Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - Bau einer Stichstraße nördlich der Ernst-Mehlich-Straße in Dortmund Innenstadt-Ost;
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat die Übertragung der Erschließungsmaßnahmen für ein Gelände nördlich der Ernst-Mehlich-Straße an die Ten Brinke Bau GmbH & Co. KG beschlossen. Grundlage ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung eines urbanen Wohnquartiers mit etwa 315 Wohneinheiten.
Die Erschließungsarbeiten umfassen den Bau eines Straßenentwässerungskanals, den Straßenbau inklusive Verkehrsgrün, die Installation der Beleuchtung sowie die Beschilderung und Markierung. Das voraussichtliche Gesamtinvestitionsvolumen für diese Maßnahmen beläuft sich auf rund 536.633,86 Euro. Die Kosten setzen sich aus schätzungsweise 86.633,86 Euro für den Kanal, 400.000,00 Euro für die Straße und das Grün sowie 50.000,00 Euro für die Beleuchtung zusammen.
Da im Haushaltsplan 2026 keine Mittel für die Durchführung bereitstehen, übernimmt die Antragstellerin die Umsetzung der Maßnahmen. Nach der Fertigstellung gehen die Erschließungsanlagen unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Dortmund über. Für den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen entstehen ab dem Jahr 2030 jährliche Kosten in Höhe von 1.500,00 Euro für den Fachbereich 66. Für den Abschluss des Vertrages wird eine Verwaltungsgebühr von voraussichtlich 26.831,69 Euro erhoben. Eine Prüfung der Umweltverträglichkeit erfolgt im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.04.2026einstimmig beschlossen
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