Teileinziehung der Straße An der Margarethenkapelle
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch hat die Teileinziehung der Straße An der Margarethenkapelle beschlossen. Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die dauerhafte Einrichtung einer Schulstraße, die den Kraftfahrzeugverkehr an den Wochentagen von Montag bis Freitag – außerhalb der Schulferien – im Zeitraum von 14:45 Uhr bis 16:15 Uhr ausschließt. In dieser Zeit ist die betroffene Verkehrsfläche ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Ausnahmen für Anwohnende sind nach § 46 der Straßenverkehrsordnung über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung möglich.
Die Entscheidung basiert auf den Ergebnissen eines vorangegangenen Verkehrsversuchs, der durch die Verwaltung evaluiert wurde. Die Auswertung der Erprobung ergab, dass temporäre Sperrungen des Straßenraums vor Schulen die Verkehrszahlen reduzieren und die Verkehrssicherheit sowie die Übersichtlichkeit der Schulwege erhöhen können. Da die Straße An der Margarethenkapelle derzeit als Gemeindestraße ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs gewidmet ist, ist die Teileinziehung zur Verstetigung dieser verkehrlichen Nutzungsänderung erforderlich.
Ein zuvor beschlossenes und veröffentlichtes Verfahren zur Einleitung der Teileinziehung, das eine dreimonatige Einspruchsfrist vorsah, verlief ohne Einwendungen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch das Tiefbauamt mit vorhandenen personellen Ressourcen, ohne dass finanzielle Auswirkungen oder Klimarelevanz entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2224968
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2224974
Beratungsfolge
- 15.09.2026einstimmig beschlossen
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