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Mitteilung Gremiengeschäftsführung

Kirchhörde: Tempo 30 Kirchhörder Straße; Stellungnahme Verwaltung

02315-26/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilung der Gremiengeschäftsführung zur Vorlage 02315-26/2 enthält einen Abschlussbericht der Verwaltung bezüglich der Verkehrsführung in der Kirchhörder Straße im Bereich Kirchhörde. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage nach einer möglichen Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 auf dem Abschnitt zwischen Edaweg und Durchstraße.

Die Verwaltung führt aus, dass die Kirchhörder Straße dem Vorbehaltsnetz angehört und der Bündelung sowie der leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrs dient. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung gilt dort grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Abweichung hiervon ist nur bei Vorliegen der entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen möglich, was eine Einzelfallprüfung der Notwendigkeit erfordert.

Der untersuchte Straßenabschnitt wird als leicht kurvig, aber nicht unübersichtlich beschrieben. Durch vorhandene Radschutzstreifen, Lichtsignalanlagen sowie zahlreiche Ein- und Ausfahrten von Betrieben und Parkvorgänge wird die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs bereits regelmäßig reduziert. Die verkehrspolizeiliche Unfallauswertung der letzten drei Jahre wird als unauffällig bewertet. Nach Abwägung der Gesamtumstände hält die Verwaltung eine straßenverkehrsbehördliche sowie verkehrspolizeiliche Geschwindigkeitsreduzierung im genannten Bereich derzeit nicht für notwendig. Die Vorlage ist der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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