Wartezeiten und Personalbedarfe im Amt für Migration
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 02384-26/2 auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Volt reagiert. Ab dem 1. September 2026 übernimmt das Amt für Migration die Aufgabe der Anmeldung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern von den Bürgerdiensten. Ziel dieser Verlagerung ist eine schnellere Aufklärung über das Freizügigkeitsgesetz sowie eine effizientere Datenpflege im Ausländerzentralregister. Für Familien mit Angehörigen aus Drittstaaten soll dadurch eine gemeinsame Vorsprache im MigraDO ermöglicht werden. Die Wartezeiten auf Termine werden sich dadurch nicht nachteilig verändern, wenngleich die Vorsprache aufgrund der notwendigen Aufklärungsgespräche geringfügig länger dauern kann.
Hinsichtlich der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung des Online-Terminangebots aufgrund der notwendigen Prüfung individueller Nachweise nur bei einfachen Sachverhalten, wie der Übertragung von Niederlassungserlaubnissen bei Erhalt neuer Pässe, möglich ist. Zur Förderung der digitalen Teilhabe arbeitet das Amt mit dem digitalen Self-Service-Center im MigraDO zusammen. Dennoch nutzen etwa 45 % der Antragstellenden im Bereich Einbürgerung weiterhin papiergebundene Verfahren.
Bezüglich des Personalbedarfs gab die Verwaltung an, dass im Jahr 2024 von 25 beantragten Planstellen für die Bereiche Einbürgerung und Arbeitskräftezuwanderung lediglich vier Stellen bewilligt wurden. Zukünftige Stellenbedarfe für das Jahr 2027 wurden noch nicht abgefragt, wobei gesetzliche Änderungen neue Aufwände erwarten lassen. Das Amt für Migration ist von verwaltungsinternen Einsparungen in Höhe von 1,84 Vollzeitstellen betroffen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026anstehend
- 17.09.2026vertagt
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