Kulturkataster - Stellungnahme der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt im Rahmen der Vorlage 00732-26/2 Stellung zur Erstellung und Implementierung eines Kulturkatasters. Derzeit liegen Daten zu Kultureinrichtungen in unterschiedlicher Form und Tiefe in verschiedenen Ämtern vor. Das Vermessungs- und Katasteramt stellt Teile dieser Daten in der Geodateninfrastruktur bereit, wobei der Zugriff je nach Attribut auf bestimmte Fachaufgaben beschränkt ist. Informationen zu baurechtlich als Vergnügungsstätten eingestuften Nutzungen, wie Diskotheken und Musikclubs, werden vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den internen Gebrauch geführt. Das Kulturbüro führt Listen bestehender Einrichtungen, die auf dessen Homepage einsehbar sind, eine Veröffentlichung im Open Data-Portal der Stadt findet jedoch aktuell nicht statt.
Ein Kulturkataster wird als nützlich für die Stadtentwicklung bewertet, da eine fundierte Kenntnis der Bestandssituation die Planung von Rahmenplänen und die Bauleitplanung unterstützen kann. Zudem könnten durch ein solches Instrument Konfliktpotenziale, etwa im Bereich des Lärmschutzes, frühzeitig erkannt werden. Die technische Infrastruktur sowie Personal für die Bereitstellung sind im Vermessungs- und Katasteramt vorhanden.
Für die organisatorische und redaktionelle Umsetzung stehen bei den Kulturbetrieben derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung, wobei eine Umorganisation angestrebt wird. Die langfristige Datenpflege und der damit verbundene Betriebsaufwand in den beteiligten Fachbereichen sind noch zu bewerten. Ein Austausch mit anderen Kommunen wie Köln, Berlin und Leipzig sowie mit Dachorganisationen der Clubkultur findet statt, um Synergieeffekte zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 21.04.2026zur Kenntnis genommen
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