Neufassung der Förderrichtlinien der Bezirksvertretung Mengede
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Mengede hat Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen für Projekte und Aktivitäten im Stadtbezirk festgelegt. Die Bezirksvertretung kann auf Antrag Mittel aus dem bezirksorientierten Haushalt gewähren, um das Gemeinschaftsleben im Stadtbezirk zu stärken. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Gefördert werden sollen Maßnahmen mit direktem Bezug zu Mengede, wobei überbezirkliche Vorhaben ausgeschlossen sind. Zu den Schwerpunkten gehören unter anderem Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, interkulturelle Zusammenarbeit, Kultur, Sport, soziale Aktivitäten sowie Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte.
Die Förderung setzt voraus, dass ein angemessener Eigenanteil nachgewiesen wird und eine Vollfinanzierung ausgeschlossen ist. Reine Dachverbände sind nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind die verantwortlichen Leitungen oder Vorsitzenden von Vereinen, Initiativen und Einrichtungen. Anträge müssen schriftlich oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung eingereicht werden, bevor die Maßnahme beginnt. Während über Vereins- und Kulturfördermittel in der Regel im ersten Quartal entschieden wird, erfolgt die Prüfung anderer Anträge laufend.
Empfänger der Mittel sind verpflichtet, die Unterstützung durch die Verwendung des Logos der Bezirksvertretung kenntlich zu machen und nach Abschluss des Projekts einen Verwendungsnachweis über die Einnahmen, Ausgaben und Teilnehmerzahlen vorzulegen. Eine Rückforderung der Mittel kann erfolgen, wenn die Mittel zweckentfremdet werden, die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Nachweise unvollständig eingereicht werden. Die neuen Richtlinien treten mit der Beschlussfassung am 14. Oktober 2026 in Kraft und ersetzen alle bisherigen Regelungen.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026einstimmig beschlossen
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