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Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV

Barrierefreiheit im geplanten Gewalthilfegesetz

03425-26

↩ Zurückgezogen 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks · zurückgezogen

✦ KI-Zusammenfassung

Das Behindertenpolitische Netzwerk hat einen Antrag zur Tagesordnung des Beirats vorgelegt, in dem die Barrierefreiheit in Frauenhäusern im Rahmen des geplanten Gewalthilfegesetzes Nordrhein-Westfalen thematisiert wird. Das Netzwerk fordert die politischen Parteien in Dortmund auf, ihre Vertretungen im Landtag zu beauftragen, die Barrierefreiheit als festen Bestandteil und Voraussetzung im Gesetz zu verankern.

Grundlage der Anfrage ist ein Entwurf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, der ab 2032 einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt vorsieht. Der Entwurf regelt die Organisation und Finanzierung des Hilfesystems, enthält jedoch keine festen Quoten für barrierefreie Plätze. Die Sicherstellung der Barrierefreiheit soll stattdessen über Verordnungen und Förderrichtlinien erfolgen.

Das Netzwerk weist darauf hin, dass bestehende Standards für barrierefreies Bauen lediglich bauliche Aspekte wie Rollstuhlgerechtigkeit abdecken, jedoch Anforderungen für gehörlose, blinde oder pflegebedürftige Frauen nicht zwingend einschließen. Aktuell weisen in Nordrhein-Westfalen nur 21 von etwa 68 Frauenhäusern gezielt barrierefreie Plätze aus. Das Netzwerk fordert daher eine verbindliche Festlegung von Standards, die über rein bauliche Maßnahmen hinausgehen, um den spezifischen Bedarfen von Frauen mit Behinderungen gerecht zu werden.

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