Stellungnahme Verwaltung zu: Einbahnstraße Ginsterstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hombruch hat einen Zwischenbericht zum Controllingprojekt Nr. 00431/2026 vorgelegt, der die Verkehrssituation in der Ginsterstraße thematisiert. Die Straße grenzt an die Hombrucher Fußgängerzone und liegt in einem dicht bebauten Wohngebiet, was zu einem hohen Parkdruck führt. In der Ginsterstraße wird überwiegend einseitig am rechten Fahrbahnrand sowie in vorhandenen Parkbuchten und auf dem Parkplatz im Bereich Ginsterstraße/Windhorststraße geparkt.
Durch die dichte Beparkung ist die Fahrbahn nur einspurig befahrbar, wodurch Begegnungsverkehr die Einhaltung der Wartepflichten nach § 6 StVO erfordert. Laut Bericht funktioniert dieser Vorgular in der Praxis weitgehend problemlos. Der Straßenabschnitt zwischen den Hausnummern 8 und 22 ist kurz, geradlinig und überschaubar. Die Unfalllage wird unter Verweis auf eine verkehrspolizeiliche Stellungnahme als unauffällig beschrieben, und es sind keine nennenswerten Verkehrsbehinderungen bekannt.
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht wird die Einführung einer Einbahnstraßenregelung nicht empfohlen. Eine solche Maßnahme würde die Ursachen des Parkdrucks nicht beseitigen und könnte zu zusätzlichem Umwegeverkehr führen. Da die Ginsterstraße aktuell keine Einbahnstraße ist, ist der Radverkehr in beide Fahrtrichtungen bereits zulässig, wodurch sich eine Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung einer etwaigen Einbahnstraße erübrigt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026zur Kenntnis genommen
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