Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen wurde im Rat der Stadt Dortmund eine Bitte um Stellungnahme eingebracht. Die Anfrage bezieht sich auf die Verteilung eines Investitionspakets, an dem Freie Träger bislang mit einem Anteil von 3,5 Prozent beteiligt sind.
Ein Ratsmitglied stellt in diesem Zusammenhang die Frage nach dem Kriterienkatalog, der der bisherigen Projektauswahl zugrunde lag. Zudem wird auf das Subsidiaritätsprinzip verwiesen und darauf hingewiesen, dass Freie Träger einen erheblichen Anteil an öffentlichen Aufgaben in Eigenregie ausführen. Es wird daher die Anfrage gestellt, welche dringlichen Sanierungsbedarfe auf Seiten der Freien Träger bestehen, um deren Funktionen für die Stadtgesellschaft aufrechtzuerhalten. Hierzu soll eine Abfrage bei den Freien Trägern veranlasst und die daraus resultierende Projektliste dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bürgerbelange (AFBL) zur weiteren Debatte vorgelegt werden.
Des Weiteren wird die Situation der Jugendfreizeitstätten thematisiert. Da in den vorliegenden Projektlisten weder städtische noch freie Jugendfreizeitstätten aufgeführt sind, wird nach deren aktuellem Zustand sowie nach bestehenden Sanierungsbedarfen in diesem Bereich gefragt. Zudem soll geklärt werden, wie diese Bedarfe in den Prioritätenlisten positioniert sind.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026zur Kenntnis genommen
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