Bestellung der 1. stellvertretenden Schriftführung für den Gleichstellungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 02097-26 wird die Bestellung der ersten stellvertretenden Schriftführung für den Gleichstellungsausschuss der Stadt Dortmund für die kommende Wahlperiode von 2025 bis 2030 beantragt.
Die Vorlage basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Diese Regelungen schreiben vor, dass über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen ist, welche unter anderem von einer Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Mit dem vorliegenden Beschluss soll eine Person für die Funktion der ersten stellvertretenden Schriftführerin im Gleichstellungsausschuss bestellt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Personalentscheidung keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen und keine Fördermittel in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand der Vorlage ist für die Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 23. Juni 2026 als öffentlicher Beschluss vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.06.2026mehrheitlich beschlossen
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