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Anregung und Beschwerde

Eichlinghofen: Freilaufende Hunde Rahmkebachtal

03289-26

🟡 In Beratung Nächste Station: 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Vorlage 03289-26 liegt eine Anregung und Beschwerde vor, die sich mit der Situation von freilaufenden Hunden im Rahmkesbachtal befasst. Eine im Stadtteil Eichlinghofen wohnhafte Person berichtet, dass beim Spaziergang im Landschaftspark regelmäßig unangeleinte Hunde auf den Weg begegnen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Hunde teilweise bellen und die Halter oft nicht in unmittelbarer Nähe der Tiere oder nicht auf Rufe ansprechbar seien.

Die Antragstellerin weist darauf hin, dass im Rahmkesbachtal gemäß dem Landeshundegesetz NRW eine generelle Leinenpflicht besteht. Bei Hinweisen auf diese Regelung sei die Reaktion der Hundehalter teilweise von Unverständnis oder verbaler Aggression geprägt. Aufgrund der Situation bestehe eine Besorgnis hinsichtlich der Sicherheit von Kleinkindern bei Spaziergängen in diesem Gebiet.

Als Maßnahme zur Verbesserung der Situation wird vorgeschlagen, dass das Grünbauamt entsprechende Hinweise auf die bestehende Leinenpflicht durch das Aufstellen von Schildern im Bereich des Rahmkesbachtals umsetzt. Ziel ist es, die Nutzbarkeit des Landschaftsparks für alle Besucher gleichermaßen sicherzustellen.

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