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Stellungnahme der Verwaltung

Zebrastreifen Am Höhweg

01195-26/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 01195-26/1 die Notwendigkeit und Eignung eines Fußgängerüberweges am Höhweg bewertet. Grundlage für die Untersuchung war ein Antrag der CDU-Fraktion. Zur Beurteilung führte die Straßenverkehrsbehörde Verkehrserhebungen während der morgendlichen Schulbeginn-Zeiten sowie ergänzend am Nachmittag durch.

Die Erhebungen ergaben, dass die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler die Fahrbahn im Bereich der Einmündung Wittener Straße / Am Höhweg nutzt. An dieser Stelle kann jedoch kein Zebrastreifen eingerichtet werden, da die örtlichen Platzverhältnisse und die erforderlichen Sichtbeziehungen die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht erfüllen. Eine alternative Stelle, die technisch für einen Überweg geeignet wäre, wird von den Fußgängerinnen und Fußgängern kaum genutzt. Eine Verlagerung der Querungsvorgänge auf diesen Standort wird nicht vorausgesetzt.

Zudem wurde ein geringes Verkehrsaufkommen im fließenden Verkehr festgestellt, wodurch die Fahrbahn ohne nennenswerte Wartezeiten sicher überquert werden kann. Da die Vorgaben zur Verkehrsbelastung durch Fußgänger und Kraftfahrzeuge sowie die Anforderungen an die Querbarkeit nicht erfüllt sind, sieht die Verwaltung keinen Regelungsbedarf. Aus verkehrsrechtlicher Sicht wird die Einrichtung eines Fußgängerüberweges daher nicht befürwortet.

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