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Mitteilung Gremiengeschäftsführung

Jährliche Förderung der Kindertageseinrichtungen und Schulen im Stadtbezirk gem. Vereinsrichtlinien

02206-26

🟢 Beschlossen 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Gremiengeschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch hat eine Mitteilung zur jährlichen Förderung von Schulen und Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk vorgelegt. Die Grundlage der Auszahlung bildet eine pauschale Berechnung nach Vereinsrichtlinien. Diese sieht für Schulen eine Grundförderung von 250 Euro sowie einen Betrag von 2 Euro pro Schüler vor. Für Kindertageseinrichtungen ist eine Grundförderung von 100 Euro sowie 2 Euro pro Kind vorgesehen.

Die Berechnung der Förderbeträge für das Jahr 2026 basiert auf den Kinder- und Schülerzahlen zum Stichtag 01.05.2026. Die vorliegende Aufstellung umfasst verschiedene Bildungseinrichtungen, darunter Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen sowie zahlreiche Grundschulen und Kindertagesstätten. Die Gesamtsumme der Förderungen beläuft sich auf 19.578 Euro.

Die Mitteilung führt die einzelnen Einrichtungen mit den jeweiligen Kinder- oder Schülerzahlen, dem Sockelbetrag und dem daraus resultierenden Gesamtförderbetrag auf. Dabei wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Einrichtungen auf die Abfrage der Teilnehmerzahlen reagiert haben. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Mitglieder der Bezirksvertretung Hombruch im Rahmen der Sitzung am 16.06.2026.

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