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Stellungnahme der Verwaltung

Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss

02946-26/1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt im Rahmen einer Stellungnahme Informationen zur Entwicklung und zu möglichen Änderungen beim Unterhaltsvorschuss in Dortmund vor. Laut den Jahresstatistiken des Jugendamtes ist die Zahl der Fälle zum Stichtag 30. Juni kontinuierlich gestiegen, von 7.460 im Jahr 2021 auf 8.294 im Jahr 2026. Parallel dazu stiegen die finanziellen Aufwendungen, die im Jahr 2025 einen Wert von rund 33,6 Millionen Euro erreichten, während die Erträge bei etwa 24,5 Millionen Euro lagen.

Bezüglich geplanter Kürzungen durch die Bundesregierung, die eine Befristung des Unterhaltsvorschusses auf das 16. Lebensjahr vorsehen könnten, rechnet die Verwaltung mit einem Minderaufwand von rund 300.000 Euro und einem Minderertrag von 210.000 Euro. Von dieser Regelung wären in Dortmund aktuell 845 Kinder betroffen, die zum Stichtag 16 oder 17 Jahre alt sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Einschränkung die finanzielle Situation alleinerziehender Haushalte sowie das Armutsrisiko für Kinder beeinflussen könnte.

Hinsichtlich der Rückgriffsquote bei unterhaltspflichtigen Elternteilen gibt die Verwaltung an, dass für Neufälle seit Juli 2019 das Landesamt für Finanzen zuständig ist und daher keine kommunalen Auskünfte über die Quote vorliegen. Eine Kostenverlagerung auf die Stadt Dortmund wird aktuell nicht erwartet. Die Verwaltung plant, die Entwicklungen auf Bundesebene zu beobachten und im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten Beratungs- und Informationsangebote für betroffene Familien zu prüfen.

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