Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat eine Ergänzung zur Beschlussvorlage 01041-26/8 vorgelegt, die sich mit der Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen befasst. In der vorliegenden Ergänzung werden zwei wesentliche inhaltliche Präzisierungen vorgenommen.
Hinsichtlich des Förderbereichs 2 wird klargestellt, dass für eine entsprechende Förderung nicht zwingend erforderlich ist, dass sich die betreffende Liegenschaft im Eigentum der Stadt befindet. Damit ist eine Beteiligung freier Träger an diesem Förderbereich unter Nutzung ihrer eigenen Immobilien möglich.
Darüber hinaus enthält die Ergänzung eine Regelung für den Förderbereich 1. Hier wird das Projekt zur Umsetzung von Hilfen zur Erziehung gemäß § 34 SGB VIII, welches den Umbau und Ausbau stationärer Platzkapazitäten für Kinder in Dortmund zum Ziel hat, als Nachrücker-Projekt definiert. Diese Einstufung erfolgt für den Fall, dass die Maßnahmen, die in der ursprünglichen Projektliste aufgeführt sind, nicht wie geplant realisiert werden können. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026zur Kenntnis genommen
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