezüglich der Förderung wird darauf hingewiesen, dass Fördermittel laufend eingeworben werden, wobei auf die entsprechende Anlage des Sachstandsberichts verwiesen wird. Zur Schonung der Ressourcen wurde in diesem Jahr erstmals auf den physischen Druck des Sachstandsberichts verzichtet. Die Dokumentation kann weiterhin über das Rats- und Gremieninformationssystem oder die Homepage der Stadt Dortmund abgerufen werden.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Anfragen/Anträge
- 5.1Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären KontextZur Vorlage · 01053-26/3 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat im Rahmen eines Antrags zur Tagesordnung für das Treffen des Gremiums am 8. Oktober 2026 um die Organisation eines weiteren Austauschtermins gebeten. Ziel des Termins soll die Besprechung des erstellten Handlungsleitfadens zum Thema Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext sein. Die Antragsteller bitten die Verwaltung, ein solches Gespräch für den Zeitraum November oder Dezember einzuberufen.
Für den geplanten Termin sollen neben den bereits im Januar 2025 beteiligten Akteuren aus dem Jugendamt, dem Sozialamt, der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, dem Behindertenpolitischen Netzwerk, der Behindertenbeauftragten sowie einer Verfahrenslotsin zusätzlich die Beratungsstelle der Lebenshilfe Dortmund eingeladen werden. Letztere wird im entsprechenden Informationsflyer zur Leistung aufgeführt.
Als Begründung für das Ersuchen wird angeführt, dass bei der Zusammenkunft im Januar 2025 noch unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Bewilligungsvoraussetzungen für diese Leistung bestanden. Da der Handlungsleitfaden mittlerweile vorliegt und lediglich noch eine Aktualisierung, beispielsweise aufgrund neuer Rechtsprechung, erforderlich ist, wird eine erneute Zusammenkunft der Beteiligten als sinnvoll erachtet.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 5.2Sicherstellung einer frühzeitigen, transparenten und wirksamen Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks im städtischen Beratungskreislauf der Stadt DortmundZur Vorlage · 03427-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Behindertenpolitische Netzwerk Dortmund hat einen Antrag zur Tagesordnung des Beirats gestellt, mit dem die Verwaltung der Stadt Dortmund um eine Stellungnahme zur Sicherstellung einer frühzeitigen und transparenten Beteiligung gebeten wird. Ziel des Antrags ist es, den städtischen Beratungs- und Entscheidungsprozess für Vorlagen, die wesentliche Auswirkungen auf die Belange von Menschen mit Behinderungen haben, nachvollziehbar darzustellen.
Die Verwaltung soll darlegen, in welchen Verfahrensschritten und zu welchen Zeitpunkten eine Beteiligung des Netzwerks vorgesehen ist, nach welchen fachlichen Kriterien Vorlagen weitergeleitet werden und welche organisatorischen Stellen hierfür verantwortlich sind. Zur Veranschaulichung der aktuellen Abläufe wird eine exemplarische zeitliche Einordnung anhand von Vorlagen aus einer Sitzung vom Juni 2026 gefordert. Dies betrifft insbesondere den Masterplan Mobilität 2030, das Stadtbahnentwicklungskonzept sowie Vorlagen aus den Bereichen Stadtentwicklung und Wohnen. Dabei soll die vollständige Beratungsfolge aufbereitet werden, um zu prüfen, ob die Beratungsergebnisse des Netzwerks in die weitere politische Beratung einfließen konnten.
Darüber hinaus wird die Prüfung beantragt, wie die Beteiligung künftig systematischer und wirksamer gestaltet werden kann, wobei die Verwaltung konkrete organisatorische oder prozessuale Verbesserungsvorschläge vorlegen soll. Der Antrag dient der strukturellen Verbesserung der Informationsprozesse und der Einbindung der fachlichen Expertise des Netzwerks in relevante Planungsprozesse.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3Barrierefreiheit im geplanten GewalthilfegesetzZur Vorlage · 03425-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat einen Antrag zur Tagesordnung des Beirats vorgelegt, in dem die Barrierefreiheit in Frauenhäusern im Rahmen des geplanten Gewalthilfegesetzes Nordrhein-Westfalen thematisiert wird. Das Netzwerk fordert die politischen Parteien in Dortmund auf, ihre Vertretungen im Landtag zu beauftragen, die Barrierefreiheit als festen Bestandteil und Voraussetzung im Gesetz zu verankern.
Grundlage der Anfrage ist ein Entwurf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, der ab 2032 einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt vorsieht. Der Entwurf regelt die Organisation und Finanzierung des Hilfesystems, enthält jedoch keine festen Quoten für barrierefreie Plätze. Die Sicherstellung der Barrierefreiheit soll stattdessen über Verordnungen und Förderrichtlinien erfolgen.
Das Netzwerk weist darauf hin, dass bestehende Standards für barrierefreies Bauen lediglich bauliche Aspekte wie Rollstuhlgerechtigkeit abdecken, jedoch Anforderungen für gehörlose, blinde oder pflegebedürftige Frauen nicht zwingend einschließen. Aktuell weisen in Nordrhein-Westfalen nur 21 von etwa 68 Frauenhäusern gezielt barrierefreie Plätze aus. Das Netzwerk fordert daher eine verbindliche Festlegung von Standards, die über rein bauliche Maßnahmen hinausgehen, um den spezifischen Bedarfen von Frauen mit Behinderungen gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 6Mitteilungen