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Beantwortung von Anfragen

Grundreinigungsplan an Grundschulen

39458-25/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich eines Grundreinigungsplans an Grundschulen im Stadtbezirk Mengede Stellung bezogen. Die Grundreinigung ist als fester Bestandteil der städtischen Gebäudereinigung vorgesehen und umfasst die jährliche Reinigung von Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder sowie Turn- und Sporthallen.

Die Durchführung erfolgt grundsätzlich während der Schulferien, um das Ausräumen des Inventars aus den Reinigungsbereichen zu ermöglichen. Der Prozess beinhaltet die maschinelle Reinigung der Bodenbeläge sowie bei Bedarf eine anschließende Versiegelung. Bei der Beauftragung externer Reinigungsdienstleister erfolgt die Terminierung in Absprache mit dem zuständigen Schulhausmeister, wobei insbesondere die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Offenen Ganztagsschulen zu berücksichtigen sind. Sollte seitens der Dienstleister bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres keine Kontaktaufnahme erfolgt sein, ist der Schulhausmeister angehalten, dies der städtischen Gebäudereinigung zu melden.

Für das Jahr 2025 lagen keine entsprechenden Mitteilungen der Schulhausmeister vor. Die Verwaltung gab an, dass in den vergangenen Jahren keine Erfüllungsquote von 100 Prozent erreicht wurde. Nach der Zuteilung neuer Lose für die Unterhaltsreinigung in diesem Quartal sind alle Grundreinigungen im Stadtbezirk Mengede für das Jahr 2026 terminiert oder werden bereits durchgeführt. Dies schließt die Aufarbeitung von Reinigungen ein, die zuvor ausgeblieben sind.

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