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Mitteilung Gremiengeschäftsführung

Aufhebung von Beschlüssen;hier: Nichtdurchführbarkeit Umwidmung

02178-26/1

🟢 Beschlossen 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch hat mit der Mitteilung 02178-26/1 über die Aufhebung eines bereits gefassten Beschlusses informiert. Gegenstand der Vorlage ist die Nichtdurchführbarkeit einer geplanten Umwidmung von Mitteln.

Am 16. Juni 2026 hatte die Bezirksvertretung Hombruch beschlossen, einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro umzuwidmen, um die Reinigung einer Gedenktafel am Gebäude in der Deutsch-Luxemburger-Straße 31 zu finanzieren. Nach Mitteilung der Kulturbetriebe sowie durch eigene Recherchen der Geschäftsführung wurde jedoch festgestellt, dass sich das betreffende Gebäude und damit auch die Gedenktafel in privatem Besitz befinden. Eine Reinigung oder Auffrischung der Tafel durch die Stadt Dortmund ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht möglich. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme dieser Information durch die Mitglieder der Bezirksvertretung.

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