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Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung einer Schüler-Schutzzone am Heinrich-Heine-Gynasium - Abschlussbericht -

34361-24/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung Mengede wird die Einrichtung einer Schüler-Schutzzone am Heinrich-Heine-Gymnasium thematisiert. Hintergrund ist ein Hinweis eines Mitglieds der Bezirksvertretung auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen, die es Kommunen ermöglichen, zeitweise Schutzzonen vor Schulen einzurichten.

Die Schulleitung des Gymnasiums beantragt, an der Zufahrt zur Dörwerstraße ein automatisches Sperrelement, wie etwa eine Schranke oder einen Poller, zu installieren. Ziel ist eine zeitweise Sperrung der Straße zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Bereich der durch Eltern-Taxis entstehenden Verkehrssituation zu erhöhen.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die Einrichtung einer Schulstraße für die Stadt keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die Beschilderung würde durch das zuständige Amt übernommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung einen hohen personellen Aufwand für die Schule, das Tiefbauamt sowie die Straßenverkehrsbehörde bedeutet. Voraussetzung für das Verfahren ist, dass die Schule den Antrag unter Verwendung der bereits an alle Dortmunder Schulen versandten Checkliste für Schulstraßen einreicht.

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