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Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag

Resolution an den Landtag zur Besetzung von Ratsausschüssen

01227-26/2

🟢 Beschlossen 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen B90/Die Grünen + Volt, SPD, CDU sowie die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste haben einen gemeinsamen Zusatzantrag mit der Vorlagennummer 01227-26/2 vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution an den Landtag Nordrhein-Westfalen, um eine Änderung des § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung zu erwirken.

Der Antrag bezieht sich auf das Verfahren zur Besetzung kommunaler Ausschüsse. Die Antragstellenden führen aus, dass die aktuelle Regelung, die das Wahlprinzip mit dem Gebot der Spiegelbildlichkeit politischer Kräfteverhältnisse verbindet, in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und einem erhöhten Verfahrensaufwand führe. Es wird argumentiert, dass formale Wahlverfahren oft notwendig seien, obwohl die Sitzverteilung rechnerisch bereits feststehe, was zu Zeitaufwand und einer Belastung ehrenamtlicher Ratsmitglieder führe.

Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, dass die Fraktionen und Gruppen im Falle eines fehlenden einheitlichen Wahlvorschlags die ihnen zustehende Anzahl an Ausschussmitgliedern direkt benennen. Zusammenschlüsse von Fraktionen und Gruppen sollen bei diesem Vorgang ausgeschlossen sein. Sollten für einzelne Sitze Losentscheide notwendig werden, sollen die Fraktionen mögliche Mitglieder benennen, woraufhin die Losentscheide in der Ratssitzung durchgeführt werden. Die Antragstellenden sehen in dieser Änderung eine Möglichkeit, die Verfahren zu vereinfachen, die Rechtssicherheit zu erhöhen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.

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