Beschäftigungsverhältnis nach § 16i SGB II
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Beantwortung von Anfragen der Fraktion Die Linke Informationen zum Beschäftigungsverhältnis nach § 16i SGB II vorgelegt. Das Instrument der geförderten Beschäftigung dient der schrittweisen Integration von Personen mit Vermittlungshemmnissen in den regulären Arbeitsmarkt. Die Förderung wird in der Regel für zwei Jahre durch das Jobcenter bewilligt, wobei eine Verlängerung in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Dortmund und dem Jobcenter existiert lediglich für Arbeitsgelegenheiten, nicht jedoch für die Maßnahmen nach § 16i SGB II. Die Beantragung der Förderung erfolgt personenscharf durch den Arbeitgeber.
Aktuell sind 129 Personen im Rahmen dieser Förderung bei der Stadt Dortmund beschäftigt, wobei insgesamt 197 Stellen zur Verfügung stehen. Für den Zeitraum bis zum 1. September 2026 sind weitere 17 Einstellungen geplant. Zu den Aufgaben der als Quartierskümmerer eingesetzten Personen gehört die Unterstützung sozialer Institutionen sowie die Kontrolle der Sauberkeit im öffentlichen Raum. Während der Beschäftigung erfolgt eine Betreuung durch Jobcoaches in drei Phasen, die Intensiv-, Stabilisierungs- und Aktivierungsphase umfassen.
Die Beschäftigten sind sozialversicherungspflichtig bei der Stadt Dortmund angestellt; eine Arbeitnehmerüberlassung an Dritte findet nicht statt. Im Zeitraum von 2024 bis Mai 2026 wurden 53 Personen nach Ende der Förderung dauerhaft in die Stadtverwaltung übernommen. Eine dauerhafte Übernahme in Planstellen ist aufgrund tarifvertraglicher Vorgaben jedoch begrenzt. Der Personalrat ist bei den personellen Einzelmaßnahmen zur Einstellung zwingend einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026zur Kenntnis genommen
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