Bestellung der 2. stellvertretenden Schriftführung für den Gleichstellungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02122-26 sieht die Bestellung einer zweiten stellvertretenden Schriftführung für den Gleichstellungsausschuss der Stadt Dortmund für die kommende Wahlperiode von 2025 bis 2030 vor. Mit der Vorlage wird beantragt, eine entsprechende Person für diese Funktion zu bestimmen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Diese Regelungen schreiben vor, dass über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen ist, welche unter anderem von einer Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die personelle Entscheidung keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Es sind keine Fördermittel für diese Maßnahme erforderlich. Der Gegenstand der Vorlage wird im Rahmen der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 23. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026mehrheitlich beschlossen
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