Kommunale Nutzung der Sportmilliarde
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Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Anfrage zur kommunalen Nutzung der sogenannten Sportmilliarde gestellt. Gegenstand der Anfrage sind zwei unterschiedliche Förderprogramme: Das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – SKS 2025“, welches bis zu 45 Prozent der kommunalen Kosten abdeckt, sowie das landeseigene Investitionsprogramm der NRW-Sportmilliarde zur Modernisierung, Sanierung und zum Neubau von Sportstätten in Nordrhein-Westfalen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Projekte und Vereine für beide Investitionsprogramme förderberechtigt sind oder bereits eine Förderung erhalten haben. Zudem wird gefragt, ob die Stadt Dortmund die Möglichkeit genutzt hat, Bundesmittel im Rahmen des Programms SKS 2025 nach Antragstellung an Vereine weiterzuleiten. Des Weiteren wird die Höhe der Mittel abgefragt, die die Stadt Dortmund bereits aus dem Programm der NRW-Sportmilliarde abgerufen hat. Die Vorlage wurde für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit für die Sitzung am 8. September 2026 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.10.2026zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026eingebracht
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